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Experten-Antwort

Schikane oder Normaler Ablauf

von Holla29.09.2019 | 16:53
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ..erst werden alle Ärzte Angeschrieben,dann muss ich zum Gutachter der DRV.Jetzt wird noch ein Gutachten von vor 1 Jahr nach verlangt !?Das soll einer Verstehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo VWV,

je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten.

Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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13 Antworten

DRVam 29.09.2019 | 17:02
Was soll das mit Schikane zu tun haben und wer hier im Forum sollte Ihnen sagen, warum und aus welchen Gründen es in IHREM Fall so läuft? So etwas können Sie doch nur von Ihrem zuständigen Rententräger erfahren. Hier kennt doch niemand Ihre individuellen medizinischen Einschränkungen.
Normalam 29.09.2019 | 16:59
Man will sich halt ein unfassendes Bild machen, für was auch immer Sie beantragt haben.
Hollaam 29.09.2019 | 17:29
DRV...ja das diese Reaktion auf die Frage mit der Schikane kommt habe ich mir fast gedacht.Aber ich habe mir einfach nur meine Gedanken gemacht..Ich glaube nicht das mein RVT mir auf diese Spezielle Frage eine Antwort geben würde.Zumindest würde es heißen .. Normaler Ablauf
Schorscham 29.09.2019 | 18:24
Die bisher vorliegenden Unterlagen reichen offenbar nicht aus um eine abschließende Meinung bilden zu können. So einfach ist das! MfG
Ludgeram 29.09.2019 | 19:04
Sie haben sicher eine Leistung(Reha, EM-Rente) beantragt. Dabei ist es völlig normal, dass Befunde Ihrer behandelnden Ärzte abgefordert werden, möglicherweise eine Begutachtung erfolgt, oder ein chronologischer Verlauf von Erkrankungen wichtig ist. Um sich einen gesamten Überblick zu verschaffen, ist manchmal mehreres von Nöten. Das ist keine Schikane, sondern auch in Ihrem Sinne. Stellen Sie sich vor, Ihr Antrag, welcher Art auch immer, wird abgelehnt und Sie ziehen dann im Widerspruch noch diverse Kaninchen aus dem Hut, ich hatte ja noch diesen oder jenen Befund, man hat mich nicht mal begutachtet, etc. Seien Sie froh, daß die RV scheinbar umsichtig und allseitig alles zu berücksichtigen scheint.
VWVam 29.09.2019 | 19:53
Dafür müsste ja auch erst mal eine Frage gestellt werden.
VWVam 30.09.2019 | 08:29
Und was hab ich mit dem Ersteller dieses Beitrags zu tun? Vielleicht sollte man ihm antworten!
Überflüssigam 30.09.2019 | 08:32
Hallo VWV, je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten. Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und was hab ich mit dem Ersteller dieses Beitrags zu tun? Vielleicht sollte man ihm antworten!
Der Ersteller wird es schon lesen und zuordnen können.
-am 30.09.2019 | 08:49
Hallo VWV, sorry, die Antwort war natürlich nicht für Sie gedacht, sondern für Holla. Danke für den Hinweis! Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hollaam 30.09.2019 | 12:22
Hallo ich habe alles Gelesen und möchte mich für die "Hilfreichen " Antworten und das durchaus nette Gespräch bedanken.Ich wünsche allen einen Schönen Tag..und denen die hier mal Hilfe suchen viel Glück.
Hans Mülleram 14.12.2019 | 19:59
Hallo VWV, je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten. Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und was hab ich mit dem Ersteller dieses Beitrags zu tun? Vielleicht sollte man ihm antworten!
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