Hallo Uli,
nochmal zusammenfassend:
Beiträge aus Pflege vor der Schwerbehindertenrente (01.05.2025), also Beiträge bis April 2025, werden bei der Berechnung der Rente ab 01.05.2025 berücksichtigt.
Bei Fortsetzung der Pflege werden von der Pflegekasse weiterhin Pflichtbeiträge gezahlt, ohne dass Sie die Rente auf eine Teilrente von z. B. 99,99 % reduzieren müssen.
Eine Neuberechnung der Rente unter Berücksichtigung der nach Rentenbeginn (01.05.2025) gezahlten Beiträge (also die Beiträge von Mai 2025 bis April 2027) erfolgt erst ab Erreichen der Regelaltersrente (01.05.2027).
Bei Fortsetzung der Pflege werden von der Pflegekasse ab Mai 2027 nur noch Beiträge gezahlt, wenn Sie die Rente auf eine Teilrente von z. B. 99,99 % reduzieren.
Eine Neuberechnung der Rente unter Berücksichtigung der ggf. ab Mai 2027 gezahlten Beiträge erfolgt jeweils zum 01.07. mit den Beiträgen bis zum 31.12. des Vorjahres.