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Experten-Antwort

Schwerbehinderung und Altersrente

von Hans18.10.2010 | 12:50
3734 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im November 1947 geboren und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer und bin schwerbehindert (Grad 70 Prozent). Kann ich jetzt Altersrente beantragen? Bleibt die Rentenhöhe die gleiche oder ändert sich was durch den wechsel von EM -Rente in die Altersrente? Gibt es da irgendwelche Vorteile?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten so schnell wie möglich den Antrag auf Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen. Gehen Sie unverzüglich zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link “Service/Beratungsstellen“ ermitteln. Der Antrag kann auch beim Versicherungsamt Ihrer Stadtverwaltung oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.

Ein Anspruch auf die Altersrente besteht nur dann, wenn die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren vorliegt. Dies wird mit Ihrem Antrag auf Umwandlung geprüft.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sofern mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, kann die Rente wegen Erwerbsminderung auf Antrag in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung umgewandelt werden. Sollten nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung noch weitere Versicherungszeiten zurückgelegt worden sein, kann die Altersrente höher ausfallen. Ansonsten bleibt es bei dem bisherigen Zahlbetrag (Besitzschutz). Einen Antrag können Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe oder beim Versicherungsamt stellen.

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7 Antworten

N B G F U Nam 18.10.2010 | 14:47
Hallo, sofern mind. 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, kann die EM-Rente in eine Alterrente f. schw.beh. Menschen umgewandelt werden. Sollten in der EM-Rente Abschläge vorhanden sein, sind diese ebenfalls in der Altersrente in Kauf zu nehmen. Nur wenn nach dem damaligen Leistungsfall (Beginn der EM) noch weitere Versicherungszeiten vorhanden sind, kann die Altersrente höher ausfallen. Ansonsten bleibt es beim bisherigen Zahlbetrag, auch können sie nicht weniger bekommen (Besitzschutz). Anträge können sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe , beim Versicherungsamt ihrer Stadt / Gemeinde oder über einen Versichertenberater der DRV aufnehmen lassen.
W*lfgangam 18.10.2010 | 20:44
Hallo Opa Jo
Wenn Sie bereites vor dem 16.11.2000 einen GdB von mindestens 50 hatten,erhalten Sie die Abschlagsfreie Altersrente,d.h.die bisherigen Abschläge in Höhe von 10,8 % entfallen.
...schwerlich möglich. Wenn die EM-Rente MIT Abschlag festgestellt worden ist und Hans bis 63 wartet, ist's der gleiche Abschlag wie bei der EM-Rente. Vielleicht spurtet Hans gleich morgen in die nächste Beratungsstelle und kann noch ein paar wenige Nullkommaprozente vom Abschlag für die Altersrente an Schwerbehinderte retten, bevor er 63 wird und die von Ihnen angesprochene Vertrauensschutzregelung ins Leere geht. Gruß w.
Hansam 19.10.2010 | 14:06
Guten Tag lieber Experte, vielen Dank für die Antwort. Aber ich habe nicht verstanden, warum ich die EM-Rente jetzt so schnell wie möglich umwandeln soll, in die Altersrente? Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile? Erhöht sich der Rente nach der Umwandlung? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
W*lfgangam 20.10.2010 | 22:08
Hallo Hans, > Aber ich habe nicht verstanden, warum ich die EM-Rente jetzt so schnell wie möglich umwandeln soll, in die Altersrente? Weil Sie VIELLEICHT doch noch einen kleineren Abschlag bei der Altersrenten haben können, insofern eine höhere Altersrenten möglich ist, und, siehe Experte, 'überlappenden' Zeiten seit dem med. Rentenfall auch einen Mehrwert bringen könnten. Nochmal, Ihre Altersrente wird keinesfalls kleiner werden können. Aber mit jedem Monat zögern verschenken Sie vielleicht auf Dauer (!) ein paar höhere EURonen - und das lässt sich erst bei sofortigem Beratungsgespräch feststellen. Wenn Sie bis 65 + 1 (Ihre Regelaltersgrenze) warten, ist die Sache gelaufen, dann wird die EM-Rente in Regelaltersrente 'umgewandelt' - stellen Sie dann fest 'ohh mehr, wie schön' ...hinterfragen Sie nicht, warum es nicht schon JETZT mehr sein konnte und Keiner davon was gesagt hat ;-) Gruß w.
Opa Joam 18.10.2010 | 18:10
Zitat von Hans anzeigenausblenden
Wenn Sie bereites vor dem 16.11.2000 einen GdB von mindestens 50 hatten,erhalten Sie die Abschlagsfreie Altersrente,d.h.die bisherigen Abschläge in Höhe von 10,8 % entfallen.
Opa Joam 18.10.2010 | 20:50
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wenn Sie bereites vor dem 16.11.2000 einen GdB von mindestens 50 hatten,erhalten Sie die Abschlagsfreie Altersrente,d.h.die bisherigen Abschläge in Höhe von 10,8 % entfallen.
...schwerlich möglich. Wenn die EM-Rente MIT Abschlag festgestellt worden ist und Hans bis 63 wartet, ist's der gleiche Abschlag wie bei der EM-Rente. Vielleicht spurtet Hans gleich morgen in die nächste Beratungsstelle und kann noch ein paar wenige Nullkommaprozente vom Abschlag für die Altersrente an Schwerbehinderte retten, bevor er 63 wird und die von Ihnen angesprochene Vertrauensschutzregelung ins Leere geht. Gruß w.
Ups,stimmt,hätte vielleicht rechnen sollen.47 bis 2010 ist eigentlich nicht so schwer.
Hansam 20.10.2010 | 13:22
Schwerbehinderung und Altersrente Guten Tag lieber Experte, vielen Dank für die Antwort. Aber ich habe nicht verstanden, warum ich die EM-Rente jetzt so schnell wie möglich umwandeln soll, in die Altersrente? Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile? Erhöht sich der Rente nach der Umwandlung? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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