Hallo Gerda,
haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.
Das bedeutet, dass eine Anrechnung Ihrer Altersrente auf die Hinterbliebenenrente erfolgen wird. Eine Anrechnung der Altersrente auf die Hinterbliebenenerente erfolgt allerdings nicht.