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Experten-Antwort

Schulzeiten - Ausbildungszeiten - EGP?

von Klassenschlechtester09.04.2022 | 16:28
132 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Also ich bin in der Realschule zweimal (!) sitzen geblieben, schäm.. Ein paar Tage nach meinem 18.Geburtstag kam ich dann endlich - mit Abschluss - aus der Schule. Wie wird diese Zeit rententechnisch betrachtet/bewertet? Im darauffolgenden Jahr war ich Berufsschüler, das nannte sich BGJ Wirtschaft. Wie siehts hier mit der Bewertung aus? Anschließend habe ich eine zweijährige Berufsausbildung zum Wirtschaftsassistenten absolviert mit kleiner Azubi Vergütung (480 DM Netto). Gibts da auch irgendwelche Extra EGP? Es geht um die Jahre 1985-1988. Danke vorab, würde mich über eine Aufklärung sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Realschulzeit wird ab Ihrem 17. Geburtstag als Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung berücksichtigt. Diese Zeiten werden nicht mit Entgeltpunkten bewerten. Sie beeinflussen nur die Höhe des sogenannten Gesamtleistungswerts.

Wenn Sie Ihr BGJ in überwiegend schulischer Form absolviert haben, wird diese Zeit als Anrechnungszeit wegen Fachschulbesuch anerkannt. Zeiten eines Fachschulbesuchs werden mit 75 % des maßgebenden Gesamtleistungswerts, höchstens jedoch mit monatlich 0,0625 Entgeltpunkten bewertet.

Während Ihrer Berufsausbildung waren Sie versicherungspflichtig. Somit haben Sie Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt. Diese Pflichtbeitragszeiten gelten als beitragsgeminderte Zeiten. Die Bewertung dieser Zeiten wird mit einem Zuschlag erhöht, so dass sie insgesamt ebenfalls mit 75 % des maßgebenden Gesamtleistungswerts, höchstens jedoch mit monatlich 0,0625 Entgeltpunkten bewertet werden.

Der Gesamtleistungswert ist ein Durchschnittswert aus den Beitrags- und Berücksichtigungszeiten. Die Höhe ist bei jeden Versicherten individuell zu berechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klugpuperam 09.04.2022 | 17:39
Hallo. Einfach eine Rentenauskunft mit Anlagen anfordern, dann hat man es schwarz auf weiß.
Deutsche Rentenversicherung
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