Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAufgrund des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR erhalten ehemalige politische Häftlinge des DDR-Regimes unter bestimmten Voraussetzungen eine Opferrente in Höhe von 250 Euro. Voraussetzung für die Gewährung der monatlichen Rente ist eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers. Der Antrag auf Opferrente kann formlos gestellt werden. Die Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zuständig ist die Behörde, die bereits für die strafrechtliche Rehabilitierung zuständig war. In Rheinland-Pfalz ist dies z.B. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Wenden Sie sich daher bitte an die Stelle, die bereits für Ihre strafrechtliche Rehabilitation zuständig war.
Der Bundesrat hat am 06.07.2007 dem "Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" zugestimmt. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es wurde bis jetzt noch nicht verkündet, so dass eine Aussage zum Inkrafttreten und Beginn der Zahlungen nicht gemacht werden kann.
In der Gesetzesbegründung steht, dass man einen Anspruch hat, wenn man einen Freiheitsentzug von insgesamt mindestens sechs Monaten beweisen kann.
Die Durchführungsverordnung sind uns noch nicht bekannt. Man sollte einfach einen Antrag stellen, eine Ablehnung mit Begründung erhält man sowieso, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt hat.
Die Anrechnung auf Hartz IV sollten Sie bei der Arge prüfen lassen. Bei der Zuständigkeit für Freiburg/Br können wir auch nicht weiterhelfen.
Regierungsbezirk Halle:
Regierungspräsidium Halle
- Rehabilitierungsbehörde -
Dezernat 27 Postanschrift
Dessauer Straße 70 Postfach 20 02 56
06003 Halle/Saale
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bis 23.08.2007 war es noch nicht verkündet. Setzen wir voraus, dass es noch im August 2007 verkündet wird hätte man ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf diese Rente. Wenn man die Einkommensgrenzen einhält erhält man 250,- EUR. Überschreitet das Einkommen die Grenze um einen Betrag, der geringer ist als 250,- EUR, so erhält der Berechtigte den Differenzbetrag.
Durch einen Rentenbescheid.
Bei der Behörde, die Ihre Rehabilitierung festgestellt hat (Halle).
Auch wenn keine 6 Monate voll sind, sollten Sie den Antrag stellen. Es gibt evtl. eine Ünterstützungsleistung bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, wenn die 6 Monate nicht voll sind (wie bisher!).
Das Gesetz wurde am 28.08.2007 verkündet und trat somit am 29.08.2007 in Kraft.
Wenden Sie sich diesbezüglich an das Forum:
www.tacheles-sozialhilfe.de
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