Die Seemannskasse wurde 1974 von der See-Berufsgenossenschaft eingerichtet und ist mittlerweile in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) integriert. Sie ERGÄNZT das Sozialversicherungssystem für Seeleute, indem von dort unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungsgeld sowie weitere ergänzende Leistungen gezahlt werden.
Eine Witwenrentenleistung ist in diesem Bereich des Systems nicht vorgesehen. Diese wird über die "normale" gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich - wie von Kaufmann-Berta-Siegfried vorgeschlagen - an die Deutsche Rentenversicherung KBS.