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Experten-Antwort

Schulische Berufsausbildung

von Hanna Kretschmeier25.01.2018 | 20:56
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Hallo, ich bin 1959 geboren und habe gleich nach meiner Schule im Alter von 17 Jahren an einer privaten Schule eine 2-jährige Berufsausbildung erfolgreich absolviert und danach auch gleich eine Arbeitsstelle erhalten wo ich bis heute arbeite, auf meinem Versicherungsverlauf sind zwar diese Zeiten als Fachschulausbildung aufgeführt allerdings ist hier keine rentenrechtliche Bewertung aufgeführt, bitte teilen Sie mir mir weshalb das so ist. Ich habe mir damals extra eine Bescheinigung ausstellen lassen, damit diese Zeiten rentenrechtlich gewertet werden. Für eine Auskunft danke ich Ihnen sehr. MfG Hanna Kretschmeier

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Frau Kretschmeier,

wie bereits W*lfgang mitgeteilt hat, erfolgt

die 'rentenrechtliche Bewertung' all Ihrer Zeiten im Versicherungsverlauf (VV) nicht im VV selbst, sondern in den dann folgenden Anlagen 'Entgeltpunkte für Beitragszeiten' und 'Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten'.

Diese Anlagen zur Bewertung der Zeiten erhalten Sie grundsätzlich erst ab Alter 55 im Rahmen einer Rentenauskunft - vorher kann man Sie natürlich auch anfordern/schriftlich, um die Details einer Rentenberechnung/Bewertung nachvollziehen zu können.

Die Bewertung Fachschulzeit( beitragsfreie Zeit) orientiert sich an der individuellen Beitragsleistung während ihres gesamten Versicherungslebens. Fordern sie daher vom Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen an, um ersehen zu können, wie diese Fachschulzeit zur Zeit bewertet wird.

]

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11 Antworten

W*lfgangam 25.01.2018 | 21:37
Hallo Hanna Kretschmeier, die 'rentenrechtliche Bewertung' all Ihrer Zeiten im Versicherungsverlauf (VV) erfolgt auch nicht im VV selbst, sondern in den dann folgenden Anlagen 'Entgeltpunkte für Beitragszeiten' und 'Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten'. Diese Anlagen zur Bewertung der Zeiten erhalten Sie grundsätzlich erst ab Alter 55 im Rahmen einer Rentenauskunft - vorher kann man Sie natürlich auch anfordern/schriftlich, um die Details einer Rentenberechnung/Bewertung nachvollziehen zu können. Kurzerklärung: im VV steht die Fachschulausbildung nun ohne Entgelt drin/die Fachschule hat ja dafür auch keine Beiträge gezahlt. Die Bewertung wird mit 75 % eines Durchschnittsentgelts erfolgen, sofern Ihr eigener lebenslanger Durchschnittswert 100 % erreicht. 1 Jahr Fachschule kann daher zz. gut 23 EUR Monatsrente wert sein ...in Ihrer nächsten Renteninformation ist das bereits vollständig berücksichtigt – der mittlere Betrag/wo stehe ich aktuell mit den bisher erfassten Zeiten ohne Rentenabschlag. Gruß w.
W*lfgangam 26.01.2018 | 20:36
...hmm?? Grauenhafte Textformatierung! Die DRV bemüht sich um verständliche/leichte Sprache, hier kommt nicht mal eine schnöde Absatzformatierung für leichte Lesbarkeit an – die 'Online-Experten' eben ...digital auf dem Niveau der Grundschule verblieben, und mehr als Smartphone-Geknibbel nicht gelernt. Ein Statement eben schnell mal *hingerotzt ... sieht 'grausam' aus - und, den offiziellen Eindruck nach Außen, den tragen Sie/die Experten ins WWW. Mal drüber nachdenken über die eigene Außendarstellung !! Gruß w.
B.V.am 26.01.2018 | 23:31
Zitat von W*lfgang anzeigen
Guten Morgen Frau Kretschmeier, wie bereits W*lfgang mitgeteilt hat, erfolgt die 'rentenrechtliche Bewertung' all Ihrer Zeiten im Versicherungsverlauf (VV) nicht im VV selbst, sondern in den dann folgenden Anlagen 'Entgeltpunkte für Beitragszeiten' und 'Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten'. Diese Anlagen zur Bewertung der Zeiten erhalten Sie grundsätzlich erst ab Alter 55 im Rahmen einer Rentenauskunft - vorher kann man Sie natürlich auch anfordern/schriftlich, um die Details einer Rentenberechnung/Bewertung nachvollziehen zu können. Die Bewertung Fachschulzeit( beitragsfreie Zeit) orientiert sich an der individuellen Beitragsleistung während ihres gesamten Versicherungslebens. Fordern sie daher vom Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen an, um ersehen zu können, wie diese Fachschulzeit zur Zeit bewertet wird. ]
...hmm?? Grauenhafte Textformatierung! Die DRV bemüht sich um verständliche/leichte Sprache, hier kommt nicht mal eine schnöde Absatzformatierung für leichte Lesbarkeit an – die 'Online-Experten' eben ...digital auf dem Niveau der Grundschule verblieben, und mehr als Smartphone-Geknibbel nicht gelernt. Ein Statement eben schnell mal *hingerotzt ... sieht 'grausam' aus - und, den offiziellen Eindruck nach Außen, den tragen Sie/die Experten ins WWW. Mal drüber nachdenken über die eigene Außendarstellung !! Gruß w.
Das ist aber kein feiner Zug von Ihnen. Nicht immer kritisieren. Mal an der eigenen Nase fassen.
W*lfgangam 27.01.2018 | 19:45
Zitat von B.V. anzeigen
B.V. schrieb

