Eine Freistellung von der Beitragszahlung ist nicht möglich. Wie bereits die anderen User geschrieben haben, wäre dies auch nicht vorteilhaft. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld werden Beiträge aus 80% des dem Arbeitslosengeld zugrunde liegenden Arbeitsentgelts entrichtet. Diese Beiträge führen unmittelbar zu einer Erhöhung der zustehenden Rente. Bezüglich der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist zu sagen, dass diese bei Ihrer Tante am 30.06.2017 bereits erfüllt sein muss wenn die Arbeitslosigkeit nicht im Zusammenhang mit einer vollständigen Geschäftsaufgabe eingetreten ist. Eine Erfüllung der Wartezeit durch den Bezug des Arbeitslosengeldes ist sonst nicht möglich.