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SED-Opferrente

von JPR27.07.2007 | 14:35
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33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frohe Botschaft! 27.07.07 11:45 Gesetz über eine besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a StrRehaG Anträge können schon jetzt - ab sofort - formlos schriftlich per Post oder per Fax (+4930 90173-202) gestellt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - II D 2000 Marienfelder Allee 66- 80, 12277 Berlin oder Postfach 310929 10639 Berlin

12 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 31.07.2007 | 10:05

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR erhalten ehemalige politische Häftlinge des DDR-Regimes unter bestimmten Voraussetzungen eine Opferrente in Höhe von 250 Euro. Voraussetzung für die Gewährung der monatlichen Rente ist eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers. Der Antrag auf Opferrente kann formlos gestellt werden. Die Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zuständig ist die Behörde, die bereits für die strafrechtliche Rehabilitierung zuständig war. In Rheinland-Pfalz ist dies z.B. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Wenden Sie sich daher bitte an die Stelle, die bereits für Ihre strafrechtliche Rehabilitation zuständig war.

Moderatoren-Antwortam 01.08.2007 | 07:10

Der Bundesrat hat am 06.07.2007 dem "Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" zugestimmt. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es wurde bis jetzt noch nicht verkündet, so dass eine Aussage zum Inkrafttreten und Beginn der Zahlungen nicht gemacht werden kann.

Moderatoren-Antwortam 21.08.2007 | 14:08

In der Gesetzesbegründung steht, dass man einen Anspruch hat, wenn man einen Freiheitsentzug von insgesamt mindestens sechs Monaten beweisen kann.

Die Durchführungsverordnung sind uns noch nicht bekannt. Man sollte einfach einen Antrag stellen, eine Ablehnung mit Begründung erhält man sowieso, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt hat.

Moderatoren-Antwortam 21.08.2007 | 14:14

Die Anrechnung auf Hartz IV sollten Sie bei der Arge prüfen lassen. Bei der Zuständigkeit für Freiburg/Br können wir auch nicht weiterhelfen.

Moderatoren-Antwortam 24.08.2007 | 08:12

Regierungsbezirk Halle:

Regierungspräsidium Halle

- Rehabilitierungsbehörde -

Dezernat 27 Postanschrift

Dessauer Straße 70 Postfach 20 02 56

06003 Halle/Saale

Moderatoren-Antwortam 24.08.2007 | 10:12

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bis 23.08.2007 war es noch nicht verkündet. Setzen wir voraus, dass es noch im August 2007 verkündet wird hätte man ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf diese Rente. Wenn man die Einkommensgrenzen einhält erhält man 250,- EUR. Überschreitet das Einkommen die Grenze um einen Betrag, der geringer ist als 250,- EUR, so erhält der Berechtigte den Differenzbetrag.

Moderatoren-Antwortam 24.08.2007 | 11:39

Durch einen Rentenbescheid.

Moderatoren-Antwortam 27.08.2007 | 10:16

Bei der Behörde, die Ihre Rehabilitierung festgestellt hat (Halle).

Moderatoren-Antwortam 03.09.2007 | 11:01

Auch wenn keine 6 Monate voll sind, sollten Sie den Antrag stellen. Es gibt evtl. eine Ünterstützungsleistung bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, wenn die 6 Monate nicht voll sind (wie bisher!).

Moderatoren-Antwortam 04.09.2007 | 08:12

Das Gesetz wurde am 28.08.2007 verkündet und trat somit am 29.08.2007 in Kraft.

Moderatoren-Antwortam 05.09.2007 | 07:45

Wenden Sie sich diesbezüglich an das Forum:

www.tacheles-sozialhilfe.de

Moderatoren-Antwortam 10.09.2007 | 14:11

Dieses ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Besteuerung an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater.

Vielen Dank für das Verständnis.

