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Schweigepflicht

von Rechthabender15.04.2008 | 11:45
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77 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nun ist es amtlich: Rentenversicherer hat jahrzehntelanges kriminelles Handeln beendet. Aus dem Tätigkeitsbericht des S.-H.-Datenschutzbeauftragten: "4.5.6 Die neue Aktenführung bei der Deutschen Rentenversicherung Nord Bei einem Rentenversicherungsträger wurden medizinische Daten – eingereichte Atteste, Gutachten und Untersuchungsberichte – nicht getrennt von der Verwaltungsakte aufbewahrt, sodass Verwaltungsmitarbeiter ohne medizinische Ausbildung Zugang zu den zum Teil hochsensiblen Daten der Antragsteller hatten. Dies ändert sich nun. Unsere Kollegen vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten stellten die bisherige Praxis als Erste infrage. Wer eine Rentenleistung aus gesundheitlichen Gründen beantragt, muss zum Nachweis ärztliche Atteste einreichen, auf deren Grundlage die Ärzte des sozialmedizinischen Dienstes des Rentenversicherungsträgers (SMD) ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten ist Grundlage für die Entscheidung der jeweiligen Leistungsabteilung (Verwaltung). Bislang wurden alle Unterlagen, also auch die ärztlichen Unterlagen, von den Mitarbeitern der Leistungsabteilung verwaltet. Zugegebenermaßen brauchen manche Dinge viel Zeit, aber oft lohnt es sich, einen langen Atem zu behalten: Nachdem die Landesversicherungsanstalten der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur Deutschen Rentenversicherung Nord fusionierten, übernahm das ULD, unterstützt vom hiesigen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren in enger Absprache mit den Kollegen aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern die Klärung dieser Frage. Nach anfänglichem Zögern akzeptierte die Geschäftsführung unser Anliegen. Zukünftig werden bei der Deutschen Rentenversicherung Nord die Unterlagen des SMD getrennt von den Akten der Leistungsabteilung geführt. Mitarbeiter der Leistungsabteilung sollen auf konkrete Anforderung und erst nach Freigabe durch den SMD nur noch die medizinischen Daten erhalten, die wirklich erforderlich sind, um über den jeweiligen Antrag entscheiden zu können. Die Anstrengungen, die die Deutsche Rentenversicherung seitdem unternimmt, sind ausdrücklich zu loben. Mit großem personellem und finanziellem Aufwand hat die Deutsche Rentenversicherung Nord begonnen, an allen drei Standorten die Archive und die dort befindlichen Akten neu zu strukturieren. Bei der Trennung der Aktenbestände werden zugleich Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, aussortiert und vernichtet. Künftig wird der SMD gesonderte Gutachtenakten getrennt von der Verwaltungsakte gesichert aufbewahren. Die Deutsche Rentenversicherung Nord hat auch nicht bei den Papierakten haltgemacht. Es wurde ein neuartiges Gutachteninformationssystem – GIS – mit einem ausgeklügelten Berechtigungskonzept entwickelt. Das GIS ermöglicht eine elektronische Datenerfassung und -speicherung und, was aus Datenschutzsicht sehr wichtig ist, eine abgestufte Datenweitergabe an die Leistungsabteilung. Wir haben der Deutschen Rentenversicherung Nord empfohlen, ihre Bemühungen mit einem Audit bzw. einem Gütesiegel für das GIS zu krönen. Was ist zu tun? Das Sozialgeheimnis gilt auch innerhalb eines Sozialleistungsträgers. Nicht jeder Mitarbeiter darf auf alle Daten zugreifen können. Bei Rentenversicherungsträgern sind die Datenbestände des sozialmedizinischen Dienstes getrennt vom Leistungsbereich aufzubewahren.

77 Antworten

NA und!!am 15.04.2008 | 11:56
Was soll das?? Jeder Mitarbeiter der DRV kommt an Gutachten oder Entlassungsberichte wenn er will. Er hat ja einen Eid geschworen, zwecks Datenschutz. Sollte die Rente abgelehnt werden, kommen in den Rentenbescheid als Begründung die Diagnosen. Genauso verhält es sich im Widerspruchsverfahren, Sie Schlaumeier.
Erst Rechtam 15.04.2008 | 12:44
Sie können offensichtlich nicht lesen. Für die Ärzte und die Mitarbeiter wird es jetzt riskant das rechtswidrige Verfahren fortzusetzen. "Mit haben wir nicht gewußt, daß das rechtswidrig ist", kommen die nicht mehr durch, wenn sie erwischt werden. Anruf bei den Aufsichtsbehörden reicht und es wird ein Disziplinarverfahren fällig. Und ne kleine Strafanzeige wirkt auch Wunder gegen diese mutmaßlich kriminell Handelnden.
Schadeam 15.04.2008 | 13:05
ich sehe schon, dass heute Nacht tausende "kleiner Sachbearbeiter" vor Angst schlottern und nicht schlafen können, weil Sie stündlich die Staatsanwaltschaft erwarten- sie haben ja mal vorsätzlich ein Attest gelesen, das in einer Akte hing. Es ist ja auch ein himmelschreiendes Vergehen, was Rechthabender da anprangert. Waten wir mal ab, wie die Direktoren der RV entscheiden - aber die haben heute wahrscheinlich einen genauso festen Schlaf wie gestern. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.
