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Experten-Antwort

Schweiz obligatorische Grundversicherung wirklich eine " staatliche " Versicherung ?

von Ewald22.09.2022 | 19:51
164 Ansichten
31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, da ich unter ca. 60 obligatorischen Grundversicherungen in der Schweiz wählen kann, stellt sich mir die Frage, ob es sich bei der "obligatorischen " wirklich um ein Grundversicherung handelt, die mir den Zuschuss zu meiner privaten deutschen Krankenversicherung verwehren kann. R0820 Formular. Falls nein, kreuze ich das im Antrag nicht an. Frage: Kann das zu richtigen Problemen führen.....oder nur zu Diskussionen mit der Rentenanstalt.?? Danke Ewald

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2022 | 13:22

Hallo Ewald,

Sie sollten die entsprechende Angabe im R0820 Ziffer 4 machen. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob für Sie ein Beitragzuschuss möglich ist oder nicht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

30 Antworten

W°lfgangam 22.09.2022 | 20:37
Hallo Ewald, offensichtliche zielt Ihre Frage auf KV-Recht in D bzw. Beitragszuschuss zur Rente ab. Wer kann diese Frage in einem _Renten_-Forum zu Ihren KV-Beiträgen/Ansprüchen /mit Auslandsleistungen verbandelt beantworten? Eben ...sicher nur Ihre eigene KK. Tipp: hier mal umschauen/nachfragen https://www.krankenkassenforum.de/ > "R0820 Formular" ... Sie machen den Rentenantrag selbst, mit allen Neben-Anlagen? > "Frage: Kann das zu richtigen Problemen führen.....oder nur zu Diskussionen mit der Rentenanstalt.??" Die DRV führt nur das aus, was die dtsch. KK denen mitteilt = KVDR erfüllt/Pflichtmitglied = Zuschuss in der Rente bereits enthalten, = KVDR nicht erfüllt - 'nur' freiwilliges' Mitglied = KV-Zuschuss möglich, = ist keinesfalls Mitglied einer D-GKK = zunächst kein Zuschuss, = sofern dtsch. PKV die Mitgliedschaft bestätigt = Zuschuss möglich ...und was da im Ausland/Schweiz in Bezug auf KV-Zuschuss möglich/unmöglich ist (KV Schweiz deckt das ggf. bereits ab???), wird Ihnen die DRV auf Anfrage direkt mitteilen. Gruß w.
Mit Sicherheit meinst Du Krankenversicherung!am 22.09.2022 | 22:12
es gibt in der Schweiz keine 60 Grundversicherung für Rente AHV genannt vom Staat. Sondern wohl 60 Krankenversicherungen, davon ist KEINE EINZIGE EINE STAATLICHE KRANKENVERSICHERUNG es sind alles private Krankenversicherungen. Da bringst Du etwas durcheinander Nochmals AHV ist Rentenversicherung vom Staat / Schweiz Krankenkassen sind alle privat.
Hallo Ewaldam 22.09.2022 | 22:24
gebe oben rechts die Lupe " Schweiz " ein. Dann findest Du einige Beiträge. Du kannst auf die Schweizer Rente nicht verzichten Du kannst Sie nur aufschieben bis zum 70 Lebensjahr. Dadurch erhöht sich Deine Schweizer Rente um etwa 32% (bin nicht sicher?) Mit dem aufschieben Deibner Schweizer Rente, bekommst Du von der KVG Solothurn eine Befreing zur Pflichtversicherung Krankenkasse Schweiz. Nicht jedoch Deine Ehefrau. Die Schweiz kennt keine gemeinsame Krankenkasse für verheiratete. Jeder wird einzeln privat versichert. Um die 600.-- Sfr. pro Person Monat Grundversicherung. Dito Kinder Mit dem 70. ten Lebensjahr endet die Befreiung und Du musst dich in der Schweiz Kranken versichern. Die AOK kündigt Dir. Mit einer Schweizer Kleinrente bist Du der geklemmte der Nation. Der DRV ist dies völlig gleichgültig. Ist nicht zuständig. Lese bitte...... Google Urt eil vo m 18. Okto ber 2017 - Entscheidsuchehttps-::entscheidsuche.ch › direkt_bund › bvger.webloc
Hallo Ewaldam 23.09.2022 | 14:54
es ist Volksverdummung pur und Du wirst es begreifen, wenn die Ablehnung kommt. Die DRV bzw Deutsche Krankenkasse, will von Dir den Nachweis, dass Du in einer gesetzlichen Krankenkasse in der Schweiz versichert bist. Diese Brüder wissen genau warum Sie dies verlangen. Es gibt keine !!! gesetzliche Krankenkasse in der Schweiz / wie z.B. AOK. Also wird es abgelehnt. Es ist typisch hier für die DRV Berlin. Sie wissen es sagen es aber dem Versicherten nicht vorher. Auch hier nicht im Forum.! Das erfährst Du auch nicht bei den Beratungsstellen der DRV in Deutschland, vor der Ausreise.
