Wenn im Zeitpunkt des Rentenbeginns immer noch eine Schwerbehinderung vorliegt, möchte ich den Ausführungen von Vorsicht gerne zustimmen:
Ab 63 ist eine abschlagsfreie Rente möglich.
Ansonsten kann er jederzeit in Rente gehen, die Minderung für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns beträgt 0,3 Prozent. Grundsätzlich bleibt die Rentenminderung über den gesamten Rentenbezug hinweg erhalten, gilt mitunter auch in anschließenden Hinterbliebenenrente weiter.