BEVOR Sie mit ihrem Arbeitgeber die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses durch eine Abfindung beenden, sollten Sie sich dazu detalliert und vor allem ganz exakt auf IHREN Einzelfall bezogen durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Nirgendwo wird durch die AG mehr versucht zu besch.. und den Arbeitnehmer ueber den Tisch zu ziehen, als bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Sie wissen doch, wer von sich aus ohen Not etwas anbietet hat meist Angst davor im Fall der Fälle ( Arbeitsgerichtsprozess ) mehr zu verlieren. Es wird halt durch den AG nach einer für ihn - nicht für Sie !! - möglichst risikolosen und vor allem günstigen Lösung gesucht Sie loszuwerden.. Der alleinige Abschluss so eines Aufhebungsvertrages ohne rechtlichen Beistand kann Sie finanziell teuer zu stehen kommen und natürlich auch Sperrzeiten für ihr ALG I bei der Agentur für Arbeit auslösen !
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html
Bei der Agentur für Arbeit bringt ihnen ein Aufhebungsvertrag nur dann keine Nachteile, wenn der Aufhebungsvertrag unter ganz bestimmten Bedingungen geschlossen wurde und entsprechende Formulierungen enthält, die der AfA keinen Ansatzpunkt für die Sperrung des ALG I geben.
Wenn der Arbeitsvertrag z.b. aus gesundhelitlichen Gründen ( weil Sie ihre dem AG geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können und ihre eigene Gesundheit durch eine Weiterbeschäftigung gefährdet wäre etc. ) aufgelöst wird und dies entsprechend im Aufhebungsvertrag so formuliert und mit einem ärztlichen Attest belegt wird, ist das auf jeden Fall unschädlich in Bezug auf ALG I Bezug. Auch besteht die Möglichkeit einen - durch einen Anwalt - vorformulierten Aufhebungsvertrag hinsichtlich möglicher Sperrzeiten für das ALG I VOR der endgültigen Unterzeichnung durch die Agentur für Arbeit prüfen und quasi genehmigen zu lassen. Dann geht man natürlich auf Nummer 1000% sicher, ob man eine Sperrzeit kassieren würde oder eben nicht.
Auch und gerade darum ist die Ausarbeitung so eines Aufhebungsvertrages im beiderseitigen Einvernehmen durch einen Fachanwalt anzuraten. Von der Höhe der Abfindung ( die meist auch regelmäßig zu niedrig vom AG angesetzt wird ) ganz zu schweigen.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsschutz/kuendigu…
http://arbeits-abc.de/der-aufhebungsvertrag-vor-und-nachteile/
http://www.ifb.de/umstrukturierung-betriebsrat/umstrukturierung-…