KSCam 23.09.2022 | 15:27
Zitat von Hallo Ewald anzeigen
Das was ich jetzt schreibe ist so zwecklos wie einem Ochsen ins Horn zu pfetzen....Sie schimpfen ja trotzdem weiter. Ich bin seit fast 40 Jahren im DRV Beratungsdienst und sage jedem der wegen Auswanderung fragt, dass er sich bei seiner Krankenkasse sowie der Krankenversicherung im neuen Land erkundigen muss. Aber für das europäische KV-Recht und die Organisation der KV in anderen Staaten bin ich als DRV ler "nie im Leben" verantwortlich. Und wenn heute jemand auswandert, weiß kein Berater der DRV wie sich bis zum Rentenalter das KV Recht im In- oder Ausland verändert, es weiß niemand ob der Auswanderer nach einigen Jahren wieder hier lebt und schon gar nicht ob es dann bei der Rente vielleicht einen Beitragszuschuß zur deutschen Rente gibt, falls der Betreffende später mal nicht gesetzlich krankenversichert sein sollte. Das mit dem Beitragszuschuß interessier in der Praxis auch einen 30 jährigen Auswanderer nicht die Bohne. Aber jeder dessen Entscheidungen sich im Nachhinein als nicht optimal erwiesen haben, wird natürlich immer behaupten dass er sich damals erkundigt habe aber falsch beraten worden sei - der Berater kann sich ja nicht wehren.......was ich in Ihren frustbeiträgen regelmäßig vermisse sind die Vorteile die Sie haben dadurch dass Sie in der Schweiz leben (höhere Löhne zu Arbeitszeiten, Pensionskassenleistungen von denen man in D nur träumen kann,.....). Wer hat Sie denn damals gezwungen in die Schweiz zu ziehen - sicherlich kein DRV Mitarbeiter. Schönes WE
KSCam 23.09.2022 | 15:53
Sie wissen, dass es keine gesetzliche Krankenkasse in der Schweiz gibt. Trotzdem verlangt die DRV den Nachweis einer Versicherung gesetzliche Krankenkasse . Sie wissen, dass bei Bezug von Schweizer Rente und Deutscher Rente der Deutsche Versicherte keinen Zuschuss zur Krankenkasse erhält. Trotzdem sagen Sie es dem Versicherten nicht vorher. Sie wissen, dass der Deutsche Versicherte, die Schweizer Rente nicht ablehnen kann. Sie sagen es nicht. Nur bei Polen Rumäne u anderen Staaten klappt dies sonderbarer Weise. Dort geben Sie auch die Empfehlung, die bspl polnische Rente zu verweigern. Die DRV sagt nur die halbe Wahrheit und das ist gelogen.
Pierream 23.09.2022 | 16:03
Hallo, auch wenn Sie mantramäßig jedes Mal im Forum dasselbe erzählen ändert es nichts an den Tatsachen. Jeder kann sich vorher informieren welche Vor- und Nachteile es gibt. Hinterher zu jammern und anderen Vorwürfe zu machen ist - mit Verlaub "Bullshit". MfG
Klar der Deutsche Versicherteam 23.09.2022 | 16:18
mit 40-50 bezahlten Versicherungsjahren, der bekommt keinen Krankenkassenzuschuss. Der Zugereiste der kann in Deutschland nach 5 Jahren Versicherungszeit seine Rente erhalten. Der Rest ist Sozialhilfe. Er kann auf die ausländische Rente verzichten erhält dadurch ein höhere Deutsche Rente. Der Deutsche, der bezahlt die gleichen Beiträge jahrzentelang. Die DRV Berlin streicht Ihm den Krankenkassenzuschuss Wenn Sie 40 Jahre bei der DRV sind und dies akzeptieren, dann hilft dem Versicherten dies sicher nicht. Gehen Sie in die Beamtenpension mit etwa 3 fachen Bezügen. !
