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Experten-Antwort

Schließt sich die DRV dem Rehabericht an

von Evelyn28.12.2015 | 12:38
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5 Antworten

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Hallo und Guten Tag, leider muss ich doch nochmal nachfragen wegen meinem Rehabericht wo ich mir doch irgendwie Gedanken mache deswegen. Die Frage ist wird sich die DRV meinem Rehabericht anlehnen oder kann sie tatsächlich nochmal Gutachten anfordern. Ich wurde ja arbeitsunfähig unter 3 h in meinem Beruf und auf dem allgem. Arbeitsmarkt von der Reha entlassen. Kann die DRV trotzdem zu einem anderen Entschluss kommen und wenn ja was dann? Wer steht dann in der Beweispflicht die DRV oder ich? Oder wird sich der evtl. Gutachter auch der Meinung des Reha-Berichtes annehmen. Denn ich war ja dort 5 Wochen lang und wurde da auch über diese Zeit beobachtet? Vielen Dank. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Evelyn,

normalerweise wird eine medizinische Reha-Maßnahme bewilligt um aktuellste Erkenntnisse über Ihr Leistungsvermögen/Ihre gesundheitliche Situation zu erhalten. D.h. der Entlassungsbericht ist für den Arzt der Rentenversicherung normalerweise auch die Grundlage für weitere Entscheidungen, z.B. im Bereich der beruflichen Reha oder auch einer möglichen Berentung.

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4 Antworten

Evelynam 28.12.2015 | 13:06
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Antwort. Mfg
Schorscham 28.12.2015 | 14:17
....und um eine eventuell bestehende Erwerbsminderung zu beheben oder zu mindern. Die verantwortlichen Ärzte meiner Reha-Klinik attestierten mir damals unmissverständlich Berufsunfähigkeit, was die DRV aber nicht daran hinderte, mir meine beantragte BU-Rente zu verweigern. Zwar zu Unrecht, wie zwei Jahre später gerichtlich festgestellt wurde, aber zunächst wirksam, weil die Reha-Entlassungsberichte für die DRV nicht verbindlich sind. Sie werden lediglich bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt.
Evelynam 29.12.2015 | 10:39
....und um eine eventuell bestehende Erwerbsminderung zu beheben oder zu mindern.
ja das wurde ja versucht, aber die Rehaärzte und Psychologe kamen zu dem Schluss das meine Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann und ich unter 3h (Beruf u.allgem.AM) entlassen wurde. Es wurde von einer verhalten günstigen Prognose für die Zukunft aufgrund meiner 7 Diagnosen (alle psychisch) ausgegangen. Darüber bin ich nun gespannt wie die DRV entscheidet, wobei die DRV ja mit 2 eigenen Gutachtern vorab (orthopädisch udn psychisch) gesagt hat ich könnte über 6 Stunden arbeiten und hätte ja nur eine Störung die nach 6 Monaten wieder gut ist. Nur war ich dann danach noch mehrere Monat krank und musste dann in die psychosomatische Reha wurde da aber wie oben beschrieben nicht arbeitsfähig wie die DRV meint entlassen sondern erwerbsgemindert.
Schadeam 29.12.2015 | 12:49
Es wird nichts anderes übrigbleiben als die Entscheidung über den Antrag abzuwarten. Keiner im Forum weiß warum so wie bisher und nicht anders entschieden wurde. PS Natürlich kann es vorkommen, dass die Ärzte die im Rentenverfahren begutachten anderer Meinng sind als die Ärzte in der Reha
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