Rosannaam 15.04.2008 | 13:02
Ist schon interessant, dass die Mitarbeiter der DRV als "Kriminelle" betitelt werden, weil sie die Gutachten des Ärztlichen Dienstes einsehen "dürfen". Vor langer Zeit gab es hier im Forum schon die gleiche Diskussion. Da sich alleine aufgrund der im Prinzip minimalen ärztl. Angaben zum Leistungsvermögen, die vom Arzt gemacht werden "dürften", nicht immer konkret herausstellt, ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, kann es dann eigentlich nur zu noch mehr "Fehlinterpretationen" führen. Aber wenn dies von den Versicherten so gewollt ist, bitte schön! Ein Mitarbeiter der DRV darf sowieso in keinem Fall unberechtigten Dritten gegenüber irgendwelche Angaben machen!!!! Ob dies nun ärztliche Befunde oder z.B. Angaben über Pfändungen, Insolvenzverfahren, Arbeitslosigkeit oder weiß der Kuckuck was sind. Es gibt so viele, eigentlich "private" Dinge, die in den Akten stehen und für die Bearbeitung erforderlich sind, welche aber auch dem Datenschutz DRITTEN gegenüber unterliegen. Aber - wie gesagt, selbst wenn der Kampf gegen die DRV Nord gewonnen wurde, weiß ich nicht, ob dies letztendlich dem Versicherten dient. DAS IST MEINE MEINUNG HIERZU!
rehaam 15.04.2008 | 13:38
Alles was das bewirkt ist wieder mal ein höherer Verwaltungsaufwand und längere Bearbeitungs- und Wartezeiten. Ich wüsste ohnehin nicht was ein DRV Mitarbeiter bitteschön mit dem Wissen um irgendwelche Lendenwirbeschäden des Versicherten anfangen sollte...
Krauseam 15.04.2008 | 13:44
Ich wüsste ohnehin nicht was ein DRV Mitarbeiter bitteschön mit dem Wissen um irgendwelche Lendenwirbeschäden des Versicherten anfangen sollte... Genau,deshalb geht mir als Vesicherter das alles am Allerwertesten vorbei,aber manche Menschen haben schon Sorgen.Aber der Nick spricht ja Bände!!!!
Sachseam 15.04.2008 | 14:00
Ich habe viele JAhre als Reha-Berater eines Rentenversicherungsträgers gearbeitet - bin also kein Arzt. Es wäre in diesem Job nicht leistbar gewesen, unseren versicherten sinnvolle und nachhaltige Bildungs- oder Eingliederunsgangebote zu unterbreiten, ohne den Inhalt der medizinsichen Nebenakte zu kennen. Und wenn eine solche Verfahrensweise durchgesetzt werden würde, hätte dies zur Folge, dass ein zeitnahes Reagieren unmöglich würde, da jeder Entscheidungsschritt dem ärztlichen Dienst des Trägers vorgelegt werden müsste. Also mal ehrlich - so ein Unfug. Da säße ein Versicherter vor mir, dem ich die berufliche Wiedereingliederung ermöglichen soll und ich als Berater weiß nicht, was er hat?? Nein, so doof kann niemeand sein und dies wollen!!!
Knut Rassmussenam 15.04.2008 | 15:16
Seltsame Blüten des Datenschutzes. Ich dürfte eigentlich keine Mail beantworten, da in der Anrede der Name enthalten ist. Damit übermittle ich ja unverschlüsselt Sozialdaten ...
Erst Rechtam 15.04.2008 | 16:34
"Waten wir mal ab, wie die Direktoren der RV entscheiden - aber die haben heute wahrscheinlich einen genauso festen Schlaf wie gestern." Die schlafen schon seit Jahren schlecht, sonst hätten die nicht aufgegeben.
Erst Rechtam 15.04.2008 | 16:36
"Ein Mitarbeiter der DRV darf sowieso in keinem Fall unberechtigten Dritten gegenüber irgendwelche Angaben machen!!!! Ob dies nun ärztliche Befunde" Der darf die gar nicht kennen! Darum geht es.
@den Rechthaberam 15.04.2008 | 16:57
Hat wohl mit der Rente nicht geklappt und nun Frust :-)
Wolfgangam 15.04.2008 | 16:54
Ich plädiere dafür, jede einzelne Seite der Rentenakte getrennt unter Verschluss zu halten ...andererseits bin ich als ungebildeter Sachbearbeiter ja gar nicht in der Lage, mir Kreuzvergleichsweise ein unzulässiges Bild der Lebensumstände des Versicherten zu machen. Aber die Zeit- und Kostenersparnis dürfte doch enorm sein - oder ? ;-) Datenschutz - quo vadis ? Gruß w.
Ökonomam 15.04.2008 | 16:37
"Alles was das bewirkt ist wieder mal ein höherer Verwaltungsaufwand und längere Bearbeitungs- und Wartezeiten." Falsch, denn es wird viel Zeit gespart, die bisher mit nutzlosem Lesen durch fachlich ungebildete Sachbearbeiter verplempert wurde. Hier bringt der Datenschutz Kostensenkungen.
