Hallo Leo,
Der abschlagfreie Rentenbeginn ist bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50) und der Altersrente für besonders langjährige Versicherte (45 Beitragsjahre) der gleiche. Früher war der Rentenbeginn mit 63 möglich wurde aber schrittweise angehoben. Jahrgang 1964 und jünger kann erst mit dem 65 Lebensjahr in die abschlagfreie Rente gehen.
Es gibt keine Kombination (45 Jahre +GdB) die zu einem früheren Rentenbeginn führt.
Eventuell wäre es für Sie sinnvoll im Rahmen einer Beratung die für Sie zutreffenden Rentenbeginne (mit und ohne Abschläge) sowie zustehende Rentenbeträge abklären zu lassen.