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Experten-Antwort

Schutz Erwerbs,-Berufsunfähigkeit bei freiwilligem Beitrag?

von Petra Pieper29.06.2011 | 11:11
1403 Ansichten
1 Antworten

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Hallo,wenn man als Selbstständiger den Mindestbeitrag in die Rentenversicherung einzahlt, bleibt dann der Schutz bei einer evtl.Erwerbs,-Berufsunfähigkeit bestehen? oder erhöht sich der Beitrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Kommt darauf an, welche Beitragsart Sie meinen.

Unter Umständen können selbständig Tätige Pflichtbeiträge entrichten. Dabei bliebe ein bereits bestehender Erwerbsminderungsrentenschutz erhalten. Auf die Höhe der Beiträge kommt es dann nicht an.

Sollte eine Pflichtbeitragszahlung nicht erfolgen können und sollten Sie die Entrichtung freiwilliger Beiträge meinen, dient dies nicht der Aufrechterhaltung eines Erwerbsminderungsschutzes. Dafür müssten Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vom dem Leistungsfall für drei Jahr Pflichtbeiträge entrichtet haben, zu denen freiwillige Beiträge eben nicht gehören.

Lassen Sie sich bei Ihrer Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten, wie die Situation in Ihrem Fall aussieht und ob ggf. zur Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsrentenschutzes die Übergangsvorschrift greifen könnte (vor 1984 die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und seither jeden Monat -auch mit freiwiligen Beiträgen- belegt haben müssen).

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