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Schmerztherapie

von Sandra14.02.2011 | 11:19
1988 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo,ich bekomme seit 2 jahren voll erwrbsminderungsrente.ich würde gerne eine schmerztherapie machen,aber mein arzt in der klinik meinte,mir würde dann die rente aberkannt!stimmt das?wer kann mir helfen? lg sandra

4 Antworten

gast0815am 14.02.2011 | 12:38
Hallo Sandra, das kann so niemand beantworten! Warum wurde die EM gewährt? Voraussetzung ist eine mindere Leistungsfähigkeit. Wird durch eine Therapie die Leistungsfähigkeit wieder hergestellt, so würde logischerweise auch die EM wieder wegfallen köännen.
Klemensam 14.02.2011 | 13:17
Wenn ihnen die EM-Rente nur aufgrund ihrer Schmerzproblematik gewährt wurde ( sie also nicht noch andere Erkrankungen haben , welche zur Rente mit beigetragen haben ) und Sie mit der Schmerztherapie nachweisbar eine Verbesserung oder sogar völlige Schmerzfreiheit erreichen , dann könnte dies beim nächsten Verlängerungsantrag schon dazu führen , das die EM-Rente nicht mehr weiter verlängert wird. Ihr behandelnder Arzt wird im Verlängerungsverfahren sicher um einen Befundbericht gebeten und würde das dann auch wahrheitsgemäß so angeben ( müssen ) . Dies könnte dann letztlich zur Nichtverlängerung ihrer EM-Rente führen. Insofern ist natürlich jede Therapie die letztlich zur Verbesserung oder sogar Beseitigung einer Erkrankung führt und damit auch wieder zur Erwerbsfähigkeit " rentenschädlich " . Persönlich wäre mir aber meine Gesundheit in jedem Falle wichtiger als das Risiko durch die Verbesserung selbiger wieder die EM-Rente zu verlieren...
Sandraam 14.02.2011 | 17:33
nein die rente bekomme ich wegen einer krankheit.die schmerzen kommen zwar auch davon aber es ist nicht heilbar.ich wäre auch lieber wieder gesund.
Sozialrechtleram 14.02.2011 | 22:25
Es ist doch ganz einfach: Betreiben Sie Sachverhaltsgestaltung und suchen sich einen Arzt, der mit Ihnen eine Schmerztherapie macht. Pro Quartal zahlen Sie 10 Euro an den Schmerztherapeuten und pro Quartal an Ihren Hausarzt. Was der eine nicht weiß, macht den anderen nicht heiß und umgekehrt. Wenn die Schmerzen nicht ursächlich für die Berentung waren, sind Sie auch nicht verpflichtet über eine Besserung zu berichten oder berichten zu lassen. Eine Pflicht die behandelnden Ärzte vollständig zu benennen und von der Schweigepflicht zu entbinden, existiert nur in der machtvollen Phantasie der DRV-Mitarbeiter. Wer die Vorsichtsmaßnahmen in Fragen des Datenschutzes nicht beachtet und glaubt, dass Behörden und behördenähnliche Konstrukte der öffentlichen Verwaltung vertrauenswürdig seien, wird sehr schnell Schiffbruch erleiden.
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