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Experten-Antwort

Schwerbehinderung- frühere Beitragszahlung

von Klaus-Peter17.07.2017 | 14:46
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7 Antworten

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Seit Jan. 2017 bin ich, geb.1959, EM-Rentner. Vorher war ich 30 Jahre selbstständiger Handwerker. Davor hatte ich 12 Jahre als Angestellter in die LVA eingezahlt. Seither, also seit 1987, ruht dieses LVA- Beitragskonto. Seit Mai 2017 bin ich anerkannt "Schwerbehindert". Ab welchem Zeitpunkt an kann ich frühestens die Rente aus der früheren LVA- Versicherungszeit beziehen? Hat die nun eingetretene Schwerbehinderung Einfluss auf diesenTermin?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.07.2017 | 13:02

Hallo Klaus-Peter,

den Antworten von senf-dazu und W*lfgang schließen wir uns an.

6 Antworten

Trollam 17.07.2017 | 15:19
für die Gewährung einer Altersrente für Schwerbehinderte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Die eingetretene Schwerbehinderung ist eine weitere Voraussetzung für die Rente. Maßgebend ist also das entsprechende Lebensalter, einen GdB zum Rentenbeginn von 50% UND 35 Versicherungsjahre. Sind Sie z.B. im Januar 1959 geboren, können Sie frühestmöglich zum 01.03.2020 mit 10,8% Abschlag in Altersrente, wenn die Schwerbehinderung dann noch vorliegt. Bei Geburt im Februar 1959 zum 01.04.2020 usw. usf.
senf-dazuam 17.07.2017 | 15:29
Hallo Klaus-Peter! Wenn außer den 12 Jahren nichts an rentenrechtlichen Zeiten vorliegt (Schule, Hochschule, Fachschule, Kindererziehung, ...) dann ist wohl nur die Regelaltersrente möglich (mit 66 Jahren, 2 Monaten). Wenn Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zusammenbringen, ist eine Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag ab 63 möglich. Wenn zum Rentenbeginn die Eigenschaft "schwerbehindert" weiterhin besteht und sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können Sie ab 61/02 vorzeitig die Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Nutzen Sie den Rentenbeginnrechner der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Ob Sie die jeweiligen Wartezeiten erfüllt haben, erfragen Sie in einer Beratungsstelle.
W*lfgangam 17.07.2017 | 18:55
Hallo Klaus Peter, so wie es scheint, haben nur die 18 Jahre Versicherungspflicht als Handwerker voll gemacht und danach der Rentenversicherung den Rücken gekehrt („also seit 1987, ruht dieses LVA- Beitragskonto“). Der GdB 50+ führt daher nicht zu einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da Sie die 35 Versicherungsjahre nicht erfüllt haben/auf die Option der freiwilligen Versicherung als dann von der Versicherungspflicht befreiter Handwerker verzichtet haben. Damit wäre Ihre einzige Altersrente/die Regelaltersrente erst mit Erreichen von Alter 66 + 2 Monaten möglich. Im Übrigen steht das alles in Ihrer letzten Rentenauskunft drin, die Sie ab Alter 55 regelmäßig alle 3 Jahre von der DRV erhalten - Alternative, das sich mal in der nächsten Beratungsstelle erklären zu lassen ...das ist deren Handwerk ;-) Gruß w.
Franz Josef Hintermoseram 17.07.2017 | 18:52
Kann mir jemand erklären wieso Klaus Peter eine EM Rente bekommen kann? Er schreibt doch selbst das er die letzten 30 Jahre nicht mehr eingezahlt hat. Gruß F.J.H
KSCam 17.07.2017 | 19:42
Vielleicht sollte uns Klaus-Peter erst mal erklären wie er zur Aussage kommt EM Rentner zu sein. Das passt so gar nicht zur Fallbeschreibung und wenn er EM Rentner wäre, so wäre es doch "Jacke wie Hose" wann die Rente Altersrente heißt. Wer im Rentenforum schreibt er sei EM Rentner meint doch eine Rente aus der DRV? Wie soll das aber gehen, wenn der Selbständige von 87 bis 2017 30 Jahre nichts eingezahlt hat? Fragen über Fragen......oder mal wieder ne schlecht konstruierte Klausurfrage?
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