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Schweizer Rente für unechten Grenzgänger?

von Gebhard27.01.2010 | 11:01
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7 Antworten

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Guten Tag, vielleicht kann mir jemand helfen. Eine für mich passende Norm habe ich nämlich bislang nicht gefunden. Ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe mit erstem Wohnsitz auch in Deutschland. Nun arbeite ich in der Schweiz für eine Schweizer Firma als "unechter" Grenzgänger, weil ich durch die 60-Tage-Regelung zu 100% in der Schweiz quellensteuerpflichtig bin. Mein Frage nun, wie sehen meine Ansprüch aus der AHV-rente aus? Wie gesagt, ich bin unechter Grenzgäger. habe ich dennoch einen Anspruch und wenn ja nach welchen Regeln.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gebhard,

weitergehende Auskünfte könnten Sie sich bei der DRV Baden-Württenberg als Verbindungsstelle zur Schweiz erholen.

6 Antworten

Schadeam 27.01.2010 | 13:42
Ob Sie in D oder in CH wohnen ist letztlich rententechnisch auch völlig egal. Für CH Arbeitszeiten zahlen Sie Beiträge zur AHV und erhalten später eine AHV Rente - der Wohnsitz spielt gar keine Rolle.
Gebhardam 27.01.2010 | 13:25
Vielen Dank, aber diese seite kannte ich bereits. leider habe ich keine Passage gefunden, die für meinen Fall zutreffen könnte.
CHam 27.01.2010 | 11:40
Gebhardam 27.01.2010 | 14:10
Ist das echt so? Das wäre wirklich klasse. Ich frage deswegen nach, weil man mir gesagt hat es würde daran scheitern, dass ich zum einen nicht in der schweiz wohne, zum anderen aber auch kein echter Grenzgänger wäre. Deswegen meine Verunsicherung.
Tschakaam 27.01.2010 | 18:25
Ihr Anspruch besteht nach den regeln der AHV - bitte dort nachfragen
KSCam 27.01.2010 | 19:06
Tschaka hat natürlich Recht, dass dies eine Frage an die AHV und nicht ans deutsche Rentenforum ist. Nach meiner bescheidenen Rechtskenntnis als DT-CH Grenzlandsbewohner, spielt die Frage Ihres Wohnsitzes vielleicht für Steuer und Co, nicht aber für die AHV eine Rolle. Die AHV kassiert Beiträge, weil Sie in CH arbeiten, wo Ihr erster, zweiter oder auch fünfter Wohnsitz ist, dürfte dort nicht interessieren. Und wenn Sie in CH mindestens ein Jahr AHV Beiträge gezahlt haben, haben Sie später auch einen Rentenanspruch - auch wieder egal ob Sie in D oder CH wohnen. Die Wohnsitzfrage kann für die Krankenversicherung oder bei Arbeitslosigkeit wichtig sein, aber nicht für die Rente.
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