21 Antworten

Wessiam 27.07.2007 | 14:40
Etwas mehr Dankbarkeit wäre angebracht ! Wir Westdeutschen Steuerzahler können nämlich nichts für euer Schicksal und dürfen immer nur blechen, blechen, blechen........... Man kommt sich hier vor wie ein Sündenbock, obwohl man gar nichts verbrochen hat !!!!!!!!!
Schiko.am 27.07.2007 | 14:57
Was soll denn das schon wieder.JPR hat doch nur eine anfrage beantwortet, m ehr nicht. Sie dagegen bringen ungefragt die wörter dankbarkeit, steuerzahler, schicksal, blechen, sündenbock und verbrochen ins gespräch. Eigentlich hätten sie ja auch berichten können wer mor- gen gegen werder bremen spielt, oder ist morgen gar kein fußballspiel? Mit freundlichen Grüßen.
KSCam 28.07.2007 | 08:39
ich befürchte aber, dass das nur eine frohe Botschaft für den Raum Berlin ist. Oder ist das "Landesamt für...." für alle Fälle im ganzen Bundesgebiet zuständig? Das kann ich mir bei einem L A N D E S Amt nicht vorstellen.
Rainer Langeram 31.07.2007 | 12:38
Bitte teilen Sie mir mit, ab wann die Opferrente gezahlt wird und ab wann das Gesetz in kraft tritt
Horst Mülleram 31.07.2007 | 17:05
Ich habe meinen Antrag schon vorsorglich mitte Juli abgeschickt, aber keine Eingangsbestätigung bekommen.An das Landgericht Potsdamm.Soll ich weiter warten oder ?
Jörgam 07.08.2007 | 01:37
Was nützen Anträge zur Opferrente wenn der Herr Bundespräsident dieses Gesetz nicht unterschreibt ?
Fritzam 10.08.2007 | 19:37
Hallo; kurz eine Frage, wird die Opferrente auch gezahlt wenn man ins Ausland abwandern würde????? Danke
eduardam 11.08.2007 | 13:01
wann kann mann mit inkrattreten desgestzes rechnen und wo werden anträge entgegen genommem vielen dank,eduard
U.Schmidtam 13.08.2007 | 19:31
Wie anderenorts genannt: Landesamt für Arbeit und Soziales Berlin, Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin. Dort stellte ich am 5.7.07 einen Antrag auf eine SED-opferrente und am 10.7.07 erhielt ich folgende Antwort: Das Gesetz st am 13.6.07 vom Bundestag und am 6.7.07 vom Bundesrat verabschiedet worden. Nun muß es noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dies wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Am Tagnach der Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft.
Jacqueam 21.08.2007 | 13:27
Ich habe vom 25.5 - 24.11 gesessen, da ich durch Amnestie entlassen wurde. Nun fehlt mir 1 Tag zu dem vollen halben Jahr. Kann ich trotzdem was beantragen, oder aussichtslos.
Erich Schulzam 21.08.2007 | 13:38
Wo Kann ich den Antrag in Freiburg/Br, abgeben und wird die Opferrente auf Hartz4 Angerechnet.
Qualleam 23.08.2007 | 22:16
Eine frage,Kann ich die Opferrente auch in Halle/Saale beantragen und wo?Danke
Qualleam 24.08.2007 | 10:06
Noch eine frage gibt es die Opferrente schon und wenn wieviel?Danke
qualleam 24.08.2007 | 11:24
wie erfährt man das die opferrente genehmigt wurde.danke
Lutzeam 24.08.2007 | 19:56
Meine Reabilitierung meiner Haft war in Halle/Saale, ich wohne jetzt aber in Berlin. Wo soll ich jetzt meinen Antrag hinschicken??
Horst Mülleram 27.08.2007 | 15:21
Eigentlich müsste nun doch bald die Veröffentlichung des Gesetzes bekanntgegeben werden.Warum schiebt man das so hin?
angelikaam 30.08.2007 | 20:48
wo bekomme ich die antragsformulare auf opferrente
brunoam 03.09.2007 | 08:21
mir fehlen ein paar Tagean besagtem halben Jahr? Darf ich mir trotzdem Hoffnung machen? Nach Urteilsverkündung sollte ich mit Mithäftlingen wohl keinen Kontakt mehr haben,wurde entlassen und bekam dafür 2 Jahre Bewährung.
Qualleam 03.09.2007 | 16:12
Mal eine frage ist das gesetz jetzt durch mit der opferrente.Haben Sie vielen Dank
qualleam 04.09.2007 | 14:10
wird die opferrente an Hartz v angerechnet.Danke qualle
Horst Mülleram 09.09.2007 | 17:47
Meine Frage: Muß diese Sonderrente auch zur Steuerklärung angegeben werden?
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