Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schwerbeindert, wann kann ich mit 45 Bj in Rente gehen???

von Lemmi19.06.2014 | 20:10
1354 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Lt .DRV kann ich (Schwerbehindert) am 01.09.2016 mit 10,8% Abschlag in Rente gehen. zu diesem Zeitpunkt habe ich dann meine 45 Beitragsjahre erreicht. Als besonders langjährig Versicherter (ohne Schwerbehinderung) könnte ich, nach dem neuen Gesetz, mit 63 und 6 Monate, abschlagsfrei, in Rente gehen. Nun stellt sich für mich die Frage, kann ich als Schwerbehinderter nun auch mit 60+6 Monate in Rente gehen, bzw. wie hoch ist der Abschlag?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lemmi,

Ihre Frage wurde bereits von „W*lfgang“ beantwortet. Den Ausführungen schließen wir uns an und verweisen auch auf unsere Ausführungen hier im Forum zur Anfrage von „Wolfgang Probst“ vom 18. und 20. Juni.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lemmi,

auch diesmal verweisen wir wieder auf die von „W*lfgang“ gegebene Antwort.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W*lfgangam 19.06.2014 | 21:26
Hallo Lemmi, wenn Sie nach 'neuem' Gesetz 63 + 6 für die abschlagsfreie Rente infrage kämen, sind Sie Jahrgang '55. AR für Schwerbehinderte und die AR für besonders langjährig Versicherte sind weiterhin 2 paar Schuh. Für die AR für Schwerbehinderte gibt es keine Änderung, für Jahrgang 55 ist diese Rente weiterhin erst mit 63 + 9 Monate ohne Abschlag möglich. Da die AR für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) nun 3 Monate früher möglich ist, haben Sie einen kleinen Vorteil mit dem neuen Gesetz. Bei 60 + 6 haben Sie noch keinen Anspruch auf AR für Schwerbehinderte ...daran hat sich nichts geändert - siehe oben, die Neuregelung gilt ausschließlich für die '45-Regelung'/besonders langjährig Versicherte. Gruß w.
GroKoam 20.06.2014 | 08:37
Fast könnte einer drauf reinfallen. Geschwätz und sonst nix.
An welcher Gardarobe hast Du denn Dein Hirn abgegeben? Oder noch nie eines besessen?
Der echte GroKo würde nie so beleidigend sein.
GroKoam 19.06.2014 | 23:57
An welcher Gardarobe hast Du denn Dein Hirn abgegeben? Oder noch nie eines besessen?
GroKoam 20.06.2014 | 10:51
An welcher Gardarobe hast Du denn Dein Hirn abgegeben? Oder noch nie eines besessen?
Der echte GroKo würde nie so beleidigend sein.
Achtung, zwei Plagiatoren unterwegs.
Lemmiam 20.06.2014 | 19:03
Zunächst herzlichen Dank für die Antworten!!! Bereits zum Rentenantritt 01.09.2016 (für Schwerbehinderte) hätte ich meine 45 Beitragsjahre erreicht. Wenn ich auch nicht früher in Renten gehen kann, ändert sich denn etwas an dem Abschlag von 10,8%?? Statt 63 +9 Monate auf 63 +6 Monate???
W*lfgangam 21.06.2014 | 15:24
Hallo Lemmi, NEIN. Nochmals, die 45 Jahre spielen für die AR Schwerbehinderte keine Rolle - es bleibt bei Rentenbeginn 01.09.2016 bei dem für diese Rentenart/Schwerbehinderte weiterhin vorgesehen Abschlag bei frühestmöglichem Beginn von 10,8 %. Erst 3 Jahre späterer Rentenbeginn hätte für diese Rente 0 % Abschlag zur folge - oder die 'neue' Rente mit 45 Jahren 3 Monate früher ohne Abschlag ...wenn Sie so lange weiterarbeiten. Vielleicht suchen Sie doch mal eine Beratungsstelle auf und lassen sich das genau erklären. Gruß w.
Lemmiam 21.06.2014 | 19:51
Herzlichen Dank für die Antwort. Schade, es wäre so schön gewesen........
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026