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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente und erwerbsminderungsrente

von Puschel22.09.2022 | 09:04
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich wurde am 27.7.2022 65 Jahre alt. Mir wurde die Rente für Schwerbehinderte ab 1.7.2022 bewilligt. Die Widerspruchsfrist läuft Anfang Oktober ab. Außerdem läuft ein Widerspruchsverfahren wegen Erwerbsminderungsrente, den Antrag hatte ich am 15.4.21 gestellt. Dort stellte der Gutachter kurz vor meinem Geburtstag ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden fest, so daß mE. die EM-Rente bewilligt werden müßte. Das Gutachten wurde mir kürzlich übersandt. Kann ich, eventuell mittels Widerspruches bzgl. der Schwerbehindertenrente, nun bis zum Erreichen der Regelaltersrente EM-Rente beziehen? Diese dürfte doch höher sein als die Schwerbehindertenrente, oder? Prüft die Rentenversicherung automatisch, was günstiger für mich ist oder muß ich selbst etwas unternehmen? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Puschel,

ja, Sie können auch die Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sofern diese soweit bewilligt wird. Um festzustellen, ob die Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für sie günstiger ist, fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorsorglich eine entsprechende Probeberechnung an. Gleichzeitig können Sie für den Fall der günstigeren Erwerbsminderungsrente bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist Ihren Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zurücknehmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Rentenschmiedam 22.09.2022 | 09:14
Sie werden das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens abwarten müssen. Der Gutachter trifft nicht die Entscheidung über das Vorliegen einern Erwerbsminderung, dies erfolgt immer durch die Juristen der Rentenversicherung. Beste Grüße
Puschelam 22.09.2022 | 11:21
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich wünsche einen schönen Tag.
Frageam 22.09.2022 | 20:21
Lohnt sich der Stress denn überhaupt mit EMR wenn man bereits 65 (und in Schwebirente) ist? Sind doch nur noch maximal 10 Monate Zurechnungszeit....
W°lfgangam 22.09.2022 | 21:10
Hallo Puschel, ein paralleles Antragsverfahren (Altersrente, hier bereits bewilligt), erledigt nicht das noch lfd. EMRT-Verfahren. Vor ein paar Tagen hatte ich bereits auf diese Konstellation/ähnliche Nachfrage, hingewiesen - was ggf. auch Vor-/Nachteile sein können. Die @Experten-Antwort halte ich daher für _etwas_ 'ungenau'/freundlich formuliert ;-) ...eine EMRT läuft ja noch gar nicht. Was sollen da Probeberechnungen (Vergleich Altersrente ./. EMRT) für ein Ergebnis bringen, wenn sämtliche aus dem EMRT-Antrag noch folgenden Berechnungen – bei etwaiger Bewilligung/mit welchem Ergebnis? - komplett offen sind?? Gruß w.
KSCam 22.09.2022 | 21:50
Frage mich auch was diese Probeberechnung - außer zusätzlicher Arbeit- bringen soll. Wenn die EM noch durchgeht, ist die höher als die SB Rente. Dieser Experte sitzt garantiert nicht dort wo das Massengeschäft läuft.....grins
Abschlägeam 22.09.2022 | 23:21
ergänzend: sofern der Widerspruch zur EM-Rente Erfolg hat, also eine EM-Rente dann doch bewilligt werden würde, würde auch die jetzt schon bezogene vorgezogene Altersrente noch einmal neu berechnet werden müssen, da ja der Antrag für EM-Rente eindeutig vorher erfolgte. Je nachdem, welcher der beiden Rentenansprüche dann ab Beginn der vorgezogenen Altersrente der höhere wäre, würde ab dann dieser höhere Betrag (auch rückwirkend) bezahlt werden müssen. Außerdem 'kann' dann auch noch ein weiter zurück rückwirkender Anspruch auf ein paar Monate EM-Rente bestehen - je nachdem, was genau dann als Rentenbeginn hierfür festgelegt werden würde. Hiergegen können dann aber ggfs. auch noch andere Leistungsträger (KK/ALG) Erstattungsansprüche stellen, sofern es zu sich überschneidenden Zahlungszeiträumen gekommen war. Bzw. würde ein noch bestehendes Arbeitseinkommen bis zum Beginn der SB-Rente (also bis inkl. 06/2022) nach den Maßstäben einer EM-Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt werden, was zur Minderung der EM-Rente führen kann. Erst ab Rentenbeginn SB-Rente dürften dann wieder (im Jahr 2022 also für den Zeitraum 07-12/22) noch 46.060,00 EUR hinzuverdient werden, die endgültige Gesetzgebung für 2023 wird noch erwartet (Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente soll aufgehoben werden) Jetzt einen Widerspruch gegen die SB-Rente einzulegen ist also obsolet, ebenso wie die Probeberechnung. Und ab Juni 2023 wechselt es dann ohnehin in die reguläre Altersrente, egal ob vorher EM-Rente oder SB-Rente. Das Ergebnis des Widerspruchs zur EM-Rente kann also einfach geduldig abgewartet werden, ohne dass akuter Handlungsbedarf besteht. Ob bei einer rückwirkend bewilligten EM-Rente außerdem Ansprüche auf Betriebsrente(n) entstehen, müsste bei der/den entsprechenden Betriebsrentenkasse(n) erfragt werden.
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