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Experten-Antwort

Schwerbehinderten Rente und Pflege

von Uli01.03.2023 | 08:52
280 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Stimmt es, dass man erst die durch Pflege erworbene Rente ab der Regelaltersrente gezahlt bekommt oder doch schon ab der Schwerbehindertenrente?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli,

Beiträge aus nicht erwerbsmäßiger Pflege, die vor dem Rentenbeginn der Schwerbehindertenrente liegen, werden bei dieser bereits berücksichtigt. Zeiten, die nach dem Rentenbeginn liegen, werden erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rentenberechnung einbezogen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli,

die Neuberechnung nach der Regelaltersgrenze erfolgt automatisch. Wenn Sie danach noch pflegen, wären Sie grundsätzlich versicherungsfrei und die Pflegekasse zahlt keine Beiträge mehr. Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Rentenzahlung auf eine Teilrente von mindestens 99,99 % reduzieren. Dann wird die Rente jeweils am 01.07. eines Jahres mit den Beiträgen aus dem Vorjahr neu gerechnet.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli,

nochmal zusammenfassend:

Beiträge aus Pflege vor der Schwerbehindertenrente (01.05.2025), also Beiträge bis April 2025, werden bei der Berechnung der Rente ab 01.05.2025 berücksichtigt.

Bei Fortsetzung der Pflege werden von der Pflegekasse weiterhin Pflichtbeiträge gezahlt, ohne dass Sie die Rente auf eine Teilrente von z. B. 99,99 % reduzieren müssen.

Eine Neuberechnung der Rente unter Berücksichtigung der nach Rentenbeginn (01.05.2025) gezahlten Beiträge (also die Beiträge von Mai 2025 bis April 2027) erfolgt erst ab Erreichen der Regelaltersrente (01.05.2027).

Bei Fortsetzung der Pflege werden von der Pflegekasse ab Mai 2027 nur noch Beiträge gezahlt, wenn Sie die Rente auf eine Teilrente von z. B. 99,99 % reduzieren.

Eine Neuberechnung der Rente unter Berücksichtigung der ggf. ab Mai 2027 gezahlten Beiträge erfolgt jeweils zum 01.07. mit den Beiträgen bis zum 31.12. des Vorjahres.

