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Experten-Antwort

SCHWERBEHINDERT IN VOLLER ERWERBSUNFAEHIGKEITSRENTE MIT MINI JOB 450,-€ BR MONATL..FRAGE DA ICH SCHWERBEHINDERT BIN,DARF AUCH ICH AB 1.OKT.022 DIE NEU ANGEPASSTE MINI JOB GRENZE 520,-€ BR MONATL. ZUVERDIEN.BITTE UM SCHBELLE ANTWORT.DANKE

von SUNNY08.06.2022 | 12:34
623 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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DARF AUCH ICH ALS VOLL ERWERBSMINDERUNGSRENTNERIN MIT 60 GRAD SCHWERBEHINDERUNG UNBEFRISTET AB 1.OKT.022 DIE DANN MASGEBLICHE MAX.GRENZE ZUM MINI JOB 520,-€ BR. MONATL. ZUVERDIENST.AKTUELL IST DER GRENZBEREICH MIT MAX.450,-€ ERREICHT.DIES BEI SCHWERBEHINDERUNG.ARBEITSZEIT IST MAX.3STD.PRO TAG U.MAX.12STD.PRO WO. ZU MEINEM SCHWERBEHINDERTENGRAD 60. DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny,

wie „Melli“ schon geschrieben hat, beträgt die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung 6.300 Euro im Kalenderjahr. Wird dieser Betrag nicht überschritten, wird der Hinzuverdienst nicht auf die Rente angerechnet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Melliam 08.06.2022 | 12:38
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 6300 € im Jahr. Die Mini-Job Grenze beträgt ab Oktober 520 € monatlich. Das sind zwei verschiedene Schuhe. Wenn Sie noch keine 6300 € erreicht haben, können Sie hinzuverdienen, was Sie möchten. Als Steuer- und SV-freier Mini-Job jedoch ab Oktober dann 520 €
Schadeam 08.06.2022 | 13:21
selbst 12 Monate mit jeweils 520 € ergeben nur 6240 € und es liegt damit immer noch unter der Grenze von 6300 €. :)
Annaam 09.06.2022 | 10:47
Bleibt die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden und bis 3 Stunden pro Tag bei voller Erwerbsminderungsrente? Können Sie mir bitte die Aussage der Minijobzentrale erklären zur Wochenarbeitszeit von 10 Stunden? "Ab dem 1. Oktober 2022 wird sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren." https://blog.minijob-zentrale.de/minijob-steigt-auf-520-euro/
-am 09.06.2022 | 11:13
Zitat von Anna anzeigen
Hallo Anna, an den medizinischen Voraussetzungen für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird sich nichts ändern. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden täglich) und die neuen Minijobregelungen sind zwei verschiedene Dinge und müssen getrennt voneinander betrachtet werden. Mit dem von Ihnen zitierten Satz wird darauf hingewiesen, dass die neue Minijob-Grenze dynamisiert wird (in der Vergangenheit betrug die Minijobgrenze seit 2013 unverändert 450 Euro) und sich anhand des jeweils aktuellen Mindestlohns und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden berechnet. Ausgehend von einem Stundenlohn von 12 Euro kommt man bei einem Monatslohn von 520 Euro auf eine monatliche Arbeitszeit von ca. 43,3 Stunden – oder 10 Stunden pro Woche. Steigt in der Zukunft der Mindestlohn, wird die Minijobgrenze in Abhängigkeit zum Anstieg des Mindestlohns ebenfalls erhöht. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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