Die Höhe der Abschläge richtet sich nach Ihrem Geburtstag und vermindert sich um 0,3 % für jeden Monat, den Sie die Rente später in Anspruch nehmen. Deshalb hat z.B. Ihr Kollege auch keine Abschläge mehr. Allerdings hat Chris Recht. Die Abschläge sind bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen geringer als bei anderen Altersrenten. Wenn Sie weniger Abschläge in Kauf nehmen wollen, müssen Sie mit dem Arbeitgeber sprechen und die Altersteilzeit verlängern, sofern das möglich ist. Mit Jahrgang 1953 könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 und 7 Monaten ohne Abschläge beziehen.