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Schweigepflicht bei Rehaantrag G100

von rehab18.01.2012 | 23:15
3498 Ansichten
6 Antworten
Welche Schweigepflichtsentbindung beim Rehaantrag G100 S. 6 kann ich durchstreichen ohne dass mir Nachteile entstehen? Was muss ich zusätzlich hinschreiben?

6 Antworten

Geraldam 19.01.2012 | 00:11
rehab schrieb

Quatsch. Nur Nix, nicht Gerald.Sorry.

Absatz 17.2= ich gegenüber meiner Krankenkasse der Übermittlung von Diagnosedaten jedoch ......... Dort kann man schreiben das Daten an den MDK, jedoch nicht an die Sachbearbeitung gegeben werden. Kommt man AU aus Reha zurück, steht der KK der Abschlußbericht der Reha Blatt 1 aber zu.
B´sonam 19.01.2012 | 08:12
Wenn sie in die Forensuche mal das Stichwort "Sozialrechtler" eingeben, dann werden sie gerade zu ihrer Frage ungefähr 100 (gefühlte 1000) "Beiträge" finden. Viel Spaß beim durchstöbern ;-)
Nixam 19.01.2012 | 09:34
Wenn ein Bewilligungsbescheid als Durchschrift an die Krankenkasse gesandt wird, können Sie davon ausgehen, daß alle berechtigten Stellen der Krankenkasse eine Mitteilung über Ihre "Hauptdiagnose" erhalten werden. Ich glaube nicht, daß der Bewilligungsbecheid auseinandergerissen und ein Teil - Mitteilung über Bewilligung der Sachbearbeiter hält - und ein Teil - Mitteilung der Diagnose - an den MDK weitergegeben wird. Bitte rechnen Sie damit, daß bei egal welcher Form der Schweigepflichtendbindungsverweigerung Sie irgendwelche Probleme mit der Krankenkasse erhalten werden. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein. Viele Grüße Nix
rehabam 19.01.2012 | 10:41
Es gibt doch bestimmt jemanden hier, der das schon ausprobiert hat und sagen kann was passiert? Denn Nix und Gerald scheinen ja eher Mitarbeiter der DRV zu sein...
rehabam 19.01.2012 | 10:43
Quatsch. Nur Nix, nicht Gerald.Sorry.
-am 19.01.2012 | 11:22
Die von Ihnen angesprochene Schweigepflichtentbindung wird in dem genannten Vordruck unter Punkt 17.1 als Einwilligungserklärung bezeichnet. Durch die Unterzeichnung dieser Erklärung stellen Sie sicher, dass sich der RV-Träger schnell ein Bild über Ihren aktuellen Gesundheitszustand machen kann und somit zeitnah und umfassend, d.h. ohne langwierigen eigenen Untersuchungen über den Antrag entscheiden kann. Die medizinische Entscheidung wird bei der RV durch erfahrene eigene Ärzte getroffen. Sollten Sie einzelne Punkte streichen, würde dies erheblich das Verfahren verlängern, da wir dann unter Umständen selbst Untersuchungen veranlassen müssten. Weitere Nachteile entstehen Ihnen jedoch nicht. Weiter Hinweise, z.B. auf neuere med. Befunde, werden bei der Entscheidung berücksichtigt.
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