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Experten-Antwort

Schwerbehindert, 45 Beitragsjahre, Abschlagsfrei mit 63 Jahren

von Leo28.11.2024 | 10:31
1074 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich arbeite seit meinen 15. Lebensjahr und habe ab meinem 60. Lebensjahr 45 Beitragsjahre voll. Zwischenzeitlich habe ich einen GdB von 60%. Ich hatte mal einen Beitrag gelesen, dass ich mit 45 Beitragsjahren und GdB über 50% mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente kann. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr, ist dies korrekt? Dass es bei 35 Beitragsjahren zum 65. Lebensjahr abschlagsfrei möglich ist, ist mir bekannt. Danke für eine Rückmeldung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leo,

 

Der abschlagfreie Rentenbeginn ist bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50) und der Altersrente für besonders langjährige Versicherte (45 Beitragsjahre) der gleiche. Früher war der Rentenbeginn mit 63 möglich wurde aber schrittweise angehoben. Jahrgang 1964 und jünger kann erst mit dem 65 Lebensjahr in die abschlagfreie Rente gehen.

Es gibt keine Kombination (45 Jahre +GdB) die zu einem früheren Rentenbeginn führt.

Eventuell wäre es für Sie sinnvoll im Rahmen einer Beratung die für Sie zutreffenden Rentenbeginne (mit und ohne Abschläge) sowie zustehende Rentenbeträge abklären zu lassen.

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Bernd Schulzeam 17.03.2026 | 18:18
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ja genau wie beschrieben kenne ich es auch Aber eine konkrete Antwort auf die Frage steht offen Wer 45 Jahre eingezahlt hat und min GdB 50 hat soll trotzdem bis 65 arbeiten bevor er ohne Abschläge in Rente Kann Fazit: Scheiß auf 45 Jahre wenn du schon kaputt bist und Feier mal krank bevor du dich 2 Jahre arbeitslos meldest Grüße an das deutsche Drecksystem fürfaulenzer
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