Hallo Marlies,
als scheinselbständig bezeichnet man Personen, die den Anschein erwecken, selbständig zu sein, aber eigentlich ganz normal in einem Arbeitsverhältnis stehen, insbesondere um damit Sozialabgaben zu vermeiden.
Man kann auch mit nur einem Auftraggeber tatsächlich selbständig sein. Allerdings sind Selbständige versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie nur für einen Auftraggeber tätig sind und selbst keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Trifft das bei Ihnen zu, wären Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung