Für den Jahrgang April 1952 ist die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres und vier Monaten mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 % möglich. Der abschlagsfreie Renteneintritt ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres und vier Monaten vorgesehen.