Hallo Öha,
die Rentenanpassung 2004 wurde per Gesetz ausgesetzt.
Aufgrund der ungünstigen Lohnentwicklung wären die Renten nur minimal gestiegen.
Übrigens hat der 13. Senat des Bundessozialgerichts BSG) am 27. März 2007 entschieden, dass die Aussetzung der Rentenanpassung im Jahre 2004 die Grundrechte der Rentner nicht verletzt (AZ: B 13 R 58/06 R).