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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente - Witwenrente

von Gerda05.11.2014 | 15:29
2053 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich beziehe eine Witwenrente, wenn ich jetzt ( Voraussetzungen sind vorhanden) meine Rente mit 60 und 3 Monaten, also Schwerbehindertenrente mit Abzügen beantragen und dann beziehen werde, So wird ein Teil meiner Schwerbehindertenrente die den Freibetrag der Witwenrente übersteigt angerechnet, und ich werde hier weniger erhalten,das ist mir klar. Wird die Witwenrente auch auf meine Schwerbehindertenrente ( da es hier ja anscheinend auch eine Anrechnung bei Hinzuverdienst gibt) angerechnet und ich erhalte hier auch weniger? Oder wird nur bei einer Rente evtl. also der Witwenrente nur angerechnet. Vielen ank

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerda,

haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.

Das bedeutet, dass eine Anrechnung Ihrer Altersrente auf die Hinterbliebenenrente erfolgen wird. Eine Anrechnung der Altersrente auf die Hinterbliebenenerente erfolgt allerdings nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo =//=,

Sie haben natürlich recht!

Eine Anrechnung der Hinterbliebenenrente auf die Altersrente erfolgt allerdings nicht. Vielen Dank für den Hinweis.

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5 Antworten

=//=am 05.11.2014 | 15:35
Nur die Altersrente wird auf die Witwenrente angerechnet. Übersteigt diese den Freibetrag, werden 40 % des den Freibetrag übersteigenden Betrages von der W-Rente abgezogen. Umgekehrt erfolgt keine Kürzung, denn eine W-Rente ist kein (Arbeits-)Einkommen im Sinne von § 34 SGB VI.
=//=am 05.11.2014 | 16:49
Upps, falsche Aussage. Eine Anrechnung DER HINTERBLIEBENENRENTE AUF DIE ALTERSRENTE erfolgt nicht.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 05.11.2014 | 18:47
Habe die Erfahrung gemacht, Rechenbeispiele bringen oft Licht ins Dunkel. Einmal angenommen 1000 eigene Rente minus 14% Abzug verbleiben zunächst pflichtig Euro 860 Euro 755.30 28,61 Rentenwert x 26,4fach ergeben ---------- 104,70 Anrechnung mit 40% , reduziert sich die Brutto Witwen Rente um 41,88 Euro mtl. Naturgemäß werden 10,25% für Renten/PflV. aus dem verminderten Betrag abgezogen. Ihre eigene Rente ändert sich aber dadurch aber nicht. MfG.
Schießl Konradam 06.11.2014 | 08:35
Habe die Erfahrung gemacht, Rechenbeispiele bringen oft Licht ins Dunkel. Einmal angenommen 1000 eigene Rente minus 14% Abzug verbleiben zunächst pflichtig Euro 860 Euro 755.30 28,61 Rentenwert x 26,4fach ergeben ---------- 104,70 Anrechnung mit 40% , reduziert sich die Brutto Witwen Rente um 41,88 Euro mtl. Naturgemäß werden 10,25% für Renten/PflV. aus dem verminderten Betrag abgezogen. Ihre eigene Rente ändert sich aber dadurch aber nicht. MfG.
Bei Dir ist nichts mit Licht im Dunklen, finde Dich damit ab bei Dir wird es nie mehr hell
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