Guten Morgen Frau Kretschmeier,
wie bereits W*lfgang mitgeteilt hat, erfolgt
die 'rentenrechtliche Bewertung' all Ihrer Zeiten im Versicherungsverlauf (VV) nicht im VV selbst, sondern in den dann folgenden Anlagen 'Entgeltpunkte für Beitragszeiten' und 'Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten'.
Diese Anlagen zur Bewertung der Zeiten erhalten Sie grundsätzlich erst ab Alter 55 im Rahmen einer Rentenauskunft - vorher kann man Sie natürlich auch anfordern/schriftlich, um die Details einer Rentenberechnung/Bewertung nachvollziehen zu können.
Die Bewertung Fachschulzeit( beitragsfreie Zeit) orientiert sich an der individuellen Beitragsleistung während ihres gesamten Versicherungslebens. Fordern sie daher vom Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen an, um ersehen zu können, wie diese Fachschulzeit zur Zeit bewertet wird.
]