Guten Morgen Frau Kretschmeier,

wie bereits W*lfgang mitgeteilt hat, erfolgt

die 'rentenrechtliche Bewertung' all Ihrer Zeiten im Versicherungsverlauf (VV) nicht im VV selbst, sondern in den dann folgenden Anlagen 'Entgeltpunkte für Beitragszeiten' und 'Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten'.

Diese Anlagen zur Bewertung der Zeiten erhalten Sie grundsätzlich erst ab Alter 55 im Rahmen einer Rentenauskunft - vorher kann man Sie natürlich auch anfordern/schriftlich, um die Details einer Rentenberechnung/Bewertung nachvollziehen zu können.

Die Bewertung Fachschulzeit( beitragsfreie Zeit) orientiert sich an der individuellen Beitragsleistung während ihres gesamten Versicherungslebens. Fordern sie daher vom Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen an, um ersehen zu können, wie diese Fachschulzeit zur Zeit bewertet wird.

][/quote]

...hmm??

Grauenhafte Textformatierung!

Die DRV bemüht sich um verständliche/leichte Sprache, hier kommt nicht mal eine schnöde Absatzformatierung für leichte Lesbarkeit an – die 'Online-Experten' eben ...digital auf dem Niveau der Grundschule verblieben, und mehr als Smartphone-Geknibbel nicht gelernt.

Ein Statement eben schnell mal *hingerotzt ... sieht 'grausam' aus - und, den offiziellen Eindruck nach Außen, den tragen Sie/die Experten ins WWW. Mal drüber nachdenken über die eigene Außendarstellung !!

Gruß

w.[/quote]

Das ist aber kein feiner Zug von Ihnen. Nicht immer kritisieren. Mal an der eigenen Nase fassen.

