Hallo Helmut,
der Grad der Behinderung hat auf die Rente wegen Erwerbsminderung keinen Einfluss. Es ist also nicht nötig, Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid einzulegen.
Sollte Ihnen ein GdB von 50 zuerkannt werden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren die Erwerbsminderungsrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umzuwandeln.
Allerdings wird auch die Altersrente für Schwerbehinderte mit einem Abschlag von 10,8% gezahlt werden. Ohne Abschlag könnte die Altersrente nur gezahlt werden, wenn festgestellt wird, dass der GdB von 50 bereits am 16.11.2000 vorgelegen hat.