Kundeam 15.04.2008 | 16:40
"Es wäre in diesem Job nicht leistbar gewesen, unseren versicherten sinnvolle und nachhaltige Bildungs- oder Eingliederunsgangebote zu unterbreiten, ohne den Inhalt der medizinsichen Nebenakte zu kennen." Selten solch einen Unfug gelesen. Da maßt sich ein Nichtarzt an anhand von medizinischen Unterlagen beurteilen zu können, was jemand gesundheitlich kann und was nicht? Kein Wunder, dass die medizinischen und beruflichen Rehabilitationen der DRV so wenig erfolgreich sind.
Allerwertesteram 15.04.2008 | 16:45
"Genau,deshalb geht mir als Vesicherter das alles am Allerwertesten vorbei," Kann es Ihnen ja auch, aber Sie sind nicht der Maßstab.
Rosannaam 15.04.2008 | 17:13
Sie haben auch keine Ahnung! Glauben Sie wirklich, dass sich ein Sachbearbeiter "zum Spaß" ein ganzes Gutachten durchliest? Er muß aber das für die Entscheidung Relevante lesen, und das steht nun mal nicht immer in 1 Satz im GA. Denn es ist bei einer EM nicht nur maßgebend, wie hoch das Leistungsvermögen des Vers. ist; es kann auch sein, daß im Prinzip ein Vers. noch mehr als 6 Stunden tgl. arbeiten kann, aber so viele Einschränkungen hat, daß er aufgrund der maßgeblichen Einschränkungen oder vielleicht auch aufgrund des Alters/Nicht-Zumutbarkeit in einem anderen Beruf doch TROTZDEM erwerbsgemindert ist. Und das ist letztendlich keine Entscheidung des Arztes, sondern der Verwaltung, weil dort noch andere Dinge für eine Entscheidung geprüft werden müssen. Aber - wie unten geschrieben - wir können natürlich auch nach der Glaskugel oder vielleicht nach der Sympathie entscheiden?! Dann wollte ich SIE mal sehen! Mich würde einmal interessieren, ob in anderen Gebieten - z.B. bei Berufsgenossenschaften, privaten Unfallversicherungen etc. - das gleiche Zinober veranstaltet wird. Dort gibt es auch med. Unterlagen, die mit Sicherheit von der Verwaltung eingesehen werden.
Rosannaam 15.04.2008 | 17:08
Selten so viel Unsinn von vermeintlichen Datenschützern gelesen. Die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben! In Zukunft werden wir bei der DRV dann eben in die Glaskugel sehen und unsere Entscheidung danach richten, dann wird´s endlich Ruhe geben!!!!! Und ich werde in Zukunft jedem Versicherten, der bei mir vorspricht und von seinen Leiden berichtet, den Mund verbieten. Denn bei mir ist er ja an der falschen Adresse! Ich könnte es ja seinem Nachbarn erzählen.... Soooo ein Schmarrn!
Erst Rechtam 15.04.2008 | 17:45
"Selten so viel Unsinn von vermeintlichen Datenschützern gelesen. Die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben!" Es ist wohl so, dass die von der DRV in Sachen Recht von Tuten und Blasen keine Ahnung haben (hatten).
Ökonomam 15.04.2008 | 17:56
"Er muß aber das für die Entscheidung Relevante lesen, und das steht nun mal nicht immer in 1 Satz im GA." Das relevante ist die medizinische Beurteilung und nicht das, worauf die Beurteilung des Arztes fußt. Sachbearbeiter, die ärztliches Handeln und Beurteilen überprüfen. Auf solch einen Quatsch können eigentlich nur Deppen kommen.
quo vadisam 15.04.2008 | 18:01
"Datenschutz - quo vadis ?" Endlich in die Richtung, die Recht und Gesetz entspricht und nicht den Neugiers- und Machtinteressen kleiner Sachbearbeiter. Die Einblicke in Ihre Denkweise und die der DRV-Sachbearbeiter gibt schon sehr zu denken. Im Prinzip gehört eine solche Einrichtung mit derart denkenden Mitarbeitern "abgewickelt".
Rosannaam 15.04.2008 | 18:07
Ich gebe zugunsten der Besserwisser auf! Ist ja nur noch lachhaft, was manche von sich geben. :-))) Na dann viel Spaß mit den Reha- und Rentenanträgen im neuen System! Werde dann in die Ablehnungsbescheide unter "Diagnosen" zukünftig schreiben: "FRAGEN SIE IHREN ARZT ODER APOTHEKER!"
Rosannaam 15.04.2008 | 18:11
Sie können auch immer nur auf bestimmte Teile der Beiträge Antworten geben. Man müßte sonst ja mal über gewisse Dinge nachdenken!
KSCam 15.04.2008 | 19:11
danke Rechthabender, dass du uns allen, die wir ja so unendlich blöde und hirnlos sind, endlich die Augen geöffnet hast. Was wäre die Welt der Rentenversicherung nur ohne dich? Du bringst unser Land wirklich weiter, echt toll! Endlich wird Gerechtigkeit einkehren.
