Hallo Hartmut Wischmann,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte des Geburtsjahrgangs 1954 frühestens nach Vollendung des Lebensalters von 60 Jahren und 8 Monaten mit einem Abschlag von 10,8 %.
Nach Vollendung des Lebensalters von 63 Jahren und 8 Monaten wird die Rente ohne Abschlag gezahlt.
Weitere Voraussetzungen sind, dass bei Beginn der Rente ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Schul-, Fach -und Hochschulzeiten nach dem vollendeten 17. Lebensjahr werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten Versicherte des Geburtsjahrgangs 1954 mit 63 Jahren und vier Monaten, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.
Für die Wartezeit von 45 Jahren werden Schul-, Fach- und Hochschulzeiten nicht berücksichtigt.