„Vorgemerkt“ heißt, dass diese Zeiten entweder einmal anerkannt wurden oder bei Rentenbeginn in einer Übergangszeit (bis 31.12.2008) teilweise anrechenbar werden. Da dies in der Zukunft zu sehen ist, werden diese Zeiten als „vorgemerkte“ Zeiten zunächst gespeichert. Es entscheidet sich also erst beim Rentenbeginn, ob diese Zeiten anrechenbar werden oder nicht.