Hallo Unwissender 64,
Sie können Ihren Rentenbeginn grundsätzlich frei wählen, also selbst entscheiden, ob Sie bereits am 01.05.2021 in Rente gehen oder erst am 01.08.2021.
Wenn sie den 01.05.2021 als Rentenbeginn wählen, wird das Entgelt aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis, das Sie in der Zeit vom 01.05.2021 bis 31.07.2021 erhalten, als Hinzuverdienst berücksichtigt – allerdings nur, sofern die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 46.060 Euro im Jahr 2021 überschritten wird.
Bitte beachten Sie aber, dass die Wahl des Rentenbeginns auch Auswirkungen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung haben kann (z. B. private Altersvorsorge, arbeitsvertragliche Regelungen o. ä.). Auch die Auswirkungen auf eine Abfindung müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir in diesem Forum keine Auskünfte geben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung