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SCHWERBEHINDERT-ab wann in RENTE

von Berti02.04.2007 | 14:13
1760 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
in der der vdk zeitschrift habe ich gelesen,dass die rente bei schwerbhinderten hoch hesetzt wird ab 62 bis....,wie ist das bei mir ,ich bin im 04/52 geboren,habe die frist von 35 beitragsjahren erreicht,ab wann kann ich vorzeitig in rente gehen u. mit wieviel abzug ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für den Jahrgang April 1952 ist die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres und vier Monaten mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 % möglich. Der abschlagsfreie Renteneintritt ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres und vier Monaten vorgesehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von M ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Bertiam 04.04.2007 | 09:07
hallo experte,wie kommen sie auf 4 monate,wenn ich ich von 1947 aufrechne ,dann kommer ich auf 6 sechs monate mehr arbeitszeit u. heute habe ich gelesen ,dass ein schwerbehinderter erst mit 62 in rente gehen kann,wie soll ich das verstehen
Mam 04.04.2007 | 13:52
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnt die Anhebung der Altersgrenzen erst ab dem Jahrgang 1952. (Januar +1 Monat, Feb. +2 Monate, ...) Dass ein Schwerbehinderter erst mit 62 in Rente gehen kann trifft erst ab Jahrgang 1964 zu. Für sie heißt das 60 +4 mit 10,8%, 63 +4 ohne Abschlag (siehe Expertenantwort)
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