Hallo A. Körber,
die Entscheidung, ob man einen Minijob versicherungspflichtig ausübt oder ob man sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, gilt nur für diesen Minijob und ggfs. parallel ausgeübte Minijobs.
Sobald dieser Minijob endet und danach ein neuer Minijob aufgenommen wird, wird wieder neu über Versicherungspflicht oder Befreiung entschieden.