Liebe Userin,
ein abschlagsfreier Rentenzugang ist mit dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich. Sollten Sie sich über die weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht im klaren sein, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen oder eine Rentenauskunft beantragen.
M.f.G.