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Schulden meines Mannes geerbt

von Irene Reinke10.11.2008 | 19:09
1904 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren. Nach dem Tod meines Mannes im Januar 08, wurde ich vom Amtsgericht über die Nachlassregelung kontaktiert. Da mein Mann weder Besitztümer noch über Finanzmittel verfügte, füllten wir die Formulare entsprechend aus. Kurzfristig kontaktierte mich ein ehemaliger Gläubiger ( Behörde) bezüglich der noch zu tilgenden Restschuld. Da ich selber nur über sehr wenig Rente ( knapp 900.- € ) verfüge, bin ich nicht in der Lage die Restschuld zu tilgen. 1. Habe ich überhaupt Schulden geerbt? 2. Was ist der unpfändbare Mindestbetrag der mir gesetzlich zum Leben bleiben muss. 3. Wie muss ich Widerspruch erheben? 4. Die Testamentseröffnung wurde in meiner Abwesenheit durchgeführt; kann ich das Erbe noch ausschlagen? Vielne Dank für Ihre rasche Beantwortung MfG Irene Reinke (74Jahre) weiterer Kontakt: wolfgangreinke@yahoo.de

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.11.2008 | 07:32

Ich würde Ihnen vorschlagen, eine Expertenmeinung zu diesem Thema vom zuständigen Amtsgericht zu erholen.

13 Antworten

-_-am 10.11.2008 | 20:23
Bitte lesen Sie doch vorher die Einführung zu diesem Forum. Für Fragen zum Erbrecht ergibt sich da kein Raum. Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht. Dort wird man Ihnen Auskunft erteilen. Die Pfändungsfreigrenzen nach 850c ZPO beginnen bei 990,00 EUR monatlichem Nettolohn. Das Gleiche gilt für die Nettorente. Renten sind grundsätzlich wie Arbeitseinkommen pfändbar. http://www.bmj.bund.de/media/archive/887.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__54.html
Falsches Forumam 10.11.2008 | 20:15
Fragen Sie einen Anwalt. Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Unbekanntam 10.11.2008 | 20:30
Richtig, falsches Forum, ich frage mich manchmal, wie man so dermaßen das Thema verfehlen kann.
-_-am 10.11.2008 | 21:04
Ach, sieh da, hatten Sie nicht neulich vom "Nachgackern" etwas geschrieben?
Schiko.am 10.11.2008 | 21:02
Nach ihrer schilderung haben sie es versäumt innerhalb der sechs wochen- frist die erbschaft auszuschlagen. Hat die mir vorliegende pfändungstabelle v. 1.7.2005 noch gültigkeit gilt eine unpfändbare freigrenze von 989,99 euro netto. Ganz nebenbei, wenn jemand erbberechtigt ist gilt dies auch für schulden. Die nicht anwesenheit bei testamtentseröffnung beeinflusst das geschehen eher nicht. Mit freundlichen Grüßen
Schiko.am 10.11.2008 | 21:17
Aber da liegen sie doch wirklich falsch. Nachgackern wäre gewesen, wenn auch ich " Falsches Forum oder so" geschrieben hätte. Habe versucht eine relativ belanglose sache-sicher aber für den fragesteller wichtig- nach menschlichen ermessen zu beantworten. Nicht mehr und nicht weniger. MfG. aber
Unbekanntam 10.11.2008 | 22:08
Schiko, ich finde es nicht richtig, dass du fachliche Antworten gibt, bei Fragen, die nichts mit diesem Forum zu tun hat, auch wenn es gut gemeint ist. Da hier eh keine Registrierung verlangt wird, probiert jeder mal sein Glück. Mit sowas förderst du OFF-Topic Themen.
-_-am 10.11.2008 | 22:15
Ich schließe mich dieser Meinung an, wenn ich auch Beiträge wie "falsches Forum" nicht für sehr freundlich erachte. Man kann möglicherweise einen kleinen Hinweis geben, der d. Fragesteller/in weiterhilft. Die hier sehr häufig auflaufenden Fragen zu anderen Rechtsgebieten dürften aber schnell für viele an den tatsächlichen Themen diese Forums interessierten Teilnehmer lästig werden und im Zweifel den Nutzen diese Forums dadurch herabsetzen. Ich kann mich daher für gar nicht gefragte ellenlange Berechnungen oder größeren Abhandlungen abseits der "Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation" nicht begeistern. Das Forum soll "den Usern schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen". Leider sehen das manche User nicht ein.
Schiko.am 10.11.2008 | 23:06
Sehr geehrter Herr Unbekannt, " du Off -Topic Themen" kann ich aufgrund meiner schulbildung nicht übersetzen. Habe auch keine fachliche antwort gegeben, hatte allerdings beruflich mit pfändungen und auch mit nachlass zu tun. Erfreulich ihre bemerkung"auch wenn es gut gemeint ist" Bemerkungen für meine antworten, sie liegen vollkommen daneben, das durcheinander reicht allmählich, von steuern verstehen sie was, von rente nicht. Beamtenhasser, altersstarrsinn und, und, stören mich nicht. Werde hier auch nicht sang-und klanglos verschwinden, segne ich das zeitliche, bringt eines meiner kinder hier die mitteilung" Schiko. ist tot. Nicht weil ich so wichtig bin, vielmehr betrachte ich die als chronistenpflicht. Jeder kann nach seiner fashion seelig werden. Gerade weil keine registrierung nach sach/fachgebieten erfolgt werde ich weiterhin versuchen auf fragen antwort zu geben, wenn es menschen dient. Mit freundlichen Grüßen.
unbelecktam 11.11.2008 | 08:48
auf jeden Fall finde ich es besser, mal eine nette Hilfe, auch für ein anderes Gebiet zu geben (Fragestellerin 74 J.) als eine fiesfeistfreche Antwort auf eine meiner früheren Fragen, die aber zum Thema gehörte, wie mir es passierte und mich von diesem Forum ärgerlich abschreckte. Schiko.,Sie haben meine Unterstützung
Ixam 11.11.2008 | 12:15
Warum sind sich hier eigentlich alle so sicher, dass die Fragestellerin im falschen Forum ist? Sie schreibt, dass eine BEHÖRDE mit einer Forderung an sie herangetreten ist. War das vielleicht die Rentenversicherung? Vielleicht geht es hier ja um eine Aufrechnung nach SGB I? Dann wäre die Antwort mit der Pfändungstabelle nämlich auch falsch.
Moniam 11.11.2008 | 20:02
Hallo ich bin auch manchmal sehr erstaunt wie auf fragen geantwortet wird der User mit dem schönen Zeichen sollte sich die Umgangsformen mal durchlesen.
Wolfgangam 11.11.2008 | 22:03
Hallo Moni, tja, offensichtlich entdecken da einige Ihre Blockmentalität und echauffieren sich gern mal und ausgiebig an den 2-3 täglich nicht ganz so konformen Fragen ...und verlieren den Überblick bei den anderen 8 treffenden - wirklich 'lustig'. Seis Ihnen vergönnt ...klickundweg ?! Nein, Foren mit Hunderten Beiträgen und aufs Wesentliche reduzieren sind denen fremd ;-) Gruß w. ...gut, dass es auch andere User gibt, die sachdienliche Hinweise zu Randthemen geben können !
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