Hallo Puschel,
ja, Sie können auch die Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sofern diese soweit bewilligt wird. Um festzustellen, ob die Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für sie günstiger ist, fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorsorglich eine entsprechende Probeberechnung an. Gleichzeitig können Sie für den Fall der günstigeren Erwerbsminderungsrente bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist Ihren Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zurücknehmen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung