Hallo,
die Realschulzeit wird ab Ihrem 17. Geburtstag als Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung berücksichtigt. Diese Zeiten werden nicht mit Entgeltpunkten bewerten. Sie beeinflussen nur die Höhe des sogenannten Gesamtleistungswerts.
Wenn Sie Ihr BGJ in überwiegend schulischer Form absolviert haben, wird diese Zeit als Anrechnungszeit wegen Fachschulbesuch anerkannt. Zeiten eines Fachschulbesuchs werden mit 75 % des maßgebenden Gesamtleistungswerts, höchstens jedoch mit monatlich 0,0625 Entgeltpunkten bewertet.
Während Ihrer Berufsausbildung waren Sie versicherungspflichtig. Somit haben Sie Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt. Diese Pflichtbeitragszeiten gelten als beitragsgeminderte Zeiten. Die Bewertung dieser Zeiten wird mit einem Zuschlag erhöht, so dass sie insgesamt ebenfalls mit 75 % des maßgebenden Gesamtleistungswerts, höchstens jedoch mit monatlich 0,0625 Entgeltpunkten bewertet werden.
Der Gesamtleistungswert ist ein Durchschnittswert aus den Beitrags- und Berücksichtigungszeiten. Die Höhe ist bei jeden Versicherten individuell zu berechnen.