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Experten-Antwort

Schwerbehinderung und Rente

von Peter201017.10.2010 | 10:29
1662 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im September 1952 geboren und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer und bin schwerbehindert (Grad 80 Prozent). Wann kann ich als Schwerbehinderter frühenstens Altersrente beantragen und muss ich mit weiteren Abschlägen rechnen? Als mir die Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, wurden mir ja bereits einige Prozentpunkte abgezogen. Dank für die Hilfe. Liebe Grüße Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von NBGFUN wird zugestimmt.

Bei der späteren Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommen keine weiteren Rentenabschläge dazu.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

N B G F U Nam 18.10.2010 | 10:47
Hallo, eine Altersrente f. schw.beh. Menschen mit Geb.monat 09/1952 kann frühestens mit 60 Jahren und 6 Monaten gezahlt werden, wenn insgesamt mind. 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind. Die Umwandlung erfolgt jedoch nur auf Antrag unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises ca. 3 Monate vor dem Termin.
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