Felixam 15.04.2008 | 19:02
Am besten wäre es, wenn die Ärzte gleich die ganzen Bescheide erteilen und die läppische Sachbearbeitung mit übernehmen. Dann könnte man nämlich die Sachbearbeitung bei der Rentenversicherung komplett einsparen, diese einfachstrukturierten, neugierigen und kriminellen Menschen, und bräuchte dann auch keine Aktentrennung mehr zwischen medizinischem und verwaltungstechnischem Teil und das ganze Datenschutzproblem wäre gelöst. Und neurotische Menschen wie Rechthaberisch, äh pardon, Rechthaber, die bei dem Gedanken, dass Sachbearbeiter x im 200 km entfernten y mitkommen könnten, dass Rechthaber im Jahre z am Blindarm operiert worden ist, könnten auch wieder ruhig schlafen und müßten sich nicht mehr in Depressionen verzehren. Dass auf diese geniale Idee bisher noch niemand gekommen ist?
GENIEam 15.04.2008 | 19:49
Der Datenschutz wird in unserem Land mit Füßen getreten, allen voran die Deutsche Rentenversicherung. Deshalb kann es meiner Meinung nur eine Konsequenz geben: Die Erwerbsminderungsrente sowie die Rehabilitation muss aus dem Leistungskatalog der Rentenversicherung gestrichen werden. Nur so kann sicher gewährleistet werden, dass sich in Zukunft die Sachbearbeiter der Rentenversicherung nicht mehr an den Krankheiten und Gebrechen der Beitragszahler erlaben. Für die Vergangenheit schlage ich vor, gegen alle Beschäftigten der Rentenversicherung Sammelstrafanzeige wegen fortgesetzer verbrecherischer Datenschutzverletzungen zu erstatten. Das gesamte Personal der Deutschen Rentenversicherung sollte komplett ausgetauscht werden, möglichst gegen Beschäftigte aus dem Ausland, die der deutschen Sprache gar nicht mächtig sind, und somit die deutschen Unterlagen gar nicht verstehen. Nur so kann sicher gewährleistet werden, dass künftiger Datenmißbrauch ausgeschlossen ist.
Konsequenteram 15.04.2008 | 19:24
Danke Rechthabender, aber Dein Vorschlag geht mir nicht weit genug. Ich bin auch dafür, dass Richter ärztliche Unterlagen nicht mehr zu sehen bekommen. Nur noch der Arzt soll ärztliche Unterlagen zu sehen bekommen und sonst keiner, der Arzt soll dann sagen, Rente ja oder nein, und das gilt dann aber auch, basta!! Schließlich sagt man nicht umsonst: Götter in weiß.
Sachseam 15.04.2008 | 20:32
Ich habe dieses Forum bisher wertgeschätzt. Die unqualifizierten Beiträge frustierter Dauerantragsteller, die das System und insbesondere die Arbeit engagierter Menschen in den Dreck ziehen machen es aber unerträglich. Schämt Euch Ihr "unrechthaber" und "kunden"
Wolfgangam 15.04.2008 | 20:12
Hat überhaupt jemand die 'Meinung' des ländlichen Datenverschachtelers in Wattennähe verifiziert ? Oder war das hier nur ein Troll-Beitrag !? Gruß w. ...muss ich jetzt auch die Kopien der med. Diagnosen zuhause separat lagern ? Der Kinder wegen, als Einschlaflektüre, sie nehmen auch gern am Schiksal anderer teil ;-))
alles beim alten....am 16.04.2008 | 07:32
wozu die ganze aufregung? es ändert sich doch nur was aufm papier....
Agnesam 16.04.2008 | 12:21
Was sich Datenschützer so alles einfallen lassen!! Der Sachbearbeiter, also die Verwaltung, m u s s die Diagnosen kennen, da sie mit der Rentenbewilligung gespeichert werden m ü s s e n (RSVwV). Dies gilt auch für den Reha-Bereich. Ziel muss es daher sein, eine ganzheitliche Bearbeitung anzustreben, d.h. der Arzt ist gleichzeitig auch der Sachbearbeiter. Vorteil: Man braucht keine Verwaltungskräfte mehr sondern nur mehr Ärzte. Agnes
???am 16.04.2008 | 13:18
"Na dann viel Spaß mit den Reha- und Rentenanträgen im neuen System! Werde dann in die Ablehnungsbescheide unter "Diagnosen" zukünftig schreiben: " Fakt ist doch, dass Sie fachlich nicht qualifiziert sind medizinische Sachverhalte zu beurteilen. Deshalb brauchen Sie die nicht zu kennen. Ihre einzige Aufgabe ist der Verwaltungskram. Mehr nicht! Außerdem ist Ihnen von Gesetzes wegen die Beurteilung verboten.
Einsichtam 16.04.2008 | 13:22
"danke Rechthabender, dass du uns allen, die wir ja so unendlich blöde und hirnlos sind, endlich die Augen geöffnet hast." Ihre Selbsteinschätzung ist putzig, von Leuten, die kriminelles Handeln propagieren hätte ich das nicht erwartet.
