Hallo Gaby,
das ist durchaus möglich. Es ist sogar üblich, dass Menschen in Ihrer Situation einen Antrag auf Altersrente ab dem Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs stellen. Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird unabhängig davon weiter geprüft. Die Altersrente sollte für den Lebenssicherungserhalt gewährt werden, sofern ein Anspruch besteht, auch wenn die Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung noch aussteht.