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11 Antworten

Uliam 01.03.2023 | 10:12
Muss dann erneut ein Antrag auf Neuberechnung gestellt werden, oder geht das dann automatisch? Muss ich dann die Rente zu 99,9% beantragen?
Uliam 03.03.2023 | 09:05
Hab ich da einen Denkfehler? Wenn die Rente für Schwerbehinderte ab 01.05.25 gezahlt wird, die Regelaltersrente ab 01.05.2027, was passiert dann mit den Beiträgen aus Pflege? So wie ich es verstanden habe, kann ich erst bei der A-Rente die 99,99 % beantragen.
ganz einfacham 03.03.2023 | 10:07
Die Schwerbehindertenrente ist eine Altersrente. Ab dann auf 99,99% umstellen.
Nicht zu glaubenam 03.03.2023 | 16:54
Wenn @Uli es jetzt immer noch nicht verstanden hat, wird es aber schwierig. Eventuell vortanzen?
KSCam 03.03.2023 | 19:26
Eine Teilrente können Sie bei jeder Altersrente beantragen. Wenn es aber darum geht die Pflegebeiträge weiter zu bekommen, ist die 99,99% Teilrente erst ab Regelalter notwendig, weil vorher die Pflegekasse die Beiträge auch bei Vollrenten zahlt. Fazit: vor Eintritt des Regelalters macht es für Sie keinen Sinn die Rente zu reduzieren. Wäre verschenktes Geld! Aber ich könnte Ihnen meine IBAN angeben, grins
Oh Mannam 04.03.2023 | 08:12
Eine Teilrente können Sie bei jeder Altersrente beantragen. Wenn es aber darum geht die Pflegebeiträge weiter zu bekommen, ist die 99,99% Teilrente erst ab Regelalter notwendig, weil vorher die Pflegekasse die Beiträge auch bei Vollrenten zahlt. Fazit: vor Eintritt des Regelalters macht es für Sie keinen Sinn die Rente zu reduzieren. Wäre verschenktes Geld! Aber ich könnte Ihnen meine IBAN angeben, grins
In letzter Zeit sind die Experten Antworten aber auch mehr als verwirrend. Wie wär's Mal in 'einfacher' Sprache....
Ich glaube eher die Auffassungsgabe der Fragesteller und auch Eigeninitiative lässt immer mehr zu wünschen übrig. Da scheint sich ein deutliches Denk- und Bildungsdefizit herauszustellen, sonst sind viele Fragen und insbesondere Nachfragen kaum noch nachzuvollziehen.
Uliam 04.03.2023 | 09:03
Zitat von Oh Mann anzeigenausblenden
In letzter Zeit sind die Experten Antworten aber auch mehr als verwirrend. Wie wär's Mal in 'einfacher' Sprache....
Ich glaube eher die Auffassungsgabe der Fragesteller und auch Eigeninitiative lässt immer mehr zu wünschen übrig. Da scheint sich ein deutliches Denk- und Bildungsdefizit herauszustellen, sonst sind viele Fragen und insbesondere Nachfragen kaum noch nachzuvollziehen.
. An oh man = ohne Worte Die Rückfragen kommen dadurch, dass ich eine grauenvolle Rentenberatung hatte, die mir auch noch eine fehlerhafte Rentenberechnung zukommen lies. Ich frage mich nur, wenn Sie so ein Schlaufuchs sind, warum treiben Sie sich hier rum? Nur um zu stänkern?
Oh Mannam 04.03.2023 | 15:05
Zitat von Uli anzeigenausblenden
Eine Teilrente können Sie bei jeder Altersrente beantragen. Wenn es aber darum geht die Pflegebeiträge weiter zu bekommen, ist die 99,99% Teilrente erst ab Regelalter notwendig, weil vorher die Pflegekasse die Beiträge auch bei Vollrenten zahlt. Fazit: vor Eintritt des Regelalters macht es für Sie keinen Sinn die Rente zu reduzieren. Wäre verschenktes Geld! Aber ich könnte Ihnen meine IBAN angeben, grins
In letzter Zeit sind die Experten Antworten aber auch mehr als verwirrend. Wie wär's Mal in 'einfacher' Sprache....
Ich glaube eher die Auffassungsgabe der Fragesteller und auch Eigeninitiative lässt immer mehr zu wünschen übrig. Da scheint sich ein deutliches Denk- und Bildungsdefizit herauszustellen, sonst sind viele Fragen und insbesondere Nachfragen kaum noch nachzuvollziehen.
. An oh man = ohne Worte Die Rückfragen kommen dadurch, dass ich eine grauenvolle Rentenberatung hatte, die mir auch noch eine fehlerhafte Rentenberechnung zukommen lies. Ich frage mich nur, wenn Sie so ein Schlaufuchs sind, warum treiben Sie sich hier rum? Nur um zu stänkern?
Auch der beste Berater kann den „Dümmsten“ nicht erhellen. Da scheinen Sie ganz vorne dabei zu sein, das beweisen Sie ja hier immer mehr durch Ihre Fragen und auch durch Ihre Kommentare. Mir tun die Leute leid, die Individuen wie Sie beraten müssen. Keinen blassen Schimmer, aber immer hochnäsig reagieren. Traurig!
Oh neinam 04.03.2023 | 15:15
Zitat von Oh Mann anzeigenausblenden
Sie sind doch hier übel beleumdet, weil es immer Mist ist, was Sie schreiben! Dümmer geht's nimmer, das Prachtexemplar eines Homo insipiens!
Uliam 05.03.2023 | 08:18
Auch der beste Berater kann den „Dümmsten“ nicht erhellen. Da scheinen Sie ganz vorne dabei zu sein, das beweisen Sie ja hier immer mehr durch Ihre Fragen und auch durch Ihre Kommentare. Mir tun die Leute leid, die Individuen wie Sie beraten müssen. Keinen blassen Schimmer, aber immer hochnäsig reagieren. Traurig!
Sie sind doch hier übel beleumdet, weil es immer Mist ist, was Sie schreiben! Dümmer geht's nimmer, das Prachtexemplar eines Homo insipiens!
Lassen Sie es gut sein, wahrscheinlich hat er ein Sch…Leben und kann sich nur so über die anderen stellen. Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten und die von ihm sind ein Paradebeispiel dafür.
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