???am 16.04.2008 | 13:24
"Ich bin auch dafür, dass Richter ärztliche Unterlagen nicht mehr zu sehen bekommen." Jetzt werden die nichtstudierfähigen Sachbearbeiter auch noch mit Richtern gleichgesetzt. Die Dummheit hier kennt wohl keine Grenzen.
Ja und?am 16.04.2008 | 13:26
Lesen Sie mal die Verwaltungsvorschrift genau. Da steht nicht drin, wer die Eingabe zu machen hat und wer auf welche Daten zugreifen darf. Die Software läßt sich nämlich so einrichten, daß beim Sachbearbeiter die Diagnose nicht sichtbar wird. Speichern und lesen können sind zwei verschiedene Dinge, aber das zu erkennen ist wahrscheinlich zu viel für ein Sachbearbeitergehirn.
Rosannaam 16.04.2008 | 13:27
WOHER wollen Sie eigentlich wissen, dass die "Sachbearbeiter" nicht auch studiert haben können? Sie haben KEINE Ahnung von der Arbeit bei der DRV und spielen sich hier als der ach so große Kenner auf! Ich würde mich auch nicht über die Arbeit in einem anderen Berufszweig auslassen, wenn ich davon keine Ahnung habe! Ich halte solche haltlosen Argumente von "Laien" schlichtweg für anmaßend!!! Wer hier mit Dummheit gesegnet ist, steht außer Frage....
Wahrheitsliebenderam 16.04.2008 | 13:26
@ ??? Irrtum, Du ahnungsloser Provozierer. Die meisten Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung haben studiert.
Rosannaam 16.04.2008 | 13:40
Oh, sind Sie ein Oberschlauer - Sie kennen sich vielleicht im Softwarebereich aus. Damit hat sich´s aber. WER soll denn Ihrer Meinung nach die Eingaben machen? Der Arzt? Soll er dann auch die Bescheide erteilen? Wie bereits mehrfach geschrieben wurde, MÜSSEN in manchen Bescheiden, z.B. Rentenablehnungsbescheiden, die Diagnosen FÜR DEN VERSICHERTEN aufgelistet werden! MIR sind diese doch gleichgültig! Weshalb wollen das alle Besserwisser hier nicht verstehen? Ich hatte in der Praxis seit 40 Jahren (!) noch NIE den Fall, dass sich ein Versicherter darüber beschwert hat, dass ICH seine Diagnosen kenne... Was soll also all dieses unnütze Geschwätz? Im Übrigen: Das Sachbearbeitergehirn MEINER Mitarbeiter ist mit 100 %iger Sicherheit GRÖSSER als Ihres!
Umgang im Forumam 16.04.2008 | 13:45
Zitat Benutzerhinweise: "Hinweis: Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden."
Mam 16.04.2008 | 14:22
Das bringt nix, glauben sie mir. Lassen sie die achso indiligenden Loide doch über die "dummen ungebildeten Sachbearbeiter" schimpfen, who cares... Haben sie es nötig, auf dieses beleidigende blabla zu reagieren oder gar sich zu rechtfertigen ? Ich glaube nicht :-)
Ja und?am 16.04.2008 | 14:31
§ 148 SGB VI: "(2) Der Träger der Rentenversicherung darf Daten, aus denen die Art einer Erkrankung erkennbar ist, zusammen mit anderen Daten in einer gemeinsamen Datei nur speichern, wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Daten über eine Erkrankung nur den Personen zugänglich sind, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen."
Antoniusam 16.04.2008 | 14:30
Meine Krankenakte kann von mir aus jeder einsehen der es möchte! Dieses Angebot habe ich auch schon der Bildzeitung unterbreitet. Aber erstaunlicherweise hat die Redaktion überhaupt kein Interesse an einer Veröffentlichung. Ob ich es mal bei "Stern TV" probieren soll? Wie schön, dass Sie keine echten Probleme haben, "Rechthabender" oder "Wissender" oder wie Sie sich sonst noch nennen mögen. MfG
Ja und?am 16.04.2008 | 14:32
"Lassen sie die achso indiligenden Loide doch über die "dummen ungebildeten Sachbearbeiter" schimpfen, who cares..." Tatsachenbeweis der "Ungebildetheit" der Sachbearbeiter: § 146 SGB X: "(2) Der Träger der Rentenversicherung darf Daten, aus denen die Art einer Erkrankung erkennbar ist, zusammen mit anderen Daten in einer gemeinsamen Datei nur speichern, wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Daten über eine Erkrankung nur den Personen zugänglich sind, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen." Kennen ihre eigenen Rechtsvorschriften nicht. Entscheiden aber über Wohl und Wehe anderer.
???am 16.04.2008 | 14:39
"WOHER wollen Sie eigentlich wissen, dass die "Sachbearbeiter" nicht auch studiert haben können?" Dann wären die nicht einfacher Sachbearbeiter sondern im Höheren Dienst.
???am 16.04.2008 | 14:35
"Die meisten Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung haben studiert." Ja, an der in Fachhochschule umbenannten Verwaltungsschule. Umetikettierung eines Lehrberufes, mehr nicht. Nicht vergleichbar mit Master- und Diplomstudiengängen.