Ich bin überzeugtam 23.09.2022 | 16:27
in der DRV Berlin wird jetzt gelöscht und Artikel gesperrt. Freundliche Grüsse
Der nicht Ausgewanderte am 24.09.2022 | 08:52
Zitat von Klar der Deutsche Versicherte anzeigen
Wird es Ihnen nicht langsam zu dumm, hier Ihren Verzug in die Schweiz und den damit verbundenen Verlust des Zuschusses zu beklagen? Letztendlich zeigt es nur, dass SIE allein es versäumt haben sich vorher danach zu erkundigen. Ihre Gleichgültigkeit der Rentenversicherung anzulasten ist aber ein typisches Verhalten von Menschen die sich ihre eigenen Unzulänglichkeiten nicht eingestehen können. Im Übrigen interessiert Ihr Gejammer niemanden und ändern wird es auch nichts, gleichgültig wie oft Sie hier Ihre Geschichte wiederholen.
Falsche Antwortam 24.09.2022 | 18:06
mehrfach war ich der Beratungsstelle bei der DRV und der Krankenkasse. Auch in dem Beitrag hier, wird Ewald nicht direkt informiert, dass der Rentenbezug Schweiz / Kleinstrente und die DRV Rente, zum Entzug des Zuschusses zur Krankenversicherung und zum Rausruf aus der gesetzlichen Krankenkasse führt. Zugereiste Bspl. Polen etc. geschieht dies nicht. Nur solchen Vollpfeifen " Deutsche" welche voll Ihre Rentenversicherung bezahlt haben, von denen wird die besondere Solidarität abverlangt. Sie gehen wohl ohne je Beiträge bezahlt haben in Pension, welche 3 x höher ist als Rente. Kennen Sie den Begriff " Dicke Lippe und nichts dahinter" Ihre Antwort sollte das Problem aufgreifen und nicht die Polemik. freundlichen Gruss nach Berlin
Ach ja höhere Beamteam 24.09.2022 | 18:32
und in bestimmten Institutionen arbeitende Beamte, die bekommen eine Befreiung. Wundert Sie das nicht ?
Ihr Lieben, meine Gutsten, am 24.09.2022 | 20:47
vergesst doch mich, nehmt das Problem auf. Warum werden Deutsche Rentner wenn Sie in die Schweiz gehen, nach langen Versicherungszeiten der Krankenkassenzuschuss verweigert. Weshalb, ist die DRV nicht in der Lage dies hier klar zu kommunizieren. Warum können Mitarbeiter dies hier nicht klar sagen. freundliche Grüsse
Schadeam 24.09.2022 | 21:27
Weshalb stellen Sie diese Frage gefühlt schon 50 mal im Forum? Ne verbindliche Antwort gibt's hier nicht, die haben Sie doch garantiert längst per Bescheid bekommen. Und dagegen haben Sie doch schon längst erfolglos Rechtsmittel eingelegt. Und übrigens gibt's im Forum eh nur einen der sich darüber erregt.
richtige Antwortam 25.09.2022 | 13:38
Zitat von Falsche Antwort anzeigen
Sie wissen aber schon, dass der "Rauswurf aus der gesetzlichen Kasse" nicht durch die DRV sondern durch die Krankenkasse erfolgt? Und zwar inden die Kasse das KV Recht anwendet und dabei die zwischenstaatlichen Regeln anwendet. Da hat die DRV letztlich nichts mit zu tun und da kann man ihr sicher keinen Beratungsfehler "unterjubeln", wenn sich bei einer "Auswanderungsberatung" der Berater raushält und den "schwarzen Peter" an die Kasse schiebt. Und kein DRV Berater muss beurteilen können wie sich Jahre später vielleicht mal die KV Regeln innerhalb eines der vielen Staaten mit denen es SV Abkommen gibt, möglicherweise verändern. Es ist soooo leicht Falschberatung vorzuwerfen.....
Hallo richtige Antwortam 25.09.2022 | 14:44
ja das weiss ich, mit der AOK ! Nur, der Zuschuss zur Kranknkasse, den streicht nicht die AOK, sondern die DRV Berlin. Was geschieht eigentlich mit den Gastarbeitern/welche aus Spanien/POrtugal/ Italien, nach 30-50 Jahren in Ihr Land zurückgehen. Erhalten diese alle den Zuschuss zur Krankenkasse ca. 300.-- Euro Monat nicht mehr. Die meisten erhalten 2 Renten.! 1 Wohnsitz 1 Deutschland.
