Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo EM-Rentner,
i.d.R. dürfte die Erwerbsminderungsrente höher als die Schwerbehindertenrente sein. Sofern Sie 35 anrechenbare Rentenversicherungsjahre haben, die Sie für die Schwerbehindertenrente auch bräuchten, greift bei der Erwerbsminderungsrente der Vertrauensschutz, der dazu führt, dass der abschlagsfreie Rentenbeginn nicht auf 63 und 11 Monate angehoben wird. Nach Bewilligung der Erwerbsminderungsrente können Sie einen verkürzten Antrag auf Altersrente wegen Schwerbehinderung stellen, welche aber einen Beginn nach dem Beginn der Erwerbsminderungsrente haben muss.
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