Hallo JanneF,
ich weiß nicht ob die Kostenforderung zulässig ist oder nicht. Aber soweit ich weiß, bewahren die Schulen Unterlagen nur 30 Jahre auf. Vor der Zahlung der Gebühren lassen Sie sich bestätigen, ob die Schule überhaupt Unterlagen aus den 1980er Jahren noch im Archiv hat! Haben Sie keine anderen Nachweise zum Schulbesuch mehr? Zeugnisse reichen als Nachweis meistens auch aus.