Hallo B.V. Fließ- und Kammtext ist einfach *Scheiße, da gibt es rein gar nichts im Hinblick Lesbarkeit zu diskutieren!!!111!!!!einself!! Vergleichen Sie Ihre Renten-Info/-Auskunft, Ihren Rentenbescheid ..._das_ ist astreine Formatierung - bei so manchen Experten-Beiträgen bin ich mir sicher, dass die nie auch nur einen freien Text jenseits Smartphone-Geknibbel verfasst haben ;-) Macht sich in der Öffentlichkeit/Forum als Außendarstellung nicht wirklich gut ...für den/die Verfasser/in mag das zunächst 'normal' sein/kann's einfach nicht besser ;-) Gruß w.
Karlam 28.01.2018 | 09:48
Das ist ja der Witz des Jahrhunderts! Wolfi beschwert sich über den Text eines Experten! Ausgerechnet er, dessen eigenen Beiträge fast nur aus Polemik, Beleidigungen und Fäkalausdrücken bestehen, meint die Kommentare von anderen kritisieren zu müssen. Das ist wirklich der Hammer. Ansonsten ohne weiteren Kommentar. Lohnt nicht.
Schorscham 29.01.2018 | 10:31
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, werter W*lfgang! Oder wollen SIE ernsthaft behaupten, dass Ihre bisherigen Texte immer regelkonform waren? Sie scheinen offenbar keine echten Probleme zu kennen, sonst würden Sie nicht solche Unwichtigkeiten kritisieren. Ihr Verhalten ist übrigens typisch für Leute, die im "wahren" Leben NICHTS zu melden haben.... MfG
An die eigene Nase fassenam 29.01.2018 | 09:58
Zitat von W*lfgang anzeigen
nach der Anrede 'Hallo B. V.' fehlt ein Komma. Fließtext ist ein Text ohne Absatz- und Zeilenumbrüche. Der Experte/die Expertin hatte aber mehrere Zeilenumbrüche eingebaut. Ihre Kritik ist daher sachlich unzutreffend. 'Kammtext' gibt es nicht. Was soll das Zeichen '*' vor dem Substantiv. So etwas sieht die deutsche Sprache nicht vor. Warum benutzen Sie einen Fäkalausdruck? Das ist kein feiner Stil! Es muss heißen: 'da gibt es rein gar nichts im Hinblick auf die Lesbarkeit zu diskutieren.' ...wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
es reicht!!!am 29.01.2018 | 19:07
Alles was NACH der Expertenantwort vom 26.01.2018, 08:57 von Experte/in Experten-Antwort noch hier im Beitrag geschrieben wurde, sollte m.E. schon lange der Löschung unterliegen. Mir ist es immer aufs Neue unverständlich, warum dies nicht umgehend von Seiten der Experten/Moderatoren geschieht und man einen Beitrag out off Topic dermaßen hochschaukeln lässt. Ihr permanent präsenten Neider, Kritiker, Hasser und Stänkerer des Forums, Ihr solltet euch wirklich schämen, Beiträge von Rat- und Informationssuchenden zu schreddern und euch zu eigen zu machen, nur um daraus eine Bühne für eure gegenseitigen Unverschämtheiten zu erschaffen. Ihr wollt erwachsen sein? Lernt mal von den vier- bis sechsjährigen Kindern, was Achtung und Respekt gegenüber anderen Mitmenschen bedeutet.
Schorscham 29.01.2018 | 19:13
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, werter W*lfgang! Oder wollen SIE ernsthaft behaupten, dass Ihre bisherigen Texte immer regelkonform waren? Sie scheinen offenbar keine echten Probleme zu kennen, sonst würden Sie nicht solche Unwichtigkeiten kritisieren. Ihr Verhalten ist übrigens typisch für Leute, die im "wahren" Leben NICHTS zu melden haben.... MfG
Und dass sie geradezu unterwürfig den kleinkarierten Kommentar des Users W*lfgang noch verteidigen, obwohl er selber, wie bewiesen, keinen Deut besser schreibt, ist schon peinlich und legt schon die Vermutung nahe, dass Sie ein und dieselbe Person sind.
Wie bitte? Vielleicht sollten Sie meinen Beitrag noch einmal AUFMERKSAM lesen, @Genervter und anschließend die Passagen benennen, mit denen ich den User @W*lfgang "kleinkariert verteidigt" haben soll. MfG
Genervteram 29.01.2018 | 20:25
Zitat von Schorsch anzeigen
...hmm?? Grauenhafte Textformatierung! Die DRV bemüht sich um verständliche/leichte Sprache, hier kommt nicht mal eine schnöde Absatzformatierung für leichte Lesbarkeit an – die 'Online-Experten' eben ...digital auf dem Niveau der Grundschule verblieben, und mehr als Smartphone-Geknibbel nicht gelernt. Ein Statement eben schnell mal *hingerotzt ... sieht 'grausam' aus - und, den offiziellen Eindruck nach Außen, den tragen Sie/die Experten ins WWW. Mal drüber nachdenken über die eigene Außendarstellung !! Gruß w.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, werter W*lfgang! Oder wollen SIE ernsthaft behaupten, dass Ihre bisherigen Texte immer regelkonform waren? Sie scheinen offenbar keine echten Probleme zu kennen, sonst würden Sie nicht solche Unwichtigkeiten kritisieren. Ihr Verhalten ist übrigens typisch für Leute, die im "wahren" Leben NICHTS zu melden haben.... MfG
Und dass sie geradezu unterwürfig den kleinkarierten Kommentar des Users W*lfgang noch verteidigen, obwohl er selber, wie bewiesen, keinen Deut besser schreibt, ist schon peinlich und legt schon die Vermutung nahe, dass Sie ein und dieselbe Person sind.
Wie bitte? Vielleicht sollten Sie meinen Beitrag noch einmal AUFMERKSAM lesen, @Genervter und anschließend die Passagen benennen, mit denen ich den User @W*lfgang "kleinkariert verteidigt" haben soll. MfG
Da habe ich tatsächlich etwas falsch gedeutet. Sorry Schorsch!
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