Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Scheinselbstängig oder fr.Handelsvertreter??

von Gott14.11.2013 | 13:50
1179 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

!998 wurde ich für ein Werbebüro als Anzeigenverkäufer per Telefon tätig mit Gewerbeschein. Ich bekam in diesem Büro einen Schreibtisch + Telefon zur Verfügung. Es erfolgte über wochen eine intensive Einarbeitung in die äußerst fragwürdige Gesprächsführung- die Einarbeitung erfolgte durch eine dort ebenfalls arbeitende Mitarbeiterin. Die ganze organisatorische Ablauf war "streng" vorgegeben und es wurde auf die Einhaltung geachtet...! ca. 6Wochen war der Büroplatz kostenfrei dann wurde eine monatl Miete fällig. 1999 wurde dann einer Mitarbeiterin "gekündigt", die daraufhin ein Überprüfungsverfahren bzgl. Sch-selbständigkeit einleitete. Sofort wechselte der betreiber das Firmenschild,auf dem nur sein Name stand aus und alle Namen der dort beschäftigten tauchten dann auf. Visitenkarten wurden für jeden angefertigt und es wurde ein Kooperationvertrag geschlossen mit jedem Mitglied der dort arbeitenden.Der wurde so datiert als wäre er zu Beginn der Tätigkeit abgeschlossen worden, was nicht stimmte. Daraus ging hervor, daß jeder der dort arbeitenden gewollt alle Bedingungen akzeptierte. Wenn der Umsatz stimmte war alles ok und man hatte viel Freiheiten. Wenn nicht wurde Druck ausgeübt. Die Vergütung erfolgte auf Provisionsbasis. Der Verkäufer, der die ganze Arbeit machte erhielt ca.30%. Der Betreiber der Agentur 50% für die er nahezu nichts machen mußte. Das unternehmerische Risiko trug voll auf der Verkäufer. ie Schriftl. Überprüfung der BFA ergab Handelsvertreter, obwohl wir selber meinten: das stimmt nicht! Heute bin ich voll erwerbsgemindert ohne Rente. Kann ich da was machen?

2 Antworten

juliaam 14.11.2013 | 13:58
was soll denn noch geschehen? du hast doch bestimmt den Vertrag unterschrieben oder? also warst du laut Papier Selbsständig und hättest selber in die Rentenkasse sahlen müßen. Am besten gehe mal zum Anwalt und laß dich mal beraten.Es gibt auch für Minderbemittelte einen Sozialdienst beim Rathaus
Heiliger Geistam 14.11.2013 | 22:00
Nach 15 Jahren wird keiner mehr den damaligen Status hinterfragen. Da haben Sie Pech gehabt, bzw.waren selbst für Ihre Berufswahl verantwortlich. Andererseits hätten Sie auch als Selbständiger Beiträge zahlen können, denen Sie heute nachtrauern. Hätten Sie weiterbezahlt, wären bei Eintritt der Erwerbsminderung wahrscheinlich die notwendigen Beiträge vorhanden und Sie würden die Rente bekommen. Das Mitleid hält sich insofern in Grenzen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026