Hallo richtige Antwortam 25.09.2022 | 14:54
ja das weiss ich, mit der AOK ! Nur, der Zuschuss zur Krankenkasse, den streicht nicht die AOK, sondern die DRV Berlin. Was geschieht eigentlich mit den Gastarbeitern/welche aus Spanien/Portugal/ Italien, nach 30-50 Jahren in Ihr Land zurückgehen. Erhalten diese alle den Zuschuss zur Krankenkasse ca. 300.-- Euro Monat nicht mehr. Die meisten erhalten 2 Renten.! Von z,B. Italien und Deutschland.? Ich bin längst Schweizer Bürger und finanziell autark. Nur, es ist ärgerlich, das im Prinzip die DRV hier schreibt, Ewald soll den Antrag zur Befreiung stellen, dann wird entschieden. Das ist formal richtig, nur der Hinweis, dass er mit 99% nicht genehmigt wird u die Gründe, das sagt die DRV und jeder der DRV Mitarbeiter hier und bei der persönlichn Beratung in Deutschland nicht. Die Beratung in Deutschland ist so, fast nutzlos. Nur die halbe Wahrheit sagen, ist auch halt auch gelogen. Ich denke, dies wird den DRV Mitarbeitern verboten.
richtige Antwortam 25.09.2022 | 14:54
...diese Menschen dürften dann in aller erster Linie wieder in ihrem Wohnsitzland (Esp, Port, Ital) gesetzlich krankenversichert (wenn es dort eine gesetzliche KV gibt) sein und damit erhalten sie auch keinen Zuschuß,....sondern einfach die deutsche Rente brutto für netto - so wie eben auch der in CH lebende "Quärulant"). Und zahlen im Wohnsitzland ihre KV Beiträge. Wahrscheinlich kommt demnächst der nächste Aufreger für unseren "Freund aus der Schweiz" wenn er mitbekommt, dass die 300 € Energiepauschale nicht an im Ausland lebende Rentner ausgezahlt wird. Vermutlich hat ihm diese "himmelschreiende Ungerechtigkeit" damals auch niemand bei seiner Auswanderung gesagt, grins
Abschlägeam 25.09.2022 | 14:58
Wenn Sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keinen Anspruch auf eine deutsche Krankenversicherung haben - was ja die Krankenkasse entscheidet - dann haben Sie auch keinen Anspruch (weder abgezogen noch oben drauf) auf einen Zuschuss der DRV. Dann bekommen Sie Ihre Rente 'brutto für netto'. Und dieser Zuschuss wird nicht von der DRV (ob Berlin oder der anderen Bundesländer) gestrichen, sondern aufgrund der in Deutschland geltenden und anzuwendenden Gesetze des Sozialgesetzbuches. Und das betrifft dann auch die 'Heimkehrer' aus Spanien/Portugal/Italien etc., die zwar weiterhin Ihre in Deutschland 'erworbene' Rente erhalten, aber aufgrund der Gesetze dann evtl. auch keinen Anspruch mehr auf einen Beitragszuschuss von der DRV haben. Wie Sie es also drehen und wenden, können Sie nicht die DRV für die Gesetze verantwortlich machen. Die zahlt Ihnen ja Ihre Brutto-für-Netto-Rente zuverlässig weiter, auch wenn Sie selbst sich den Wohnort 'Schweiz' ausgesucht haben.
Abschlägeam 25.09.2022 | 15:04
Die EPP wird NICHT an dauerhaft im Ausland lebende Rentner ausbezahlt werden, weder in die Schweiz noch nach Thailand oder Portugal. (Mit den hoffentlich nur wenigen Ausnahmen, bei denen aufgrund 'anderer Verschleierungstaktiken' zwar gern auf Zuschüsse zur Kranken/Pflegeversicherung verzichtet wird, aber der DRV dennoch nicht mitgeteilt wurde, dass dauerhaft der Wohnsitz woanders hin verlegt wurde.)
Leider nein Sanyoam 25.09.2022 | 15:02
das Licht, geht einem auf, wenn man bei der persönlichen Beratung DRV in Deutschland war und in der Schweiz auf diese Probleme trifft. Es geht auch hier auch nicht um mich, das ist Jahrzehnte her, es trifft gerade Ewald. Es ist doch treffend, dass die DRV Berlin vom Ewald eine Bestätigung will, dass er in einer gesetzlichen Schweizer Krankenkasse versichert ist. Die DRV weiss zu 100%, dass es dies nicht gibt und streicht so den Zuschuss 300.-- Euro. Woher soll ein normaler Arbeitnehmer, bei Rentenbeginn dies wissen. Von der DRV Berlin nicht, die lügt legal. freundlichen Gruss
richtige Antwortam 25.09.2022 | 15:06
"ich denke das wird den DRV Berater verboten" Da denken Sie einfach falsch, natürlich verbietet uns das niemand. Aber das ist so ein kleines Randthema welches im Normalfall gar nicht zur Sprache kommt wenn sich jemand in jüngeren Jahren nach einer möglichen Auswanderung ins Ausland erkundigt. Ob es dann in vielen Jahre als Rentner im anderen Land eine gesetzliche KV gibt und wenn nein, ob es dann den Beitragszuschuss aus D gibt, bin ich in so einem Zusammenhang wirklich noch nie gefragt worden. Und die Zeit das von mir aus anzusprechen, wie die Beitragszuschußfrage 20 oder 25 Jahre später in einem der vielen Länder aussehen könnte, die hat auch kein DRV Berater. Er müsste dann ja sämtliche über- und zwischenstaatlichen Abkommen (gefühlt ca 40) und was die dazu sagen auf dem Schirm haben. Einfach mal die Kirche im Dorf lassen und nicht unmögliches fordern. Vom Finanzamt erwartet mit 50 auch niemnand eine Aussage wie seine Rente in 17 Jahren wenn er Regelaltersrente bekommt und in Kenia lebt versteuert werden muss,oder?
