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Schenkung in Zugewinngemeinschaft

von Erbe XYZ05.10.2007 | 21:14
1470 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe dieses Jahr eine Immobilie meiner Eltern als Schenkung überschrieben bekommen. Verkehrswert usw ist mir unbekannt. Jetzt ist es so, das meine Frau mit einem Geldbetrag ihr Erbe vorzeitig erhalten soll. Ich hab das bis jetzt so verstanden, da es bei mir eine Schenkung ist, wird der volle Wert angerechnet auf die Freibetragsgrenze alle 10 Jahre. Weiss jemand wieviel meine Frau bekommen darf von ihren Eltern, ohne das wir Probleme mit der Steuer bekommen ? Vielen Dank für Antworten!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

nur der Vollständigkeit halber:

da die Frage nicht die Rente und auch nicht die Altersvorsorge betrifft, erübrigt sich eine Expertenantwort.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zur Schenkung rechtlich nicht positionieren kann.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Indien bzw. versuchen Sie Rat durch einen Anwalt zu erlangen.

7 Antworten

Schiko.,am 05.10.2007 | 22:27
Bin nur ein rentner, will trotzdem versuchen zu antworten. Der steuerliche freibetrag für eine schenkung der eltern an kinder ist derzeit 205.000 euro für bargeld oder kontoguthaben. Weit günstiger- immer noch- für immobilien. Hier galt früher der einheitswert, dieser ist nicht mehr haltbar. Der Verkehrswert ist auch nicht das richtige, weil zu hoch. Gehen sie davon aus, es werden wohl mindestens 50% des jeweiligen verkehrswertes in der neuen gesetzgebung sein. Diese freibeträge gelten für die folgenden zehn jahre, dann wieder für die nächste zeit- periode von zehn jahren erneut. Weil ich schon dabei bin, obwohl keine rentenfrage: Vom übersteigenden betrag fallen hier steuerklasse zwei geltend bis 52.000 12% , bis 256.000 17% steuer an. Gerne können sie auch den finanzbeamten fragen. Vergessen sie auch bemerkungen, sie sind hier im falschen forum, dies ist ja hinreichend bekannt. Mit freundlichen Grüßen.  
Kurtam 05.10.2007 | 22:23
jeder von ihnen darf alle 10 Jahre von jedem Elternteil eine Schenkung im Wert von 204.000€ erhalten. Theoretisch also jeder 408.000€, was darüber hinaus geht unterliegt der Schenkungssteuer.
Erbe XYZam 06.10.2007 | 03:35
Danke erstmal für die Antworten. Das mit dem "falschen Forum" ist mir leider erst aufgefallen, als der Beitrag schon weg war, ich hatte gestern die übersicht beid en Recherchen verloren, wo ich mich gerade befinde, Sorry hierfür. Eine letzte Frage noch, vielleicht kann sie ja doch jemand zufällig beantworten. Bei der Überlassung meiner Eltern an mich, ist mit der "Wert" des Hauses nicht bekannt. Wie berechnet jetzt eventuell das Finanzamt dieses jetzt ? Meine Eltern sind eine ganz normale Bürgerliche Familie, die sich dieses Haus erarbeitete haben, also keine riesigen Besitztümer vorhanden sind.
Falsches Forumam 06.10.2007 | 07:30
Dies ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung.
Richtiges Forumam 06.10.2007 | 13:37
Ihr Kommentar war mal wieder, wie immer, wenig hilfreich ! Aber Hauptsache, Sie haben sich mal wieder zu Wort gemeldet !
Schiko.,am 06.10.2007 | 21:46
Die steuerliche anrechnung bei erbschaft oder schenkung im immobilienbereich nach sehr niedrigen einheitswerten war nicht mehr zu halten. Ist auch ungerecht zur versteuerung von geldver- mögen. Seit dem jahr 1996 werden häuser mit 50 bis 70 prozent des verkehrswertes zur steuerberechnung herangezogen. Den vollen verkehrswert anzusetzen wäre auch über- trieben, eine neue gesetzliche regelung, sicher nicht einfach, zieht sich in die länge. Einmal ertragswert und baujahr außer acht gelassen mache ich folgende rechnung auf. 350.000 euro verkehrswert mit 50% steuerlich zu berücksichtigen sind 175.000 steuerlicher wert. Freibetrag, wie bereits mitgeteilt, 205.000 euro. Um übrigen besteht überhaupt kein grund sich zu entschuldigen, meinte auch mit dem vermerk " falsches forum" bestimmt nicht sie, manche freuen sich eben wenn sie immer wieder den satz bringen können/dürfen. Meine also, jeder soll nach seiner fashion selig werden. Würde mich freuen, wenn ich ihnen behilflich sein konnte. Mit freundlichen Grüßen.
lizaam 17.11.2007 | 10:48
Hallöchen, bin sehr in Not und bitte ganz schnell um Rat. Ich versuche es kurz zu machen. Mein Mann und ich leben in Indien (Berufsbedingt), die Eltern meines Mannes trenen sich gerade und so werden wir auch involviert. Bei den ganzen Gesprächen habe ich heute erfahren: Die Eltern haben im November vor 10 Jahren eine Schenkung, von allem was sie besitzen, an die in England lebende Tochter gemacht. Nun bittet uns die Mutter diesen Monat noch widerspruch einzulegen oder so etwas, damit mein Mann auch etwas bekommt. Wir haben absolut garkeine Kenntnis über Schenkungen, Unterhalt oder so. Mein Mann wurde von keinem und keiner Stelle unterrichtet über die Schenkung, ist das so? Und wie steht jetzt die SMutter da, only der Unterhalt und kann die Tochter sie aus der eigenen Wohnung werfen? Sie schlägt sich auf die Seite des Vaters da Mutter das Haus und das Boot im 'Ausland verkaufen will. Oder kann die Mutter irgendetwas unternehmen? Ich weiß Fragen über Fragen - aber so etwas passiert ja immer am Wochenende so daß wir nicht einmal einen Anwalt in D erreichen können. Ich bedanke mich bei euch ganz ganz lieb. Liza
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