Hallo Sunny,
wie „Melli“ schon geschrieben hat, beträgt die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung 6.300 Euro im Kalenderjahr. Wird dieser Betrag nicht überschritten, wird der Hinzuverdienst nicht auf die Rente angerechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung