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Schwerbehinerung Altersrente

von Amon Duul21.01.2009 | 03:05
1090 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin 52 Jahre alt,und seit 2000 50% Schwerbehindert.Seit dem 1.2.2000 beziehe ich eine Erwerbsunfaehigkeitsrente,(noch altes Recht also.) Meine Freage:Ab wann kann ich die Altersrente fuer Schwerbehinderte in Anspruch nehmen? Ich meine den fruehestmoeglichen,also den mit Abschlaegen. Bin 1957 geboren.

2 Antworten

Schadeam 21.01.2009 | 07:48
...aber stellen Sie sich darauf ein, dass die AR nicht höher sein wird als die EM Rente und dass es in vielen Fällen völlig egal ist, wie der Name der Rente lautet. Warten wir zudem ab wie 2017 oder 2018 die Gesetzeslage sein wird?
Dubhillam 21.01.2009 | 07:35
Wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können Sie frühstmöglich ab 60Jahren + 11 Monaten in Rente gehen. Abschlag = 10,8% Die Schwerbehinderung muss dabei auf jeden Fall bei Rentenbeginn noch vorliegen.
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