Mam 16.04.2008 | 14:36
Also mein SGB X hat nur 120 Paragraphen, schön dass Ihres mehr hat. Soviel zum Thema Bildung und "Tatsachenbeweis" IHRER Ungebildetheit. Meint hier auf dick machen zu müßen, zitiert aber Paragraphen die es nicht gibt.
???am 16.04.2008 | 14:42
"Meine Krankenakte kann von mir aus jeder einsehen der es möchte!" Deshalb haben Sie und andere, insbesondere die medizinisch ungebildeten Sachbearbeiter und Volljuristen bei der DRV NICHT das Recht Hochherrschaftlich quasi in "Stasi- und NS-Manier" zu bestimmen, wer welche Akten kennen darf.
Wahrheitsliebenderam 16.04.2008 | 16:09
@ ??? Schon wieder Irrtum: Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst ist Abitur und anschließend ein abgeschlossenes Fachhochschulausbildung. Viele haben auch ein abgeschlossens Hochschulstudium. Anträge auf Erwerbsminderungsrente z.B. werden ausschließlich von Sachbearbeitern des gehobenen Dienstes bearbeitet. Darüberhinaus finde ich es absolut menschenverachtend, Menschen nach ihrer Schulausbildung zu beurteilen. Viel wichtigere Eigenschaften sind z.B. gutes Benehmen, höflicher und respektvoller Umgang mit anderen Menschen, Hilfsbereitschaft, keine Arroganz usw.
Agnesam 16.04.2008 | 16:42
wer also soll denn die Daten eingeben? Also doch der Arzt? Agnes
Rosannaam 16.04.2008 | 17:46
Ich muß die Diagnosen in den Bescheid SCHREIBEN, nicht beurteilen. Und - nicht der Sachbearbeiter in der Verwaltung entscheidet über den Antrag, sondern DER ODER DIE VORGESETZTE (höherer oder gehobener Dienst)! Aber Sie kapieren den Ablauf eh nicht. Ist alles vergebliche Liebesmühe. :-(
Rosannaam 16.04.2008 | 17:51
Ah ja, da haben wir ja das richtige SGB und den richtigen Paragrafen gefunden! Aber auch bei den Erläuterungen zum Abs. 2 ist in keinster Weise nur vom med. Dienst oder Ärzten die Rede.
Rosannaam 16.04.2008 | 17:36
Upps, meines hat auch nur 120 Paragrafen! :-)))) Wo ist denn nur der § 146 geblieben??? Außerdem: ..."wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Daten über eine Erkrankung nur den Personen zugänglich sind, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen." Genau DAS tun wir! WIR benötigen diese Daten. Steht da was von Arzt drin??? Ich lese nix davon. Aber manche sind halt unbelehrbar. Von mir aus sollen sie es bleiben. Ich gönne mir jetzt trotzdem einen "unkriminellen" und geruhsamen Feierabend...
Rosannaam 16.04.2008 | 17:55
Schade, dass Sie nicht mein Kunde sind! Mir dürften Sie es unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit erzählen. :-)))) Ach, übrigens, heute hat mir die Frau XY auch wieder ganz aufgeregt am Telefon von ihrem neuesten Zipperlein Z erzählt. Und das darf ich auch nicht weitergeben! :-((
Ja und?am 16.04.2008 | 18:16
Was Sie mit Ihren Akten machen ist mir völlig wurscht. Von mir aus können Sie die an die nächste Litfassäule kleben ... Allerdings gibt das weder Ihnen noch den Rechtsbrechern von der DRV das Recht darüber zu bestimmen was mit meinen fiktiven ärztlichen Unterlagen geschieht.
Ja und?am 16.04.2008 | 18:27
"Aber auch bei den Erläuterungen zum Abs. 2 ist in keinster Weise nur vom med. Dienst oder Ärzten die Rede." Muß es ja auch nicht, da für jeden Arzt § 203 StGB gilt und deshalb Ärzte Diagnosen an Dritte nur offenbaren dürfen, wenn ein Gesetz das ausdrücklich vorschreibt oder der Patient (Proband) vorher eingewilligt hat.
???am 16.04.2008 | 18:53
Fachhochschulreife ist kein Abitur und die Fachhochschulen für die Ausbildung zum gehobenen Dienst sind nur sprachlich aufgewertete Berufsschulen. Hören die Damen und Herren Verwaltungswirte nicht gern, ist aber so.
Berufsschüleram 16.04.2008 | 19:44
Wer die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung mit Berufsschulen gleich setzt hat wirklich keine Ahnung oder hat wirklich nur Interesse daran, die Mitarbeiter der Rentenversicherung zu beleidigen. Aber es ist völlig gleichgültig wie Herr ??? darüber denkt und wie Herr ??? die Qualifikation einstuft. Es herrscht ja schließlich Meinungsfreiheit und auf die Meinung von Herrn ??? kommt es wirklich nicht an. Und so bleiben es doch Fachschulen, egal wie Herr ??? die Schulen bezeichnet. Es ist ohnehin extrem feige, hier in der Anonymität große Sprüche zu klopfen und tausende von Mitarbeitern der Rentenversicherung zu beleidigen. Soll er sich doch hier einmal mit Namen, Mail und Telefonnummer vorstellen, aber diese Zivilcourage dürfte er wohl nicht haben. Würde gerne wissen, wie der großkotzige ???, oder Rechthabender oder wie er sich noch bezeichnet für eine Ausbildung hat. Dann könnten wir uns ja mal mit seiner Qualifikation beschäftigen.
