Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schlechterstellung bei EP

von Caro31.05.2017 | 10:37
895 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, nachdem ich mich bei meiner ehemaligen Fragestellung ggf zu wenig Informationen gegeben habe, hier noch einmal den ganzen Sachverhalt. Meine Tante hat ab 01.09. einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie bezieht aber ab 01.07. ALG I wegen ausgeschöpftem Krankengeld. Nun wurde sie angesprochen, dass sie durch den Bezug von ALG ihre letztendlichen Entgeltpunkte in Bezug auf die Altersrente verschlechtern könnte und sie solle sich doch von der Beitragszahlung freistellen lassen, damit das nicht passiert. ??? Auch meiner Meinung nach geht das ja wirklich nicht. Doch manchmal gibt es ja bekanntlich Dinge mit denen man eben nicht gerechnet hat. Hat meine Tante das vielleicht falsch verstanden, gibt es irgendetwas ähnliches was sie stattdessen hätte verstehen müssen? Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Freistellung von der Beitragszahlung ist nicht möglich. Wie bereits die anderen User geschrieben haben, wäre dies auch nicht vorteilhaft. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld werden Beiträge aus 80% des dem Arbeitslosengeld zugrunde liegenden Arbeitsentgelts entrichtet. Diese Beiträge führen unmittelbar zu einer Erhöhung der zustehenden Rente. Bezüglich der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist zu sagen, dass diese bei Ihrer Tante am 30.06.2017 bereits erfüllt sein muss wenn die Arbeitslosigkeit nicht im Zusammenhang mit einer vollständigen Geschäftsaufgabe eingetreten ist. Eine Erfüllung der Wartezeit durch den Bezug des Arbeitslosengeldes ist sonst nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

tzzzzzam 31.05.2017 | 10:49
totaler Schwachsinn... aus dem ALG werden Beiträge entrichet...die zählen bei jeder Rentenleistung hinzu...da es beitragspflichtige Einnahmen, die der Versicherungspflicht unterliegen, sind....bestände die Möglichkeit der Freistellung würde garnix angerechnet werden, also Nullnummer, was ja auch keinen Sinn macht.... der einzige Nachteil ist, dass die Beiträge nicht zu 100 % wie beim Gehalt berechnet werden sondern nur zu 80 % des Bemessungsentgeltes welches zu 99% dem Gehalt entspricht....da machen doch 80% mehr Sinn als 0.... Anders verhält es sich wenn die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren noch nicht erfüllt wäre....da würde ein ALG I-Bezug in die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn nur im Ausnahmefall bei der Wartezeit berücksichtigt werden können....
Fatrentneram 31.05.2017 | 11:44
Wer erzählt nur so einen ausgemachten Blödsinn?
Günteram 31.05.2017 | 11:33
Wenn die 45 Jahre erfüllt sind, dann besser noch ALG 1 mitnehmen, solange Anspruch besteht. Das erhöht die Rente und ALG 1 normal auch höher als Rente. Man (Frau) kann auch nach 45 + xxx Monaten oder mit 63 + xxx Monaten in Rente gehen (beantragen).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026