Sie sollten so schnell wie möglich den Antrag auf Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen. Gehen Sie unverzüglich zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link “Service/Beratungsstellen“ ermitteln. Der Antrag kann auch beim Versicherungsamt Ihrer Stadtverwaltung oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.
Ein Anspruch auf die Altersrente besteht nur dann, wenn die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren vorliegt. Dies wird mit Ihrem Antrag auf Umwandlung geprüft.