Abschlägeam 25.09.2022 | 15:17
Zitat von Hallo Abschläge anzeigen
Nein! Selbstverständlich habe ich noch nie Beiträge in die DRV einbezahlt, bekomme allerdings auch keine dreifache Pension, sondern lediglich eine monatliche üppig ausreichende Apanage meiner wirklich äußerst wohlhabenden Eltern, die auch mir es erlaubt, wann immer ich mag auf die Caymans zu fliegen und dabei auch mal einfach 'nur' auf den Genfer See hinab zu schauen ;-) Einen schönen Restsonntag.
Hallo Abschlägeam 25.09.2022 | 15:08
schon mal real Beträge in die DRV bezahlt? oder Beamter 3-fach Pension / null Beiträge / bezahlte Beiträge erstatten lassen ? Nein, ich kann Sie beruhigen, diese 300.-- gehen mir am voll Rücken entlang. Armes Deutschland, betrogene Rentner Grüsse aus der Schweiz, noch keine verwaltete Diktatur?
Ganz richtig ? Abschläge?am 25.09.2022 | 16:20
wenn ein deutscher Rentner in Italien seinen Wohnsitz hat, kann er wohl z.B. 5 Renten aus Deutschland etc. haben nur keine aus Italien. So wie ich informiert bin, wird er den Zuschuss zur Krankenkasse erhalten und ist weiter in der AOK Deutschland versichert. ? So habe ich dies in Erinnerung. Am besten, für Ewald wäre 1.Wohnsitz in Deutschland 2.Wohnsitz Ferien in der Schweiz. Oder, seine Rente in der Schweiz bis zum 70,ten Lebensjahr aufschieben. Dann erhält er die Befreiung u ca 34% Steigerung der CH Rente.Sowie AOK Deutschland u Zuschuss. Er kann, außerdem in Deutschland jede ärztliche Hilfe dito Schweiz annehmen. Gruss
Deutsche Rentner welche in die Schweizam 25.09.2022 | 17:24
auswandern, sollten nie, aber gar nie, vor dem Ende Rentenalter ca. 65/66 Jahre in die Schweiz einreisen. Sonst gibt es den Ärger ! Sie sollten, erst 2.Wohnsitz etc anmelden aber immer in Deutschland den 1.ten Wohnsitz halten.!
Hallo Abschläge, am 25.09.2022 | 15:30
meine, Sie nennen dies Apanage? finanzieller Zuschuss, den habe ich mir im laufe der Zeit, selbst hart erarbeitet. Den Urlaubsort den Sie nennen, betrachte ich auf Google Maps, solche Orte kenne ich nicht. Es geht auch anders. Ihre Fantasie in Ehren, aber alles weit daneben.! Allerdings, mache ich mir schon Gedanken, über eventuelle Notunterkünfte für meine Cousins ! Sie sind nicht dabei Grüsse
Abschlägeam 25.09.2022 | 18:07
@Ewald: Klären Sie erst einmal mit Ihrer PKV, welchen Anspruch Sie haben und lassen sich von dort bestätigen, inwieweit diese Versicherung der gesetzlich vergleichbaren Basisversorgung auch bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt entspricht. Da ohnehin nur Zuschüsse auf die deutsche Rente und nicht auf die aus dem Ausland gewährt werden würden, wird auch Ihre PKV selbst Ihren Dauerwohnsitz 'Schweiz' dabei berücksichtigen müssen und die Angaben entsprechend Gesetzeskonform darstellen. So dass dann auch die DRV eine Basis hat, ob sie darauf Zuschüsse bezahlen muss oder eben nicht. GGfs. können Sie sich auch bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) informieren. https://www.dvka.de/de/versicherte/rentner/rentner.html
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