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SCHWERBEHINDERT-ab wann in RENTE

von Berti02.04.2007 | 14:13
1758 Ansichten
4 Antworten
in der der vdk zeitschrift habe ich gelesen,dass die rente bei schwerbhinderten hoch hesetzt wird ab 62 bis....,wie ist das bei mir ,ich bin im 04/52 geboren,habe die frist von 35 beitragsjahren erreicht,ab wann kann ich vorzeitig in rente gehen u. mit wieviel abzug ?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.04.2007 | 15:47

Für den Jahrgang April 1952 ist die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres und vier Monaten mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 % möglich. Der abschlagsfreie Renteneintritt ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres und vier Monaten vorgesehen.

Moderatoren-Antwortam 04.04.2007 | 14:02

Den Ausführungen von M ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Bertiam 04.04.2007 | 09:07
hallo experte,wie kommen sie auf 4 monate,wenn ich ich von 1947 aufrechne ,dann kommer ich auf 6 sechs monate mehr arbeitszeit u. heute habe ich gelesen ,dass ein schwerbehinderter erst mit 62 in rente gehen kann,wie soll ich das verstehen
Mam 04.04.2007 | 13:52
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnt die Anhebung der Altersgrenzen erst ab dem Jahrgang 1952. (Januar +1 Monat, Feb. +2 Monate, ...) Dass ein Schwerbehinderter erst mit 62 in Rente gehen kann trifft erst ab Jahrgang 1964 zu. Für sie heißt das 60 +4 mit 10,8%, 63 +4 ohne Abschlag (siehe Expertenantwort)
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