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Schwerbehindertenrente beantragen,Behinderungsgrad wird bald neu festgesetzt

von Reinart28.06.2020 | 14:02
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Hallo, ich bin 12/1956 geboren und erfülle die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen laut Rentenbescheid jetzt schon.Laut Rentenbescheid kann ich eine solche Rente ab 1.11.2020 abschlagsfrei beziehen. Laut Feststellungsbescheid vom Landesamt für Soziales beträgt mein Grad der Behinderung 80 % ab dem 31.08.2015.Eine Nachprüfung ist im September 2020 vorgesehen. Wenn nun die Nachprüfung einen Grad der Behinderung unter 50 % ergibt,kann ich dann trotzdem ab 1.11.2020 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen,weil mir die Schonfrist von 3 Monaten bei Wegfall der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch hilft? Oder sollte ich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher und mit Abschlägen beantragen und wenn Ja :ab wann? Mit freundlichen Grüßen, Reinart

1 Antworten

Peter T. am 28.06.2020 | 15:30
Falls wirklich der GdB unter 50 gehen sollte, gehen Sie einfach in den Widerspruch. Schon damit kommen Sie über Jan 2020. Ansonsten können Sie auch noch Klage kostenfrei erheben. Der Rechtsweg verlängert Ihre Schwerbehinderteneigenschaft. Selbst wenn Sie im März den Status verlieren aber im Januar die Rente anfängt zu laufen, bleibt es bei der Rente. Also können Sie bei dieser Konstellation ganz beruhigt sein...
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