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Schufa

von Caro15.02.2012 | 19:44
1786 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bitte um Antwort in diesem falschen Forum, da ich eine schnelle Antwort brauche. In anderen Foren dauert es manchmal mehrere Tage. Ich bin schon 28 J. alt, ledig, wohne in WG, soll jetzt Hauptmieter werden, da der Hauptmieter auszieht, und ich bekomme einen neuen Mieter dazu. Jetzt meine Frage, der Vermieter verlangt, mein Vater soll etwas unterschreiben für die Schufa? Was heißt das ? darf mein Vater sowas unterschreiben? Herzlichen Dank für eine Antwort.

11 Antworten

Walteram 15.02.2012 | 19:56
.. also Leute gibt es. Frag doch mal deinen Bäcker wie das Wetter morgen wird, aber dringend. Hast du alles bezahlt was du geraucht oder sonst wie zu dir genommen hast?
Caroam 15.02.2012 | 20:15
Mein Gott Walter, falsches Forum ist mir klar. Sie sind der letzte Heuler. Schönen Abend noch
Krämersam 15.02.2012 | 20:21
Mit 28 Jahren sind Sie voll geschäftsfähig und MÜSSEN selbst alles unterschreiben und dann dafür auch geradestehen. Ihr Vater hat damit nichts (mehr ) zu tun. Ausser ihr Vater ist ihr gesetzlicher Betreuer, weil Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Das wird doch wohl aber nicht der Fall sein oder ? Wenn ihr Vermieter also über Sie eine Schufaauskunft ( wegen Kreditwürdigkeit , Schulden etc. ) einholen will ( was sein gutes Recht ist ) , müssen Sie das selbst genehmigen/unterschrieben und nicht ihr Vater für Sie. Vielleicht geht es bei dieser Unterschrift die ihr Vermieter von ihrem Vater verlangt auch eventuell gar nicht um die Schufa , sondern vielmehr um eine Bürgschaft z.b. für die Miete...Falls Sie die Miete nicht zahlen können holt er sich das Geld dann vom ihren Dad. http://www.helpster.de/schufa-auskunft-fuer-vermieter-beantragen…
Schadeam 15.02.2012 | 20:24
Glauben Sie im Ernst, dass ein Rentenspezialist sich zu diesem Thema äußert? Wer so eindeutig im falschen Forum postet, sollte zumindest nicht "beleidigt" sein, wenn er / sie komische Antworten bekommt und die Antworter nicht als letzte Heuler bezeichnen.
Caroam 15.02.2012 | 20:34
Danke Ihnen Krämers, vielleicht soll mein Vater unterschreiben da ich zur Zeit arbeitslos bin.
Nixam 16.02.2012 | 08:28
Hallo Caro! Ihr Vater unterschreibt den Mietvertrag als Bürge für die Miete für Sie. Er bürgt praktisch dafür, daß Sie eines Tages eventuell die Miete nicht bezahlen - können. Das kommt zwar selten genug vor, ist aber vom Vermieter durchaus freundlich, daß er wenigstens sich damit einverstanden erklärt, Sie in seine Wohnung zu lassen, wenn Ihr Vater für die Mietzahlung bürgt. Das ist besser, als wenn Sie diese Wohnung überhaupt nicht bekommen, weil Ihnen allein der Vermieter überhaupt nicht vertraut. Er sichert sich praktisch gegen einen Mietausfall bei Ihrem Vater ab. Viele Grüße Nix
Caroam 16.02.2012 | 10:47
Danke Ihnen Nix, aber kann der Vermieter mir die Wohnung kündigen, ich bin ja nur zur Zeit durch Krankheit arbeitslos.
Jockelam 16.02.2012 | 11:04
....was glauben Sie, was das den Vermieter interessiert. Und jetzt sollte das Thema auch beendet sein, weil es hier wirklich nicht hin gehört und Ihre Eingangsfrage ja nun beantwortet wurde.
langeweileram 16.02.2012 | 12:42
um den Bezug zur Rentenversicherung wiederherzustellen: wenn sie 15 Jahre Versicherungszeiten haben könnten sie berufliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen z.B. Lohnzuschüsse an den Arbeitgeber als Anstellunganreiz, Umschulung, Fortbildung etc.; auch eine mediz. Reha wäre mögl. Lassen Sie sich mal von der RV beraten.
...am 16.02.2012 | 15:21
15 Jahre zur Rentenversicherung wird bei einem Alter von 28 wohl schwer machbar sein ;-)
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