Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Juri,
Schul- und Studienzeiten nach dem vollendeten 17. Lebensjahr werden bis zu 8 Jahren als Anrechnungszeiten bei der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt. Hierbei ist es unerheblich in welchem Land diese Zeiten zurückgelegt wurden.
Die russischen Betragsjahre können leider nicht berücksichtigt werden, da es kein Sozialversicherungsabkommen mit Russland gibt, in dem die Zusammenrechnung dieser Zeiten geregelt wäre.
Bitte weisen Sie Ihre Schul- und Studienzeiten mit geeigneten Unterlagen (Abizeugnis, Nachweis über die Studiendauer und Abschluss) nach.
Nach meinem Kenntnisstand zahlt die Russische Föderation an Neurentner in Deutschland keine Renten mehr.Was ist mit meinen Zeiten in RusslandHallo Juri, Russland ist der einzige Nachfolgestaat, der für die dort zurückgelegten Beschäftigungszeiten eine Rente - auch bei Auslandsaufenthalt/hier in D – auszahlt. *) Über die weiteren Modalitäten, um an diese Rente zu kommen, informieren Sie sich auf diesen Seiten: http://www.info-russisch.de/rc/rossijskaya-pensiya.html http://www.pfrf.ru/ https://www.russische-rente.de/ Gruß w. *) von dem gerade mal abgeschlossenem dtsch.-ukr. SV-Abkommen abgesehen
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