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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente bei jeweiligem Wartezeitmangel in der DRV und der LAK

von Manfred17.05.2019 | 12:06
342 Ansichten
4 Antworten

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In den 70er und 80er Jahren habe ich 12 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und damit einen Anspruch auf eine Minirente erworben. Danach habe ich den landwirtschaftlichen Betrieb meines Onkels übernommen und war seither in der LAK pflichtversichert. Das Beitragskonto bei der Deutschen Rentenversicherung ruht seither. Inzwischen bin ich Erwebsminderungsrentner und Schwerbehindert. Die Wartezeit für die Beantragung der Altersrente für Schwerbehinderte bei der DRV beträgt 35 Beitragsjahre, die ich durch Beitragszeiten alleine in der DRV nicht erfülle und dies auch nicht nachholen kann.In die LAK habe ich 30 Jahre, bis zur Erwebsminderungsrente eingezahlt. Hier komme ich also auch nicht auf 35 Beitragsjahre. Natürlich hätte es mir freigestanden weiterhin zusätzlich freiwillig in die DRV eizuzahlen, die Mittel hatte ich jedoch nicht. Meine Frage: Falle ich wegen des damals,zudem gesetzlich vorgegebenen Rentenversicherungswechsels, aus der Möglichkeit heraus die Schwerbehindertenrente bei der DRV zu erhalten oder werden die Beitragszeiten beider Rentenversicherungsträger zur Erfüllung der Wartezeit zusammengezählt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2019 | 10:57

Hallo User Manfred,

wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, werden Versicherungszeiten, die Sie in der Deutschen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse zurückgelegt haben, nicht bei der Deutschen Rentenversicherung zusammen gerechnet. Daher haben Sie keinen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen von der Deutschen Rentenversicherung.

Fragen Sie bei der landwirtschaftlichen Alterskasse einmal nach, ob die LAK die Beitragszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigen. Dann hätten Sie einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderten Menschen von der landwirtschaftlichen Alterskasse.

3 Antworten

Schlaubiam 17.05.2019 | 12:15
Zeiten in der dt. Rentenversicherung und der LAK werden für die Erfüllung der Wartezeit NICHT zusammengerechnet. Somit erfüllen Sie nicht die Voraussetzung der 35 Versicherungsjahre. Eine Rente aus der dt. Rentenversicherung ist erst zur Regelaltersgrenze möglich.
W°lfgangam 17.05.2019 | 20:09
Nachgefragt: Dann läuft doch schon eine Rente aus der DRV!? Oder aus welchem System wird die EM-Rente gezahlt? Eine etwaige Altersrente wg. Schwerbehinderteneigenschaft wäre sicher nicht höher, als die schon laufende EM-Rente aus der DRV - die bereits bis 60/62+ eine Zurechnungszeit enthält. an @Manfred: Ergänzen Sie bitte Ihre Anfrage, von welchem Versicherungsträger Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten. Gruß w.
Manfredam 17.05.2019 | 20:50
@ W*lfgang ja, die EM- Rente wird von der LAK geleistet. Die Altersrente der dt. Rentenversicherung würde/wird ab Alter 66 + hinzukommen. Bei Schwerbehinderung mit genügend erfüllter Wartezeit, bei mir offenbar nicht gegeben, könnte dieser Rentenbeginn früher liegen. Gruß Manfred
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