Hallo Ex-Spanier,
prinzipiell werden alle Daten, Sie Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger mitteilen und auch für den spanischen Träger von Belang sind, diesem auch übermittelt. Ob der spanische Träger allerdings für bestimmte Sachverhalte besondere Formerfordernisse hat (z. B. einen bestimmten Vordruck, eine zusätzliche Bescheinigung der Bank etc.), ist mir leider nicht bekannt. Hierzu können/sollten Sie sich am Besten direkt bei Ihrem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger (Verbindungsanstalt zu Spanien) erkundigen.