KSCam 16.04.2008 | 20:24
an dieser Stelle rege ich an dieses Thema zu beenden. In der Sache werden wohl keine neuen Erkenntnisse mehr ausgetauscht werden. Und für gegenseitige Beschimpfungen ist das Forum wirklich nicht da (auch wenn dies beim ein oder anderen durchaus zur Erheiterung beiträgt).
Ilsiam 16.04.2008 | 21:26
Weiter so, Rechthabender, irgendwann werden wir Sie schon kriegen.....-))!!!?
???am 16.04.2008 | 22:47
"Wer die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung mit Berufsschulen gleich setzt hat wirklich keine Ahnung oder hat wirklich nur Interesse daran, die Mitarbeiter der Rentenversicherung zu beleidigen." Die Ergebnisse sprechen doch für sich. Die Mitarbeiter der DRV haben nachweislich in krimineller Weise ihre Kunden geschädigt. Milder ausgedrückt kann man das kriminelle Handeln auch als Bildungslücke aufgrund schlechter Ausbildung an einer "Fachhochschule" ansehen und diese deshalb dann in der gebotenen Weise als das einstufen, was sie jetzt ist und eigentlich schon immer war: eine Berufsschule für Beamte, verbal heraufgestuft zu einer Hochschule. Eine Beleidigung ist das nicht, da sachlich anhand von Fakten - hier der TB und die unsubstantiierten Äußerungen der "Sachbearbeiter" - begründet.
???am 16.04.2008 | 22:37
"Ich muß die Diagnosen in den Bescheid SCHREIBEN, nicht beurteilen. " Sie dürfen die gar nicht kennen. Nur als Gehilfin des Arztes - Tippse, Arzthelferin - hätten Sie Sonderrechte aber auch Pflichten gemäß § 203 StGB. "Und - nicht der Sachbearbeiter in der Verwaltung entscheidet über den Antrag, sondern DER ODER DIE VORGESETZTE (höherer oder gehobener Dienst)!" Und wozu braucht dann der Sachbearbeiter nach Ihrer Lesart(mittlerer Dienst) Kenntnisse über medizinische Sachverhalte?
Rechthabenderam 16.04.2008 | 23:00
"Weiter so, Rechthabender, irgendwann werden wir Sie schon kriegen.....-))!!!?" Die Herrschaften haben in letzter Zeit sehr häufig das Problem gehabt, daß am Empfang im Wartesaal der DRV Nord Polizeibeamte gut hörbar für die anwesenden Kunden vorsprachen und der Empfangsdame mitteilten, daß sie Strafermittlungen gegen Bedienstete führen würden und mit diesen sprechen wollten. Sie kennen das ja aus den Krimis bei ARD und ZDF, daß Kommissare am Arbeitsplatz auftauchen, wenn es etwas zu ermitteln gibt. Fazit: Die Bude DRV ist sturmreif geschossen ...
Ökonomam 16.04.2008 | 23:07
"Und ich werde in Zukunft jedem Versicherten, der bei mir vorspricht und von seinen Leiden berichtet, den Mund verbieten." Warum? Es geht nicht darum, daß ich Ihnen was erzählen will, sondern darum, daß ich nicht will, daß ein Arzt Ihnen was erzählt, was er über mich weiß, weil er Arzt ist. Irgendwie zu hoch für ein Beamtengehirn?
Ökonomam 16.04.2008 | 23:13
Sie wollen eine vollständige Kommentierung? Kein Problem: "Glauben Sie wirklich, dass sich ein Sachbearbeiter "zum Spaß" ein ganzes Gutachten durchliest?" Wenn ich glauben will, geh ich in die Kirche zur Messe. Was Sachbearbeiter warum tun, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist, daß Sachbearbeiter ärztliche Gutachten nicht lesen müssen, weil sie die gar nicht nachvollziehen können. Und wegen § 203 StGB dürfen Ärzte diese die den Sachbearbeitern auch nicht aushändigen. Ihr Lesen ist also erstens Unfug und 2. verboten! "es kann auch sein, daß im Prinzip ein Vers. noch mehr als 6 Stunden tgl. arbeiten kann, aber so viele Einschränkungen hat, daß er aufgrund der maßgeblichen Einschränkungen oder vielleicht auch aufgrund des Alters/Nicht-Zumutbarkeit in einem anderen Beruf doch TROTZDEM erwerbsgemindert ist." Der Arzt ist fachlich einzig und allein derjenige, der das alles in den Leistungsbeurteilungsbögen ankreuzen kann (oder meinen Sie, ich kennte diese Dinger nicht?). Die juristische Beurteilung hat der Verwaltungsmitarbeiter zu treffen. "Alters/Nicht-Zumutbarkeit in einem anderen Beruf doch TROTZDEM erwerbsgemindert ist." Wozu brauchen Sie dazu eine Diagnose, die ohnehin wissenschaftlich eine Nullaussage ist. Können Sie mir sagen, was ein Tumor im Gehirn - klassifiziert vom Röntgenarzt nur im Kernspinntomogramm als Astrozytom - an der rechten Hinterhornwand für Folgen in rentenrechtlicher Hinsicht hat, wenn die Patientin über Lähmungen im rechten Bein klagt? "Mich würde einmal interessieren, ob in anderen Gebieten - z.B. bei Berufsgenossenschaften, privaten Unfallversicherungen etc. - das gleiche Zinober veranstaltet wird. Dort gibt es auch med. Unterlagen, die mit Sicherheit von der Verwaltung eingesehen werden." Da gelten andere Rechtsvorschriften.
