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Schreibtisch

von Arne06.12.2011 | 10:13
4939 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich hätte eine Frage zur Kostenübernahme von technischen Hilfen am Arbeitsplatz. Mir wurde ein höhenverstellbarer Schreibtisch bewilligt. Höhe der Kostenüernahme 1000,-€. Für diese Summe finde ich aber keinen Anbieter, der einen Schreibtisch liefern kann. Arbeitskollegen haben vor ein paar Wochen noch 1200,-€ bewilligt bekommen, was soeben ausreicht. Hat sich bei der Rentenversicherung da bei der Höhe der Kostenübernahme etwas geändert oder ist der Betrag "willkürlich" festgelegt worden? Vielen Dank! Grüße Arne

13 Antworten

???am 06.12.2011 | 11:20
Rufen Sie doch einfach mal in der DRV an, vielleicht handelt es sich nur um einen Schreibfehler. Sollten absichtlich nur 1000,- € bewilligt worden sein, würde ich erstmal im Internet mit einer Preissuchmaschine arbeiten. Sollte wirklich kein höhenverstellbarer Schreibtisch zu diesem Preis erhältlich sein, legen Sie doch einfach Widerspruch unter Hinweis auf die Bewilligungen Ihrer Kollegen ein.
Vendettaam 06.12.2011 | 12:26
Zitat von ??? anzeigen
Bei der DRV gibt es für technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz Höchstbeträge.Alles was diese Höchstbeträge übersteigt ist vom Versicherten dann selbst zutragen.Die Höchstbeträge können Sie bei Ihrer zuständigen DRV erfragen.Gehen Sie davon aus,daß Ihnen der Höchstbetrag zugesprochen wurde.
...am 06.12.2011 | 12:27
Haben Sie denn bei der Antragstellung ein oder zwei Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern eingereicht?
Nixam 06.12.2011 | 14:55
Hallo Arne! Höchstbetrag für höhenverstellbaren Bürotisch = EUR 1.200,-- Rechtsgrundlage: § 33 Absatz 8 Nr. 4 SGB IX Ich würde an Ihrer Stelle gegen den Ihnen vorliegenden Bescheid Widerspruch erheben. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 1.200,--. Mit freundlichen Grüßen Nix
Arneam 06.12.2011 | 15:10
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde dann einen Widerspruch einreichen. Grüße Arne
Nixam 06.12.2011 | 14:56
Fragen Sie aber auch Ihren Arbeitgeber, ob es noch einen Zuschuss von diesem dazugibt. Viele Grüße Nix
Aberam 06.12.2011 | 15:44
Evtl. wurde aber vom Sachbearbeiter auch die Mehrwertsteuer abgezogen, so würde man auf die knapp 1.000 EUR kommen. Einfach anrufen und nachfragen und evtl. Widerspruch einlegen.
???am 06.12.2011 | 16:05
Höchstbetrag bedeutet nicht, dass dieser Betrag auch tatsächlich gezahlt wird. Ich habe einfach mal nach elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen gegoogelt. Da gibt's schon welche für unter 500,-€. Da der Höchstbetrag nicht gesetzlich geregelt ist (auch nicht in § 33 Absatz 8 Nr. 4 SGB IX), kann die DRV den Höchsbetrag auch mal nach unten anpassen.
Schlimmam 06.12.2011 | 17:23
Also ich verstehe auch nicht warum man sich so auf einen hohen Preis fixiert. Solche Schreibtische gibt es doch schon für weit unter 1000€. Ich finde es schon ein bisschen unverschämt 1200€ für so einen banalen höherverstellbaren Schreibtisch einzufordern. Es muss ja nun nicht das Luxusmodell sein. Aber immer nur vom Feinsten und Besten. Schade das die meisten Leute so denken wie der Themenersteller. Statt sich überhaupt über so einen hohen Zuschuss zu freuen wird immer und immer noch mehr gefordert.
Nixam 06.12.2011 | 19:14
Das darf man aber nur, wenn Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Arbeitgeber besteht. Das hat Arne aber nicht gesagt. Bitte ebenfalls prüfen lassen im Rahmen des Widerspruchs. Nix
Nixam 06.12.2011 | 19:19
Hallo Arne! Normalerweise besorgt man sich einen Kostenvoranschlag mit einem konkreten Schreibtisch und dann stellt man den "Antrag auf Kostenerstattung bzw. Bewilligung dieses konkreten Stuhls laut Kostenvoranschlag vom.....". Wenn das nicht so passiert ist, würde ich vor dem Widerspruch mir einen konkreten Schreibtisch in einem Geschäft aussuchen und einen Kostenvoranschlag besorgen, den ich dem Widerspruch beifüge. Viele Grüße Nix
Arneam 07.12.2011 | 10:29
Hallo, es geht nicht darum, dass der Schreibtisch vom Feinsten sein soll. Der Arbeitgeber muss diesem Schreibtisch schliesslich zustimmen und dieser sagt, es sind knapp unter 1200,-€ erforderlich. Vorzugsabsteuerberechtigt ist der Arbeitgeber nicht. Ich werde Widerspruch einlegen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers befügen. Es ist ein grosser AG und daher liegen die Erfahrungen bzw. Kostenvoranschläge auch vor. Grüße Arne
.am 08.12.2011 | 11:49
Zitat von Arne anzeigen
Seit wann denn das??? Wenn die Rentenversicherung den Schreibtisch bezahlen soll, muß der Arbeitgeber gar nicht zustimmen! Nur wenn der Arbeitgeber selbst Ihnen solch einen Schreibtisch zur Verfügung zu stellen hat, kann er auch über den Tisch und damit die Höhe der Kosten entscheiden.
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