Hallo Frau Wagner,
1) Eine Rente für schwerbehinderte Menschen erhält man unter den Voraussetzungen, dass ein bestimmtes Lebensalter erreicht ist (siehe meine Antwort zu Ihrer Frage 5), eine Schwerbehinderung anerkannt (siehe meine Antwort zu Ihrer Frage 2) ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
2) Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 50 % betragen und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen.
3) Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie prüft eine Schwerbehinderung und erstellt einen entsprechenden Bescheid. BItte erkundigen Sie sich dort, ob dies auch in Ihrem Fall die korrekte Anlaufstelle ist.
4) In der Regel wird die von dem oben genannten Landesamt getroffene Entscheidung nicht von der Rentenversicherung überprüft.
5) Ohne Abschläge können Sie mit Vollendung des 64 Jahres und 8 Monaten diese Rente in Anspruch nehmen (sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
6) Mit Abschlägen wäre ein Bezug bereits ab Vollendung des 61 Lebensjahres und 8 Monaten möglich. Der dauerhafte Abschlag beträgt dann 10,8 % (!) (sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
Diesen können Sie durch eine Ausgleichszahlung jedoch auch verhindern. Sofern Sie hierzu nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beratungsstelle und vereinbaren einen entsprechenden Beratungstermin.
7) Die Höhe der Rente kann so pauschal hier im Forum leider nicht genannt werden, da nicht bekannt ist, ab welchem Zeitpunkt Sie diese Rente in Anspruch nehmen möchten (ob mit oder ohne Abschläge, ob Sie Abschläge vollständig oder teilweise ausgleichen möchten,…)
Daher empfehlen wir Ihnen auch hier einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Aus einer aktuellen Rentenauskunft können Sie entnehmen, ob Sie die oben genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bereits erfüllt haben.
Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie ganz bequem über unsere Online-Dienste anfordern. Hier kommt dazu der entsprechende Link: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung