Hallo Ewald,
offensichtliche zielt Ihre Frage auf KV-Recht in D bzw. Beitragszuschuss zur Rente ab.
Wer kann diese Frage in einem _Renten_-Forum zu Ihren KV-Beiträgen/Ansprüchen /mit Auslandsleistungen verbandelt beantworten? Eben ...sicher nur Ihre eigene KK.
Tipp: hier mal umschauen/nachfragen
https://www.krankenkassenforum.de/
> "R0820 Formular" ... Sie machen den Rentenantrag selbst, mit allen Neben-Anlagen?
> "Frage: Kann das zu richtigen Problemen führen.....oder nur zu Diskussionen mit der Rentenanstalt.??"
Die DRV führt nur das aus, was die dtsch. KK denen mitteilt
= KVDR erfüllt/Pflichtmitglied = Zuschuss in der Rente bereits enthalten,
= KVDR nicht erfüllt - 'nur' freiwilliges' Mitglied = KV-Zuschuss möglich,
= ist keinesfalls Mitglied einer D-GKK = zunächst kein Zuschuss,
= sofern dtsch. PKV die Mitgliedschaft bestätigt = Zuschuss möglich
...und was da im Ausland/Schweiz in Bezug auf KV-Zuschuss möglich/unmöglich ist (KV Schweiz deckt das ggf. bereits ab???), wird Ihnen die DRV auf Anfrage direkt mitteilen.
Gruß
w.