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Experten-Antwort

Schwerbehinderten Rente und Erwerbsminderungsrente

von Gaby25.05.2024 | 12:44
232 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, Ich habe am 01.02.24 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, aber noch keinen Bescheid. Mein Arbeitslosengeld läuft am 27.09.24 aus. Kann ich jetzt vorsichtshalber einen Antrag auf Schwerbehindertenrente zum 01.10.24 stellen, oder erlischt dann mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

 

das ist durchaus möglich. Es ist sogar üblich, dass Menschen in Ihrer Situation einen Antrag auf Altersrente ab dem Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs stellen. Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird unabhängig davon weiter geprüft. Die Altersrente sollte für den Lebenssicherungserhalt gewährt werden, sofern ein Anspruch besteht, auch wenn die Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung noch aussteht.

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3 Antworten

Suchfunktion nutzen!am 25.05.2024 | 12:49
Wie wäre es, vor einer Frage die Suchfunktion (Lupe) zu nutzen? Eine derartige Fragestellung wurde hier schon mehrfach beantwortet.
Das gehtam 25.05.2024 | 13:25
Das ist kein Problem. Der EM-Rentenantrag wird trotzdem weiter bearbeitet, weil er vor dem SB-Rentenantrag gestellt wurde. Sollte Sie dann beide Renten bewilligt bekommen, wird die höhere der beiden Renten gezahlt (das ist meist die EM-Rente) und auch die Differenz zu einer ggf. rückwirkend bewilligten EM-Rente nachgezahlt.
gut überlegenam 25.05.2024 | 14:49
Grundsätzlich ist das möglich und der Antrag auf EM-Rente erlischt dadurch nicht. Voraussetzung ist, dass der GdB zum Tag des gewünschten Rentenbeginns (01.10.24) noch gültig ist, Sie auch das entsprechende Alter erreicht haben und auch 35 Beitragsjahre vorweisen können. Aber wenn Sie 'jetzt' beantragen, würde dann vermutlich zunächst der Hinweis kommen, dass dieser Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn über die EM-Rente entschieden wurde. Sinnvoller wäre es also, noch etwas abzuwarten und dann erst so etwa im August mal nachzufragen, wie denn der Stand des EM-Rentenantrages ist (falls Sie bis dahin weiterhin immer noch nichts gehört haben) und dann erst mitzuteilen, dass Sie dann 'vorläufig' ab xx die SB-Rente beziehen möchten. Ausführlichere und auch bereits von den 'DRV-Experten' hierzu gegebene Antworten finden Sie zahlreich in diesem Forum.
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