Hallo SW,
vielleicht sollten Sie den Rentenversicherungsträger, der die Rehabilitationsmassnahme bewilligt hat, schriftlich über Ihre negativen Erfahrungen informieren und auch darauf hinweisen, dass der erstellte Entlassungsbericht Ihrer Meinung nach nicht den Tatsachen entspricht. Falls eine Entscheidung über einen Rentenantrag ansteht, sollten Sie auf Ihre behandelnden Ärzte hinweisen, damit ggf. von dort ein Befundbericht angefordert werden kann.