Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Manfred,
wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, werden Versicherungszeiten, die Sie in der Deutschen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse zurückgelegt haben, nicht bei der Deutschen Rentenversicherung zusammen gerechnet. Daher haben Sie keinen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen von der Deutschen Rentenversicherung.
Fragen Sie bei der landwirtschaftlichen Alterskasse einmal nach, ob die LAK die Beitragszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigen. Dann hätten Sie einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderten Menschen von der landwirtschaftlichen Alterskasse.
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