@aldous Huxley_089
Bei dem Wert von 0,4004 EP/Jahr mit Grundrenten-Bewertungszeiten dürfte es sich eher um die Hälfte des Höchstwertes (0,0667 * 12 = 0,8004) handeln der maximal für einen Zuschlag bei langjähriger Versicherung in Betracht kommt. Mit anderen Worten, wird der Wert von 0,4002 überschritten, kommt es bereits zu einer Begrenzung des Zuschlags.
Ausreichend für den Grundrentenzuschlag neben den erforderlichen Grundrentenzeiten ist vielmehr, dass jeder Kalendermonat mindestens 0,0250 Entgeltpunkte (0,3 EP /Jahr) aufweist damit sie als Grundrenten-Bewertungszeit zählt. Selbstverständlich gehört der Bonus für die Mindestentgeltpunkte auch noch zu den Punkten, die den Zuschlag beeinflussen. Deshalb ergibt sich in Ihrem Beispiel folgende Regelaltersrente
aus den 10,5000 EP für die Beiträge von 359,00 €
aus den Mindestentgeltpunkten 30,77 €
aus dem Zuschlag für langjährig Versicherte 340,33 €
In Ihrem Beispiel wurde offenbar nur mit „mehr als 0,0250 EP“ für den Zuschlag gerechnet! Vielleicht wurde dabei ein Gleichheitszeichen vergessen und damit der Grenzfall nicht erfasst?.