Hallo VWV,
je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten.
Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung