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Experten-Antwort

Schöne neue Grundrenten-Welt - Nach 35 Jahre 0,3000EP/J Zuschlag von 62,90€ möglich?

von Aldous Huxley_08916.10.2020 | 23:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend zusammen, es heißt immer, es sind mind. 0,4004 EP/Jahr mit Grundrenten-Bewertungszeiten notwendig (420 Mo Grundrentenzeiten voruasgesetzt), um einen Grundrentenzuschlag erhalten zu können. Wenn man aber von 1986 bis 2020 (=35 J lang) durchgehend nur 0,3000 EP/Jahr ansetzt,ergibt das doch über den Umweg der Bewertung nach Mindestentgeltpunkte (=> insg. Bonus von 0,9 EP, errechnet aus 0,0250EP x 1,5= 0,0375EP, verteilt auf 72 Monate von 1986-1991) AUCH einen Grundrentenzuschlag von derzeit 62,90€. @Experte: Ist es zutreffend, dass man mit lediglich 0,3000EP/Jahr über den (vergleichsweise kleinen) Bonus nach §262 auch grundsätzlich zusätzlich noch in den Genuss eines Grundrentenzuschlags kommen kann? Meint jedenfalls jemand, der sich fröhlich verwundert die Nase reibt :-)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2020 | 10:07

Hallo Aldous Huxley_089,

Ihre Auffassung trifft zu. Zunächst ist die Berechnung gem. § 262 SGB VI durchzuführen (Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt) und im Anschluss daran die so errechneten Entgeltpunkte bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Grundrentenberechnung herangezogen werden.

4 Antworten

KSCam 17.10.2020 | 11:08
Jeder versierte Rentenberater rechnet doch derzeit mit "irgendwelchen Überraschungen" die durch die Grundrente entstehen könnten. Aber solange es noch keine Schulungen gibt und auch die Programme zur Berechnung nicht stehen, wird der "normale DRV Mitarbeiter" schlicht und einfach keine Zeit (und auch keine Lust) haben, sich einzelne Fallkostellationen anhand des Gesetzestextes zu konstuieren umd festzustellen, ob das alles gerecht ist. Wäre doch überhaupt keine Überraschung wenn es im Einzelfall auch bei der Grundrente Situationen gibt bei der man nur mit dem Kopf schütteln kann und sich fragt ob "Politik das so gewollt haben kann". Die Flexi Rente lässt grüßen! (hier war mein Extrem Fall einer der 10 Monate lang neben dem vollen Bruttolohn von 6000 € eine Teilrente von 1300€ bekam). Ich rechne mit "Bedürftigen, die nix zusätzlich bekommen" aber auch mit "Wohlhabenden, die plötzlich mehr Geld bekommen". Wetten,.....???
folkpensionbeloppam 17.10.2020 | 14:06
@aldous Huxley_089 Bei dem Wert von 0,4004 EP/Jahr mit Grundrenten-Bewertungszeiten dürfte es sich eher um die Hälfte des Höchstwertes (0,0667 * 12 = 0,8004) handeln der maximal für einen Zuschlag bei langjähriger Versicherung in Betracht kommt. Mit anderen Worten, wird der Wert von 0,4002 überschritten, kommt es bereits zu einer Begrenzung des Zuschlags. Ausreichend für den Grundrentenzuschlag neben den erforderlichen Grundrentenzeiten ist vielmehr, dass jeder Kalendermonat mindestens 0,0250 Entgeltpunkte (0,3 EP /Jahr) aufweist damit sie als Grundrenten-Bewertungszeit zählt. Selbstverständlich gehört der Bonus für die Mindestentgeltpunkte auch noch zu den Punkten, die den Zuschlag beeinflussen. Deshalb ergibt sich in Ihrem Beispiel folgende Regelaltersrente aus den 10,5000 EP für die Beiträge von 359,00 € aus den Mindestentgeltpunkten 30,77 € aus dem Zuschlag für langjährig Versicherte 340,33 € In Ihrem Beispiel wurde offenbar nur mit „mehr als 0,0250 EP“ für den Zuschlag gerechnet! Vielleicht wurde dabei ein Gleichheitszeichen vergessen und damit der Grenzfall nicht erfasst?.
Aldous Huxley_089am 17.10.2020 | 21:23
Zitat von folkpensionbelopp anzeigen
Schaut ganz danach aus, dass ein "=" der Berechnung evtl. guttun würde... :-) Die 0,4004EP sind eine andere Baustelle, das stimmt. Aber selbst 35 Jahre mit nur 0,2000 EP/Jahr würde über den Zuschlag von Mindestentgeltpunkten zu einem Grundrentenzuschlag von 54,06 Euro führen - alter Schwede!!! :-)
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