Rosannaam 17.04.2008 | 00:29
"Was Sie mit Ihren Akten machen ist mir völlig wurscht. Von mir aus können Sie die an die nächste Litfassäule kleben ..." Mache ich gerne - aber bitte nur mit den ärztlichen Unterlagen. Was sind eigentlich "fiktive" ärztliche Unterlagen? Habe ich im Studium nie gelernt. :-)) Nur noch lachhaft, diese Kommentare.
Rosannaam 17.04.2008 | 01:05
..."dass die Daten über eine Erkrankung nur den Personen zugänglich sind, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen."... - und das sind die Beschäftigten der DRV!
Schnauze vollam 17.04.2008 | 13:41
und du musst natürlich auch wieder deinen "Senf" dazu tun oder? Hast doch sowieso von den Beiträgen nicht mal die hälfte kapiert!
Happyam 17.04.2008 | 13:34
Liebe Rosanna, vergiss die Kommentare der supergebildeten, allwissenden und so oberschlauen Spitzenuser hier einfach. Es ist die Müh net wert!!!! Wir wissen beide, warum wieso weshalb oder? Welch qualifizierte Ausbildung hinter denen steckt möchte ich gar nicht wissen. Hauptsache Ärger machen, daß spricht ja ungemein für eine hochbegabte Person mit enormem Demokratieverständnis hinsichtlich fachgesimpeltem Meinungsaustausch. Also ihr Superhirnis, haltet mal schön den Ball flach, wenn ihr nur ein Krümelverstand habt gelle?
Bravoam 17.04.2008 | 14:33
.........genau!
Rosannaam 18.04.2008 | 23:44
Hallo Happy, keine Sorge, ich rege mich über so unqualifiziertes Geschwätz nicht mehr auf. Ist nur noch amüsant. :-)) Und es machte mir Spaß, gegen zu sticheln. Schönes WE an alle. Rosanna
Arztam 20.04.2008 | 12:34
Der Arzt oder seine Gehilfin nach § 203 StGB. Dass Beamte sich mehr Rechte anmaßen als sie haben, insbesondere dann, wenn der Kunde nicht wählen kann, ist allerbestens bekannt.
ja und?am 20.04.2008 | 12:37
"Was sind eigentlich "fiktive" ärztliche Unterlagen? Habe ich im Studium nie gelernt. :-))" Sie können es nicht gelernt haben, weil Sie nie studiert haben. Fiktive Akten sind in der Realität nicht existent oder nehmen Sie an, dass eine Organisation wie die DRV ärztliche Unterlagen über mich hat?
Ja und?am 20.04.2008 | 12:41
"keine Sorge, ich rege mich über so unqualifiziertes Geschwätz nicht mehr auf. " Dem kann nicht so sein, denn sonst würden Sie (und andere) nicht so reagieren. Es muß Sie schon sehr treffen zutreffend als das dargestellt zu werden, was Sie sind.
Felixam 20.04.2008 | 19:54
Die Rentenversicherung nicht, aber die psychiatrische Klinik.
Rosannaam 20.04.2008 | 20:06
"Es muß Sie schon sehr treffen zutreffend als das dargestellt zu werden, was Sie sind." Klar, Sie kennen mich ja so gut! Ich habe mich NIE selbst getroffen gefühlt. Ich finde es einfach anmaßend, über etwas zu reden, von dem Sie absolut nichts verstehen!!!! Und da ich mich nicht auf Ihr Niveau herablassen will, beende ich meinen Beitrag.
Verfassungsschützeram 20.04.2008 | 20:11
Hallo Rechthaberisch bzw. ja und? bzw. ??? usw. Nachdem Sie sich jetzt auch noch fälschlicherweise als Arzt ausgeben, werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten. Sich fälschlicherweise als Arzt auszugeben, ist strafbar. Dank Herrn Schäuble dürfte es ein leichtes sein, Ihre Identität zu ermitteln. Eine Anfrage bei Ihrem Provider läuft bereits. Wir sehen uns dann vor der Strafkammer wieder.
Rosannaam 20.04.2008 | 20:17
Genau! :-))
Rosannaam 20.04.2008 | 20:20
:-))) :-))) Nur noch lachhaft!
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